Kindergeld und Halbwaisenrente, wenn man Abitur nachholt bzw. für Studium?
Hallo!
Ich habe im Januar 2016 meine 2,5-jährige Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen und habe vor, dieses Jahr 2018 im September mein Abitur nachzuholen und anschließend zu studieren. Nach der Ausbildung war ich unbefristet übernommen worden und arbeite auch heute noch bei der Bank.
Hierzu meine Frage: Wäre ich (bzw. meine Mutter) noch berechtigt, Kindergeld bzw. Halbwaisenrente zu erhalten oder habe ich diesen Anspruch durch die Arbeit und mein angespartes Vermögen verwirkt? Während der Ausbildung konnte ich selbstverständlich einen kleinen Teil zurücklegen. Trotzdem wäre Kindergeld/Halbwaisenrente selbstverständlich super, da ich mein Abitur in Vollzeit nachholen werde. Wie sieht es da rechtlich aus.
Bafög-berechtigt wäre ich leider nicht mehr (auch für elternunabhängiges Bafög). Ich bin derzeit 21 Jahre alt und wohne in Bayern.
Ich danke euch für eure Antworten!
3 Antworten
Hi vonZweck,
Kindergeldanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr und Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
Bezugsdauer einer WaisenrenteWaisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet oder
- behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du beides dann wieder in Anspruch nehmen, dein Vermögen ist dabei nicht relevant.
Alles Gute!
... bei der Halbwaisenrente sogar Anspruch bis zum 27. Lebensjahr ohne Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen ;-)
Vielen Dank!
Wenn du noch nicht 25 bist, lebt der Anspruch wieder auf, wenn du in eine Schulausbildung oder Studium wechselst.
... bei der Halbwaisenrente sogar Anspruch bis zum 27. Lebensjahr ohne Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen seit dem 1. Juli 2015.
Vielen Dank für die Info!