Kindergeld und Halbwaisenrente, wenn man Abitur nachholt bzw. für Studium?

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Hi vonZweck,

Kindergeldanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr und Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

Bezugsdauer einer Waisenrente

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet oder
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du beides dann wieder in Anspruch nehmen, dein Vermögen ist dabei nicht relevant.

Alles Gute!

siola55  09.01.2018, 17:00

... bei der Halbwaisenrente sogar Anspruch bis zum 27. Lebensjahr ohne Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen ;-)

vonZweck 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 15:32

Vielen Dank!

Wenn du noch nicht 25 bist, lebt der Anspruch wieder auf, wenn du in eine Schulausbildung oder Studium wechselst.

siola55  09.01.2018, 16:59

... bei der Halbwaisenrente sogar Anspruch bis zum 27. Lebensjahr ohne Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen seit dem 1. Juli 2015.

vonZweck 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 14:54

Vielen Dank für die Info!