Unterhalt trotz Studiengangwechsel?
Wenn man sein Abitur 2016 gemacht hat, in WiSe 2019 angefangen hat zu studieren und zum WiSe 2020 sein Studiengang wechseln möchte - auch zu/an einer anderen Uni - kriege ich dann für mein neues Studium ab 2020 immer noch Unterhalt?
4 Antworten
Nach dem zweiten Semester zu merken, dass man in einem anderen Studiengang besser aufgehoben ist, kann wohl noch als normaler Entwicklungslauf und nicht willkürlich bezeichnet werden. Also bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. All zu oft würde ich das aber nicht riskieren.
danke dir, das ist definitiv einmalig.
Man darf sich als Student gerne einmal vertun was den Studiengang betrifft. Einer Weiterzahlung steht also somit nichts im Wege. Aber das neue Studium muss selbstverständlich fleißig und zielstrebig durchgezogen werden.
Einen Studiengangwechsel müssen die Eltern hinnehmen, wenn er auf sachlichen Gründen beruht und ihnen die Verlängerung der Ausbildungszeit wirtschaftlich zumutbar ist. Auch insoweit ist eine Orientierungsphase zu akzeptieren, die bei einer universitären Ausbildung ca. zwei bis drei Semester dauert. Entscheidet sich das Kind erst später für einen Wechsel, ist es auf das Einvernehmen der Eltern angewiesen, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, wie gesundheitliche Probleme.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-beschluss-xii-zb-220-12-ausbildung-eltern-unterhalt/2/
Bafögberechtigung besteht, da wichtiger Grund (Wechsel 2. Semester) für einen Studiengangwechsel bestand.
Was ist der wichtige Grund? Und weshalb kein Unterhalt? Mein aktuelles Studium ist nicht ideal, ich würde gerne ab Sommer mein Traumstudium beginnen.
Wenn Du zwischen 2016 bis 2019 eine Ausbildung gemacht hast, dann bekommst Du normalerweise gar kein Unterhalt mehr. Wenn das Studium eine Ergänzung zu der Ausbildung ist, dann vielleicht. Aber das ganze kannst Du ja bei Deinen Eltern einfordern, nur musst Du den Nachweis erbringen, dass Du das Studium auch durchziehst, ansonsten vergiss es.
Du kannst auch nebenbei arbeiten, Anspruch auf Kindergeld und Du kannst auch ein Studienkredit oder Studenten BAföG beantragen.
Man sollte ab einem gewissen Alter nicht immer die Eltern um Geld bitten, sondern auf eigenen Füßen stehen, Oder willst Du ein ewiger Student sein.
Dieser Kommentar unterstellt mir etwas, das nicht der Fall ist. Von 2016-2019 war ich berufstätig und habe noch keine Ausbildung (außer das Abitur) genossen. Jetzt würde ich aber gerne ein anderes Studium anfangen.
arbeiten tue ich nebenbei auch.