Kein Kontakt mit den Eltern, trotzdem Bafög?

3 Antworten

Hi,

auch ohne Kontakt sind deine Eltern deine Eltern und damit in erster Linie unterhaltspflichtig.

Aber natürlich gibt es da auch Lösungen:

Kindergeld: Du stellst einen Abzweigungsantrag. Wenn du nachweist, dass du keinerlei Unterhalt (Geld oder Sachleistungen) bekommst kann das Kindergeld auf dein Konto ausgezahlt werden.

Bafög: Du musst den kompletten Antrag stellen. Du musst auch erstmal den beiden jeweils Formblatt 3 schicken (wenn du weißt wo sie wohnen) inkl. Fristsetzung. Kommt dann nichts zurück, stellst du den Vorausleistungsantrag (Formblatt 8). Damit bekommst du den Höchstsatz Bafög und du übergibst dem Amt dein Recht auf Unterhaltsklage. Das Amt wird sie zwingen ihr Gehalt offenzulegen und mögliche Verpflichtungen (Geld) geht direkt ans Amt. Du kannst fröhlich vor dich hin studieren und musst weder Zeit, Geld und Nerven in die Untterhaltsklage stecken.

Wenn du nicht weißt wo sie wohnen gibst du genau das so an (normaler Antra und zusätzlich Formblatt 8). Dazu gibst du aber noch den letzten Wohnsitz an, der dir bekannt war.

Ansonsten kannst du natürlich auch selbst auf Unterhalt klagen. Ab 18 hast du zwar auch mehr Rechte, aber auch deine Verpflichtungen. Du bist also verpflichtet erstmal Unterhalt von den Eltern einzuklagen. Wenn die Eltern zahlen können, tut es nämlich niemand anders.

Deine Eltern haben dich in die Welt gesetzt und haben ihre Pflichten dir gegenüber. Ab 18 muss du selbst dahinter sein.

Du bist volljährig und somit für Dich selbst verantwortlich. Diese Verantwortung muss Dir also Niemand mehr abnehmen - weder die Eltern noch der Staat.

Zwar sind die Eltern Dir während der ersten Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, aber Du selbst musst Dich darum kümmern - Deine Ansprüche an sie geltend machen und einfordern (Anspruch nachweisen durch Immatrikulationsbescheinigung,Unterlagen zur Feststellung der Einkommen etc...anfordern)

Wären die Eltern nicht oder nicht ausreichend in der Lage, Dir Unterhalt zu gewähren, könntest Du BAföG beanspruchen. (Würden sie die Auskunft zu ihren Einkommen verweigern, könntest Du ggf. erstmal BAföG-Vorausleistungen beziehen.)

Um das Kindergeld direkt an Dich auszahlen zu lassen, musst Du einen "Abzweigungsantrag" an die Familienkasse stellen.

Da deine Eltern in erster Linie erst mal zum Unterhalt verpflichtet sind, muss du denen den Antrag schon zuschicken.

Die Allgemeinheit kommt nicht dafür auf, wenn du mit deinen Eltern nicht klar kommst.

Sinan9 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 19:45

Von welchem Antrag sprichst du?

Es geht nicht um die Allgemeintheit, ich dachte nur der Staat kommt normalerweise dafür auf, falls meine Ausbildung gefährdet sein könnte

webya  06.04.2015, 19:47
@Sinan9

nein, deine Eltern sind dafür zuständig und nicht die Allgemeinheit (Staat).

Sinan9 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 19:49
@webya

natürlich ist das so, aber was soll ich deiner Meinung nach machen wenn sie es nicht tun? Das Studium abbrechen?

webya  06.04.2015, 19:50
@Sinan9

Dann kannst du sie verklagen oder du musst arbeiten gehen.

Das wird dir auch das Bafögamt sagen.

comedyla  06.04.2015, 20:32
@Sinan9

Es geht nicht um die Allgemeintheit, ich dachte nur der Staat kommt normalerweise dafür auf, falls meine Ausbildung gefährdet sein könnte

Der "Staat" hat kein eigenes Geld. Der Staat bedient sich der Steuergelder. Also sind staatliche Zahlungen immer von der Allgemeinheit.