Kindergeld und Ausbildung pausieren?

6 Antworten

Siehe zunächst die Antwort von @ siola55

Aber auch wenn das nicht auf dich zutreffen sollte und Du die ganze Zeit in Ausbildung warst und auch noch bist, deine Ausbildung erst nach dem 1 eines Monats abbricht, besteht ein rückwirkender Anspruch auf 6 Monate.

Dann wären es dann 7 und keine 6 Monate, die es dann rückwirkend Kindergeld geben würde.

Denn diese 6 Monate beginnen vor dem Monat, an dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.

Beispiel :

Wenn Du also schon weit über 6 Monate in Ausbildung bist, den Antrag bei der Familienkasse angenommen noch im Dezember 2021 einreichen würdest und deine Ausbildung dann erst nach dem 1 Januar 2022 abbrechen würdest, dann stünde dir für den vollen Januar noch Kindergeld zu.

Die 6 Monate beginnen dann ab Dezember 2021 zu laufen, also von Juli bis Dezember 2021 und so käme man dann auf diese 7 Monate.

Von Experte isomatte bestätigt

Deine Eltern müssen das Kindergeld beantragen, ausser du bist Vollwaise!

A 15.11 Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft

(1) 1Eine anspruchsschädliche Unterbrechung der Ausbildung liegt nicht vor, solange während einer Erkrankung die rechtliche Bindung zur Ausbildungsstätte bzw. zum Ausbilder fortbesteht.

2Die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung sind durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen; die Bescheinigung ist jeweils nach Ablauf von sechs Monaten zu erneuern.

3Ist nach den ärztlichen Feststellungen das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht absehbar, ist zu prüfen, ob das Kind wegen einer Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden kann. 4Für die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke KG 9a und KG 9b zur Verfügung.

Gruß siola55

PS: Falls du schon volljährig bist und auswärts wohnst, kannst du selbst einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei der zuständigen Familienkasse mit dem Formular hier stellen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst "DEIN" Kindergeld gar nicht beantragen, es sei denn du hast ein Kind.

Und Kindergeld bekommen deine ELTERN nur, wenn du in einer Ausbildung bist.

Helloitsmekarin 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 14:57

Nun ja ich muss mein Kindergeld beantragen weil meine Mutter sich damit nicht auskennt also beantrage ich ihn mit ihren Daten und ich krieg dann das Geld auf mein Konto von ihr überwiesen da ich nicht mehr bei ihr wohne.
die letzten 6 Monate war ich in der Ausbildung eigentlich 1,5 Jahre aber die neue Regelung ist ja das man nur 6 Monate ausgezahlt bekommt.

Wenn die Voraussetzungen in den letzten 6 Monaten vorgelegen haben, dann gibt es auch Kindergeld.

Das Kindergeld kriegen Deine Eltern schon seit Deiner Geburt. Du kannst es auf Dich umleiten lassen. Wenn Du pausierst mit der Ausbildung, gibt es keins mehr. Und mit 25 Jahren ist Schluß. Eine Nachzahlung steht Dir zu, wenn Dir das mitgeteilt wurde, egal, was Du in der Zukunft machst.