Ausbildung abgebrochen Und wieder anfangen?
Ich werde meine Ausbildung aus Privaten Gründen Abbrechen müssen. Da ich ja jetzt noch in der Ausbildung Kinder Geld und Halbweisenrente bekomme. Krieg ich es ja nicht mehr nach der Ausbildung.
ich werde aber wahrscheinlich im April 2022 die Ausbildung noch mal beginnen.
und wollte fragen ob ich da wieder Kindergeld und Halbweisenrente bekomme?
5 Antworten
Solange Du dann noch unter 25 bist, besteht auch spätestens in einer neuen Ausbildung oder Studium wieder Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente, diese bis längstens Vollendung des 27 Lebensjahres.
Also Kindergeldanspruch für die Eltern besteht auch bei Abbruch der Ausbildung bis längstens zum 25. Lebensjahr - du mußt dich nur als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung melden:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 und 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Die Halbwaisenrente erhälst du nur bei Ausbildungsnachweis und bis längstens zum 27. Lebensjahr: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html;jsessionid=D117D782C331EF29A5F1458E0BB62D50.delivery2-7-replication#doccb02a462-886f-44a6-83d3-7280ae048af9bodyText14
wie z.B.: Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
- einen Freiwilligendienst leistet.
- behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
- sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.
Gruß siola55
Du müßtest Kindergeld bekommen bis zum Ende der ersten Ausbildung bzw.bis zu weisst,das du die erste Ausbildung bestanden hast.
Dazwischen unter gewissen Umständen,z.B wenn du arbeitlos bist bis 21J.
In Ausnahmefällen gibt es auch Kindergeld während einer zweiten Ausbildung,wenn die im Zusammenhang mit der ersten steht bis zum 25Jahr.
Ein Versuch ist es immer wert.
Nicht nur in Ausnahmefällen, solange das Kind noch keine 25 ist, gibt es in jeder weiteren Ausbildung oder Studium usw.auch weiterhin Kindergeld.
Nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium muss man in einer weiteren nur darauf achten, dass man nebenbei in einem Nebenjob im Durchschnitt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeite, weil das dann Kindergeldschädlich wäre.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
wie z.B.: Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Leute ,schreibt doch eigene vollständige Antworten anstelle dieser Wortklauberei.Ich weiss,das das kein Ausnahmefall ist.Dafür der erste Satz.Der letzte Satz steht nur da,weil den meisten gar nicht bekannt ist,das es auch in der zweiten Ausbildung noch Geld gibt.Längst nicht immer,da muss man ergiebig Nachweise erbringen.
Du müßtest Kindergeld bekommen bis zum Ende der ersten Ausbildung bzw. bis zu weisst, dass du die erste Ausbildung bestanden hast...
Liebe Kassandra0811, sorry - aber dein 1. Satz ist aber leider doppelter Quatsch von dir, da die Ausbildung ja abgebrochen wird!
Ich sag doch,Wortklauberei.Bestenfalls hätte ich schreiben können:bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.
Die abgebrochene Ausbildung ist nix.
Nachtrag:kein Quatsch:ich durfte brav zurückzahlen,weil das Kindergeld endete,als Kind die Ergebnisse erfahren hat.Nicht erst mit Beendigung des Vertrages.Und in der 2.Ausbildung bekamen wir das erst mit minutiösen Nachweisen.
Da das dann deine zweite Ausbildung ist, bekommst du glaub ich, kein Kindergeld mehr.
Der Glaube führt manchmal in die Irre.
Das ist nicht korrekt !
Ab Ausbildungsbeginn ja.
Dies ist aber kein Ausnahmefall: er hat ja die Ausbildung abgebrochen und somit keine Erstausbildung!!! Ergo besteht ohne Ausnahme der Kindergeldanspruch für die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-))