Darf das Jobcenter eine Kindergeld Nachzahlung einbehalten?
Hallo, es geht um folgendes:
Am 18 November 2018 ist meine Mutter verstorben ( Kindergeld berechtigte ) ich hatte vorher schon aus Privaten gründen meine Wohnung und auch einen Abzweigungsantrag gestellt der bewilligt worden ist. Ich habe auch Normal 252€ Vom Jobcenter und 194€ Kindergeld monatlich bekommen. Bis Januar ab da forderte die Kindergeldkasse Geld für den Monat Dezember und Januar ein (388€) da meine Mutter verstorben ist und kein berechtigter mehr da war. Ich hab ab monat Februar 424€ vom Jobcenter bekommen und kein Kindergeld. Soweit ist nun alles geklärt und ich sollte diesen Monat wieder Kindergeld kriegen. Nun meine Frage im Brief der Kindergeldkasse steht das ich ab Februar Kindergeld bekomme und die 388€ Rückforderung davon abgezogen werden. Soweit so gut, kann das Jobcenter nun die noch offene Summe beanspruchen ? oder nur die überzahlten 194€ für diesen Monat da ich ja schon 424€ bekommen habe und jetzt nochmal 194 kriege ? Lg Flo
2 Antworten
Wenn du 2018 schon in deiner eigenen Wohnung gelebt hast und die Familienkasse für Dezember 2018 und Januar 2019 Kindergeld zurück möchte, dass Jobcenter dir aber dieses Kindergeld als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet hat, dann würdest du ja für diese 2 Monate zu wenig Geld bekommen haben.
Du hättest bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Billigkeitserlass stellen sollen, dann hätte man ggf. auf die Rückzahlung verzichtet bzw.verzichten müssen.
Bekommst du jetzt eine Nachzahlung von der Familienkasse und das Jobcenter hat dir deinen vollen Bedarf für diesen besagten Zeitraum gezahlt, dann wird diese Nachzahlung vom Jobcenter eingefordert, in der Regel passiert das per Antrag auf Erstattung.
Würde man ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, würden die ganzen Jobs in den Ämtern alle wegfallen und die Arbeitslosigkeit wäre noch höher.
Jetzt ist mir alles klar...
Als du kein Kindergeld bekommst hast, hast du mehr Geld vom Amt bekommen?
Dann steht dem Amt die Nachzahlung zu, ja.