Kriege ich das Kindergeld rückwirkend oder kriegt es das Jobcenter?
Hallo,
ich habe heute, nach fast einem Jahr, Post bekommen von der Familienkasse, bezüglich meines Kindergeldes. Ich habe den Brief nicht ganz verstanden. Warum genau, wollen die mir das noch nicht auszahlen? Ich habe mal ein Auszug, aus dem Brief hier drunter geschrieben.
Vorleistung durch anderen Stellen:
Für den Zeitraum von April 2019 bis einschließlich August 2019 kann eine Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes noch nicht erfolgen, da ein Erstattungsanspruch der für die Zahlung von Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle des Jobcenters vorliegt.
4 Antworten
Du hast vom Jobcenter bisher mehr ausgezahlt bekommen, da du das Kindergeld nicht bekommen hast. Nun wird dir das Kindergeld rückwirkend gezahlt, aber direkt mit dem Jobcenter verrechnet. Du wirst zukünftig weniger Geld vom Jobcenter bekommen, zusammen mit dem KIndergeld wirds aber das gleiche sein wie vorher.
Dann hast du halt mal zuviel bekommen, wo soll denn sonst der Erstattungsanspruch herkommen??
Die anderen Antworten sehen das ja auch so.
Das Jobcenter ist in Vorleistung gegangen und hat dir das Kindergeld mit dem Regelsatz ausgezahlt.
nun holt sich das Jobcenter diese Vorleistung zurück.
@Richi008 Bist du dir da sicher. Im Brief stand noch, dass das geprüft werden muss und ich dann einen neuen Brief nochmal bekomme
brauchst ja nur mal auf den Bescheid vom Jobcenter schauen ob dort Kindergeld drauf steht.
@Richi008 Nein, da stand nur Krankenversicherung und irgendwas mit Weiterleitung an die Deutsche Rentenversicherung. Die haben damals auch nichts vom Kindergeld verlangt oder was diesbezüglich erwähnt.
Es steht doch da das eine Prüfung erfolgt, weil das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen für April 2019 - August 2019 bei der Familienkasse gestellt hat.
Wenn das Jobcenter dir für diesen besagten Zeitraum nicht deine vollen Leistungen nach dem SGB - ll gezahlt hätte, weil sie dir Einkommen ( Kindergeld ) das du noch nicht erhalten hast auf deinen Bedarf angerechnet hätten, dann gäbe es ja keinen Grund für diesen Antrag auf Erstattung.
Such dir deinen / deine Bescheide aus dieser Zeit und sehe darin nach ob man dir Kindergeld als Einkommen von April - August 2019 auf deinen Bedarf angerechnet hat oder nicht, wenn nicht, dann wirst du die Nachzahlung für diesen Zeitraum nicht erhalten und sie geht ans Jobcenter.
Das wird dir die Familienkasse dann aber in einem neuen Bescheid mitteilen, so wie sie es dir angekündigt haben.
... dasJC.
Du hast offenbar den vollen Regelsatz vom JC bekommen. Das ist die "Vorleistung". Das JC holt sich das nun zurück.
@MenschMitPlan Ich bekomme schon fast 1 Jahr, keine Leistungen vom Jobcenter, deswegen betrifft mich das nicht.