Kann Jobcenter Kindergeld einbehalten, obwohl ich nicht mehr beim Jobcenter bin?
Hallo,
Ich habe ab dem 1.10.18 eine Ausbildung angefangen.
Zuletzt hab ich bis zum 30.9 Geld vom Jobcenter erhalten.
Danach, während meiner Ausbildung habe ich dann Antrag auf Kindergeld gestellt.
Meine Frage ist: Darf das Jobcenter im Falle einer Nachzahlung das Geld behalten, obwohl ich nicht mehr beim Jobcenter bin?
Im Brief von der Kindergeldkasse steht, dass ich Kindergeld ab dem 1.Januar 2018 bekommen würde, da habe ich noch Geld vom Jobcenter erhalten.
6 Antworten
Den Antrag stellt in der Regel ein Elternteil, dass nur so nebenbei, wenn du deinen Antrag erst nach dem Leistungsbezug gestellt hast, dann steht deinen Eltern / dir diese Nachzahlung zu, ganz egal ob du für den Zeitraum der Nachzahlung noch ALG - 2 bezogen hast oder nicht.
Hätte das Jobcenter einen Anspruch, hättest du das im Schreiben von der Familienkasse schon mitgeteilt bekommen, denn dann hätte das Jobcenter einen Erstattungsantrag gestellt und das hätte man dir mitgeteilt.
Bei einer Gutschrift aus einer Jahresendabrechnung wäre es auch so, wenn du also ein Guthaben aus einer BK - Abrechnung außerhalb des Leistungsbezuges bekommst ( Zuflussprinzip ), dann würde dir diese auch gehören und müsste nicht ans Jobcenter zurückgezahlt werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass eine evtl.Nachzahlung auch nicht übernommen würde, wenn diese einem außerhalb des Leistungsbezuges zugehen würde, auch wenn diese innerhalb des Leistungsbezuges entstanden ist.
Wenn Dir der volle Regelsatz ausgezahlt wurde, ist das Jobcenter in Vorleistung gegangen und die Nachzahlung gehört dem Jobcenter.
Wurde Dir nur ein Teil des Regelsatzes ausgezahlt (also beispielsweise 416 abzüglich 194), gehört das Geld Dir.
vom 1.1.-30.9. hast du aufstockende leistungen erhalten. kindergeld mindert deinen bedarf, somit geht die rückzahlung zu großen teilen an das jobcenter.
Wenn das Kindergeld für einen Zeitraum innerhalb des Leistungsbezuges gezahlt wird, darf das JC das.
Ich habe gehört, dass es nach dem Zuflussprinzip funktioniert.. also weil der Zufluss des Geldes ausserhalb des Bewilligungszeitraumes liegt und die das daher gar njcht dürfen..
Für den 10 kann das joibcenter geld zurückvelangen wen du nicht am 1.11 dein Lohn bekomst also auch dan das Kindergeld für den Monat.