Kindergeld 2te Ausbildung und eigene Wohnung?

5 Antworten

Ich habe gelesen das man nur Kindergeld in der zweiten Ausbildung bekommt, wenn man unter 25 Jahre ist und nicht mehr als 20 Std die Woche arbeiten geht, was ich meiner Meinung nach schon ziemlich frech finde...

Ich denke, da hast du was mißverstanden - bereits seit 2012 spielt die Einkommensgrenze beim Kindergeldanspruch überhaupt keine Rolle mehr:

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Bei der Zweitausbildung oder auch dem Zweitstudium ist jedoch die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst zu beachten! Dies heißt eben dann, daß du bei mehr als 20 Wochenstunden Hinzuverdienst (also zusätzlich zu deiner Ausbildungszeit!) deinen Ausbildungsstatus verlierst, weil du dann mehr Arbeiter bist als Azubi: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Du wirst das nicht machen können den du kannst dir eine 2te Ausbildung + Wohnung + Auto gar nicht leisten Nichtmal wen du Dan 1000€ in einer Ausbildung netto verdienst!

Düsseldorf ist teuer zum wohnen aber zb Duisburg oder Odershausen nicht!

Wen du wirklich eine 2te Ausbildung machen willst Dan schaffe den wagen ab und mache die Ausbildung da wo du günstiger wohnen kannst und mit bus und bahn überall hinkommst!

20 Wochenstunde wäre eine teilzeitausbildung und die bekommt man auch nicht mal so eben!

Unterhalt ist nicht möglich da du schon einen Beruf hast! Und was bringt dir kindergeld wen du dan zb 300€ weniger Vergütung bekommst!

siola55  02.05.2020, 19:56
20 Wochenstunde wäre eine teilzeitausbildung und die bekommt man auch nicht mal so eben!

Noch'n Irrtum: die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst bezieht sich doch gar nicht auf die Ausbildungszeit, sondern auf den Hinzuverdienst zusätzlich zur Ausbildungszeit!

Unterhalt ist nicht möglich da du schon einen Beruf hast! Und was bringt dir kindergeld wen du dan zb 300€ weniger Vergütung bekommst!

Wieso das denn wieder - 300€ weniger Vergütung - ja geht's noch😥

herakles3000  02.05.2020, 20:02
@siola55

Wen man zb 600 € netto bekommt bei einer 40 stunden woche dan ist es doch klar da bei 50% Weniger auch weniger geld man bekommt!

Außerdem Ohne Erlaubnis der Firma darf man nicht nebenbei arbeiten und wen man doch darf Dan nur einen 450€ Job Weil eine 60 stunden Woche kann man auf dauer nicht durchhalten!

siola55  02.05.2020, 20:08
@herakles3000

Lieber herakles3000, da hast du leider einen Denk- oder Verständnisfehler: die 20 Wochenstunden beziehen sich auf einen evtl. Hinzuverdienst und nicht auf die Ausbildungszeit!

Unschädliche Erwerbstätigkeit

Die Familienkasse klassifiziert eine Beschäftigung dann als unschädlich,

  • wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
  • wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
  • wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
  • Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

Achtung: es geht hier um den Hinzuverdienst, also zusätzlich zur Ausbildung!!!

herakles3000  02.05.2020, 20:17
@siola55

Das hatte ich nach dem Kommentar verstanden deswegen habe ich das noch mit den 60 stunden geschrien !Aber man bekommt auch nicht immer die erlaubnis für ein 450€ job zu machen der aber notwendig wäre um Auchn weiter sich das alles leisten zu können Zb auto 500€ + 400€ wohnen + gez 35+ zb 70€ strom + 300 € zum lebne =1305€ die so nötieg wören!

siola55  03.05.2020, 11:29
@herakles3000

Da geb' ich dir Recht - die Ausbildung darf natürlich nicht unter dem Hinzuverdienst leiden...😥

Mit den durchschnittlichen wöchentlichen 20 Arbeitsstunden ist nicht die Arbeitszeit in einer weiteren Ausbildung gemeint, sondern wenn du nebenbei einen Job ausüben möchtest.

Da darfst du dann nach z.B. abgeschlossener Berufsausbildung nebenbei nur max.auf diese 20 Stunden pro Woche im Durchschnitt kommen, solange du das beachtest und unter 25 bist, gibt es auch weiterhin Kindergeld.

Mit 25 Jahren ist definitiv Schluss mit Kindergeld und eine 2. Ausbildung müssen Deine Eltern Dir nicht bezahlen. Wenn sie Dich nicht freiwillig unterstützen, kriegst Du nichts. Dann musst Du mit dem Geld aus Deiner 2. Ausbildung und einem Nebenjob hinkommen oder versuchen, in Deinem jetzigen Beruf zurecht zu kommen.

siola55  02.05.2020, 19:26

Leider falsch: auch bei einer Zweitausbildung besteht bis längstens zum 25. Lj. Kindergeldanspruch, da die Einkommensgrenzen bereits in 2012 ganz abgeschafft wurden für den Kindergeldanspruch😂

Zu beachten ist bei der Zweitausbildung jedoch die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst! Dies heißt eben dann, daß die Saskia bei mehr als 20 Wochenstunden Hinzuverdienst (also zusätzlich zu ihrer Ausbildungszeit!) ihren Ausbildungsstatus verliert, weil sie dann mehr Arbeiter bist als Azubi 😥

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Da gibts nix zu rütteln

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet über das Jahr hinweg weniger als durchschnittlich 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle...

...

Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („ Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Versuchs mal mit Wohngeld

https://www.wohngeld.org/antrag.html

Und ja, Unterhalt steht dir nicht zu, wenn du mehr Verdienst als die Grenze ist....dein Lohn wird auf die Eltern aufgerechnet. Außerdem ist schluss nach der 1. Ausbildung

siola55  02.05.2020, 19:33

Natürlich besteht Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr...😂

Oder meinst du etwa, sie kann neben ihrer 40 Stundenwoche in der Zweitausbildung auch noch zusätzlich 20 Wochenstunden dazuverdienen??? I-wann muß sie auch noch schlafen und sich von dem Stress erholen: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Saskia160 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 18:54
@siola55

Schlaf wird überbewertet :) Vorallem nach dem Nachtdienst 🥶😂

Saskia160 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 19:18

Wohngeld ist leider auch nicht drin..

Maleficent666  02.05.2020, 19:20
@Saskia160

Dann gibts leider nichts

isomatte  03.05.2020, 07:30
@Saskia160

In deiner Erstausbildung nicht, weil du da dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder in schulischer Ausbildung oder Studium auf Bafög - hättest und dann bist du vom Wohngeld ausgeschlossen.

Wenn du dann aber eine zweite betriebliche Ausbildung machst, dann besteht im Regelfall dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf BAB - und dann wäre zumindest theoretisch Wohngeld möglich.

Da käme es dann darauf an was du an Warmmiete zahlen müsstest und was du an Netto Vergütung zzgl.Kindergeld usw.bekommen würdest.

Dazu kannst du dir dann einen kostenlosen Rechner für Wohngeld aus dem Internet suchen.