Kindergeld in der Steuererklärung?
Hallo liebe Community,
Bald steht die Steuererklärung an und ich bekomme Mein Kindergeld selber ausgezahlt. Das bedeutet nicht meine Eltern bekommen es und zahlen es an mich aus sondern Ich bekomme es direkt von der Familienkasse.
Da ich in der Ausbildung bin ist das Kindergeld sozusagen der Unterhalt von meinen Eltern.
Wer muss das Kindergeld bei der Steuererklärung angeben?
Ich?
Mein Vater oder meine Mutter? (Eltern getrennt lebend)
Ich wohne in NRW und bekomme das Geld vom Land Niedersachsen. (falls es wichtig ist)
Vielen Dank schon mal
4 Antworten
Da die Eltern nach wie vor anspruchsberechtigt sind, auch wenn das Kindergeld an dich abgezweigt wurde, tragen sie jeweils die Hälfte des Kindergeldes im Jahr bei sich ein. Dann erfolgt die Günstigerprüfung.
Du trägst also nichts ein.
Viele Dank
Bald steht die Steuererklärung an und ich bekomme mein Kindergeld selber ausgezahlt...
Dann hast du damals einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" (ein sog. Abzweigungsantrag) bei der Familienkasse gestellt und deine Eltern sind weiterhin die Kindergeldberechtigten - nur die Kontoverbindung wurde damals geändert auf dich!?
Kindergeldzahlungen sind steuerfrei und werden nur zur "Günstigerprüfung" bei den Eltern verwendet sowie wg. dem Soli und der evtl. Kirchensteuer!
Wer muss das Kindergeld bei der Steuererklärung angeben?
Die Eltern:
Da es bei deiner Ek-Steuererklärung überhaupt keine "Anlage Kind" für dich gibt (diese ist nur für deine Eltern erforderlich), kannst du auch nirgends deine Kindergeldabzweigungen in deiner Ek-Steueerkärung angeben ;-)
Da ich in der Ausbildung bin ist das Kindergeld sozusagen der Unterhalt von meinen Eltern...
Ist bei dir überhaupt Lohnsteuer einbehalten worden??? Dazu müßte deine mtl. Ausb.vergütung mind. 1.090€ betragen haben...
Gruß und guten Rutsch ins Neue Jahr 2021 wünsch' ich dir ;-)
Ja also ich bin im Bauhauptgewerbe da ist das Gehalt schon recht hoch in der Ausbildung alleine Urlaubs und Weihnachtsgeld hat mich LS gekostet. Zudem habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und bis somit verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort
Wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde vom Lohnbüro. dann gibt es auch nichts zu erstatten... :-((
Das Kindergeld nach dem EStG wird als Steuervergütung gezahlt (§ 31 S. 3 EStG). Es ist damit bereits nicht steuerbar (Google)
Somit musst du es nicht angeben.
Hallöchen,
du musst es in der Steuererklärung angeben weil die Familien
Kasse an dich direkt auszahlt.
du musst es in der Steuererklärung angeben
Nein, dafür gibt es keinen Anlass.
Anlage Kind
Die ist auszufüllen, wenn man ein Kind hat.
Lohnsteuerjahresausgleich
Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es seit 30 Jahren nicht mehr.
wenn der Steuerpflichtige(du) Leistungen erhält
Wer das Kindergeld erhält ist bei der Steuererklärung regelmäßig uninteressant. Ausschlaggebend ist, wer einen Anspruch auf Kindergeld hat. Das sind fast immer beide Elternteile je zur Hälfte.
Leider falsch, weil in der Ek-Steuererklärung für das Kind überhaupt keine Möglichkeit zur Eingabe besteht: die Anlage Kind in der Ek-Steuererklärung ist nur für die Eltern erforderlich und wird wegen der "Günstigerprüfung" sowie dem Soli und der evtl. Kirchensteuer benötigt bei den Eltern! Kindergeld ist nämlich steuerfrei ;-)
Laut der Anlage Kind in dem Lohnsteuerjahresausgleich muß eine Angabe gemacht werden wenn der Steuerpflichtige(du) Leistungen erhält. Es wird sich aber nicht negativ auswirken auf deine Berechnung von Nachzahlung oder Rückerstattung.
Jetzt habe ich 2 Antworten
Einmal ja und einmal nein 😂 super