Minijob nach dem Abitur - kriegen meine Eltern noch Kindergeld?
Ich habe die Abiturprüfungen bestanden und kriege Ende Juni mein Zeugnis ausgehändigt. Da ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich eine Ausbildung anfangen oder zum Studieren in eine Uni gehen soll, habe ich mir vorgenommen, das ,,Übergangsjahr'' zu machen, um mich ausgiebig zu informieren und ggf. durch Praktika in einigen Berufen reinzuschauen.
Nach der Zeugnisvergabe in einigen Wochen würde ich deshalb gerne zwar eine Pause machen, aber nebenbei noch in einem Minijob auf 450€ Basis etwas verdienen wollen. Ich habe noch nie zuvor einen Job gehabt, wäre also das erste Mal, dass ich Geld verdienen würde. Jetzt ist es aber so, das ich herausgefunden habe, dass wenn ich nach dem Schulabschluss nicht weiterhin zur Schule gehe, nicht studiere und auch keine Ausbildung anfange, meine Eltern nach vier Monaten kein Kindergeld mehr kriegen werden.
Meine Frage lautet deshalb: wenn ich einen Minijob auf 450€ Basis anfange, erlischt dann das Recht auf Kindergeld, noch bevor die vier Monate abgelaufen sind?
3 Antworten
Dann solltest du die Eltern mal auf die Seite der Arbeitsagentur verweisen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Du meldest dich arbeitslos und das Kindergeld fließt weiter. Oder du meldest dich Ausbildung suchend. Bedeutet natürlich auch, dass du dich bewerben musst. Und du musst die Bewerbungsbemühungen natürlich nachweisen.
Ansonsten gilt:
Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet.
Sie können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind …
ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Nur bei "Arbeitsuchend gemeldet" gibt es Einschränkungen im Alter und Verdienst für den Kindergeldanspruch: max bis 21. Lj. sowie max. 450 € !
Bei allen anderen Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch spielt das Einkommen schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr!
Infos und Hinweise findest du auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Nein das erlischt nicht, deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld.
hä? seit wann? wenn er "suchend" gemeldet ist, dann ja!