Kindergeld Nachzahlung und Jobcenter …?
Hallo,
da ich im Internet nicht wirklich auf Hilfreiches gestoßen bin, wende ich mich nun an euch.
Bei mir spielt sich Folgendes ab:
Ich bin 20 Jahre alt, lebe allein und mache zurzeit mein Fachabitur im sozialen Bereich.
Ich erhalte Bafög (Lebensunterhalt) und Geld vom Jobcenter (nur für die Miete).
bis vor 2 Monaten war es allerdings so, dass ich nur Geld vom Jobcenter bekommen habe ( Regelsatz) also nirgends war irgendetwas bezüglich des Kindergeldes vermerkt. Also ich habe im Prinzip seit ich allein lebe noch nie in irgendeiner Form Kindergeld erhalten.
Seit längerer Zeit bin ich dabei, mein Kindergeld mithilfe eines Abzweigungsantrags zu beantragen (meine Lage entspricht den Voraussetzungen dafür)
Da es hinsichtlich meiner Eltern Probleme mit den Schreiben gab, hat alles extrem lang gedauert.
Nun ist es endlich offiziell, dass ich das Kindergeld bekommen werde und zusätzlich eine Nachzahlung von ca 2.200€ oben drauf kommen.
Werde ich die Nachzahlung behalten können ? Dass sich der monatliche hartz4 Satz dadurch reduzieren wird und angerechnet wird, weiß ich. Es geht mir wirklich nur um die Nachzahlung. Wie gesagt, habe ich vom Jobcenter nie etwas zusätzliches außer des Regelsatzes erhalten.
Natürlich ist bereits alles in Bewegung gesetzt, aber es hat ja alles seine Bearbeitungszeit und ich bin ziemlich neugierig. Die von der Familienkasse sagen, ich werde alles behalten dürfen und nichts wird angerechnet und bei, Jobcenter sagt mir auch jeder was anderes.
ich bitte um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ob Du nun deinen vollen Bedarf, oder nur Geld für die Miete bekommst spielt da keine Rolle.
Wenn Du deinen Bedarf vom Jobcenter ohne Berücksichtigung des Kindergeldes bekommen hast und weiter im Leistungsbezug bleibst, dann kannst Du deine Nachzahlung natürlich behalten, wenn das Jobcenter keinen Erstattungsantrag bei der Familienkasse gestellt hat.
Aber dann wird deine Nachzahlung zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt auf deine Aufstockung angerechnet, wenn dir im Leistungsbezug Einkommen zufliesst und das höher als dein Bedarf ist und bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen würde.
Du kannst von der Nachzahlung und dann vom laufenden Kindergeld nicht einmal die 30 Euro Versicherungspauschale für jeden Monat der Nachzahlung absetzen, weil dir ja sicher schon die 100 Euro pauschaler Freibetrag von Bafög - abgezogen werden.
Darin sind diese 30 Euro Versicherungspauschale schon enthalten, die können auf sonstiges Einkommen nur einmal geltend gemacht werden.
Die Nachzahlung von Kindergeld für diese 10 Monate von 2190 Euro sollte dann also durch 6 Monate geteilt werden und dieser Teilbetrag dann von deiner Aufstockung abgezogen werden.
Das passiert dann natürlich auch noch zusätzlich mit dem dann laufenden Kindergeld.
Natürlich wird die Kindergeldnachzahlung auf das ALG 2 angerechnet.
Eventuell erhältst Du auch nicht den vollen Nachzahlungsbetrag auf Dein Konto, da das Jiobcenter einen sog. Erstattungsanspruch geltend machen kann.
Kindergeld ist leider eine vor ALG 2 vorrangige Leistung und bietet dem Empfänger unter ALG 2 - Bedingungen keinen erwähnenswerten Vorteil.