Jobcenter rechnet Kindergeld an was nicht gezahlt wird?
Hallo zusammen,
ich schildere kurz mein "Problem".
Am 12.01.2018 kam mein Sohn zur Welt. Dem Jobcenter habe ich am 21.01.2018 die Geburtsurkunde vorgelegt. Ebenso habe ich am 21.1 den Kindergeldantrag weggeschickt.
Heute kam dann vom Amt der Änderungsbescheid.
Das Jobcenter rechnet bereits für meinen Sohn das Kindergeld an und zieht es entsprechend vom Regelsatz ab. Aber das dürfen die doch erst, wenn das Kindergeld auch gezahlt wird, oder? Diese 194€ fehlen mir dann natürlich bis das Kindergeld bewilligt wird. Was ja Erfahrungsgemäß schon einige Zeit dauern kann.
Ich danke Euch für Eure Antworten.
4 Antworten
hier solltest du dem änderungsbescheid widersprechen und diesen gleich montag einreichen. kindergeld welches noch garnicht bezahlt wird, darf nicht angerechnet werden. auch wenn eine nachzahlung zu erwarten ist.
gleiches gilt für den antrag auf elterngeld, der sicher noch nicht bearbeitet wurde. auch das darf noch nicht angerechnet werden. das jc kann dann einen erstattungsanspruch stellen an die jeweiligen ämter und sich das geld von dort holen.
der änderungsbescheid ist also falsch. guck auch hier rein, www.elo-forum.org
Hallo, das ist leider etwas kniffelig. Das Jobcenter darf das Kindergeld als Einkommen Deines Kindes anrechnen - und zwar ab dem Tag, an dem dem Kind Kindergeld zusteht. Insofern ist der Bescheid schon korrekt. Allerdings hat das Jobcenter auch die Aufgabe, den Lebensunterhalt Deines Kindes zu sichern. Insofern sollte es jetzt erstmal in Vorleistung gehen und das Kindergeld darlehensweise vorstrecken. Den Betrag kann es dann zurückfordern, wenn Dein Antrag auf Kindergeld durch ist. Wie lange dauert sowas denn bei Dir erfahrungsgemäß. Ich fürchte aber, Dir bleibt da nichts anderes übrig, als zu Deinem Berater zu gehen und die Vorleistung durchzusetzen - im Zweifel mit der gebührenden Hartnäckigkeit.
Ich hoffe es sehr. Das Amt kriegt das Geld ja dann sowieso von der Kasse wieder. vielen dank!
Ich bin mir sicher, dass Du das klären kannst. Wird, soweit ich weiß, auch grundsätzlich geregelt, wie bei Deinem ersten Kind. Lass Dich aber nicht unterkriegen - bei dem ein oder anderen Sachbearbeiter braucht man ja schon Durchsetzungsvermögen. Ich wünsch Dir starke nerven ... und alles Gute mit dem Kleinen...
Bei meinem 1. Kind war das 2014 so, wie du beschrieben hast. (andere Stadt und anderes Amt). Da ging dann die Kindergeldnachzahlung ans Jobcenter. Auf den damaligen Bescheid vom Kindergeld habe ich 4 Monate gewartet, ehe es bewilligt wurde. Das bedeutet ich würde derzeit nur 46€ für meinen Sohn bekommen. Da ist das etwas schwer alles einzukaufen. Werde dann Montag wohl mal dahin fahren, in der Hoffnung auf Klärung.
Einkommen darf nach dem sogenannten Zuflussprinzip erst im Monat des Erhalts auf dem Konto angerechnet werden !
Lege umgehend schriftlich einen Widerspruch ein,erkundige dich mal telefonisch bei der Familienkasse wie lange die Bearbeitung voraussichtlich dauern wird,dann kannst du ggf.mit aktuellen Kontoauszügen beim Jobcenter um eine Barauszahlung bitten,sie würden dann erst einmal in Vorleistung gehen.
Das Jobcenter kann ja bei der Familienkasse dann einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen stellen,dann verrechnen sie das untereinander,dass muss dir dann vorher natürlich auch schriftlich mitgeteilt werden.
Das wundert mich aber sehr,dass da zum Freitag um diese Zeit noch jemand zu erreichen war !
Dann drück ich dir mal die Daumen das die Aussage dann auch eingehalten wird.
Die 0800 Hotline ist Mo-Fr von 8-18 uhr zu erreichen.
Ich habe heute tatsächlich den Kindergeldbescheid erhalten.
Danke für die Antwort. Habe eben noch einen anderen Beitrag gelesen den Du auch kommentiert hast. Ich werde das Montag versuchen alles zu klären. Bei der Kasse rufe ich jetzt mal an.
Mache das,da wirst du heute zum Freitag keinen mehr erreichen !
Ich denke mal, dass das Jobcenter bis zur Zahlung des Kindergeldrs in Vorleistung geht.
Schau doch mal auf die komplette Auszahlsumme und lies den Bescheid mal gründlich durch.
Danke, das mache ich.
wenn im änderungsbescheid steht das kindergeld angerechnet wird, dann wird das jc nicht in vorleistung gehen.
Genau deswegen habe ich empfohlen, noch mal genau nachzulesen.
Oder meinst Du, ich schreibe das umsonst hin?
Du schreibst weiter unten in Deinem Kommentar, dass Du dasGeld Ende Jamuar bekommen sollst. Wenn dem wirklich so ist, kannst Du Dir eigentlich den Widrspruch sparen. Denn dann gilt es als Einkommen im Januar.
Natürlich werde ich nun keinen Widerspruch einlegen. Sollte alles glatt laufen, ist ja alles richtig.
Ja, da steht ganz deutlich ab Januar werden auf die 240€ Regelleistung 194€ als Einkommen angerechnet.
Ok. Dann lege Widerspruch ein.
Ich habe bei der Familienkasse jemanden erreicht. Mein Antrag wurde bereits bearbeitet, ende Januar kommt das Geld für Januar und ab Februar läuft alles normal.