SGB II Jobcenter verlangt Kindergeld Nachzahlung was soll ich tun?

7 Antworten

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Hier gilt das zufallprinzip. (https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/rein-und-raus-bei-hartz-iv-das-zuflussprinzip/details/anzeige/?type=999&cHash=0c8307ec1bbef9695c4093ec0b10d0d1)

kurz zusammen gefasst sagt dieses aus , dass alles was vor dem 01.08 auf deinem Konto eingeht deins ist.

kommt das Geld beispielsweise am 01.08 auf dein Konto gilt dies als Einnahme und muss auf deine Alg2 Bezüge angerechnet werden.

sofern du bereits den Bescheid von der Familienkasse erhalten hast , bekommst du innerhalb der nächsten Tage das Geld. Dies bedeutet es ist definitiv vor dem 01.08 auf deinem Konto.

Lumpie100 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 15:21

Also steht mir zu 100% das Geld zu?

Was ist wenn das Jobcenter sagt: "Nein wir wollen das Geld haben"

Bzw, was ist wenn ich jetzt das Geld vom Jobcenter Beispielweise am 25.07.2020 bekomme.

Das Kindergeld habe ich heute erhalten.

Richi008  24.07.2020, 15:42
@Lumpie100
Also steht mir zu 100% das Geld zu?

wenn dein Leistungsanspruch ab dem 01.08.2020 beginnt - ja.

Bzw, was ist wenn ich jetzt das Geld vom Jobcenter Beispielweise am 25.07.2020 bekomme.

dein erstes Geld ( Alg2 ) bekommst du erst am 31.07.20 für den Monat 08/20.

Lumpie100 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 15:47
@Richi008

Ja und selbst wenn ich es am 31.07.20 bekomme, also das ist ja auch noch der Monat Juli.

Und habe das Geld am 24.07 bekommen, steht mir das Geld dennoch zu?

Richi008  24.07.2020, 15:54
@Lumpie100

Also nochmal 😅

du beziehst ab dem 01.08.2020 Geld vom Jobcenter.

alles was vor dem 01.08.2020 auf deinem Bankkonto eingeht ist deins. Das kann dir niemand „wegnehmen“.

wäre die kindergeldnachzahlung am 01.08.2020 auf deinem Bankkonto eingegangen , hätte das Jobcenter diesen Betrag angerechnet.

nochmal kurz eine andere Frage. Die Nachzahlung ist vom Kindergeld ist vom 12/19 - 07/20. hast du in dieser Zeit Geld vom Jobcenter bekommen ?

Lumpie100 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 16:37
@Richi008

Nein vom 12/19 - 07/20 habe ich noch kein Geld vom Jobcenter erhalten.

Richi008  24.07.2020, 17:28
@Lumpie100

Gut dann wie gesagt gehört dir das Kindergeld :)

albatros  25.07.2020, 09:46
@Lumpie100

Da hast du Glück, das Jobcenter darf dir die Nachzahlung nicht als Einkommen anrechnen.

Gegen einen anderslautenden Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen. Die Bearbeiterin beim JC ist offensichtlich inkompetent.

Richi008  26.07.2020, 00:00
@Lumpie100

❤️-lichen Dank für den Stern :)

Lumpie100 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 00:23

Von was hast du denn dann in diesem Zeitraum gelebt und wann hast du deinen ALG - 2 Antrag gestellt ?

Dein ALG - 2 Antrag wirkt auf den 1.des Antragsmonats zurück, wenn du also ab dem 01.08.2020 Anspruch auf ALG - 2 hast, dann musst du deinen Antrag ja min.schon im Juli 2020 gestellt haben und dann ist alles was im Juli ( Zuflussprinzip ) aufs Konto kommt Einkommen und wird dementsprechend auf evtl.zustehende Leistungen angerechnet.

Wenn die Kindergeldnachzahlung tatsächlich heute, 24.07.2020, als Überweisung dem Girokonto gutgeschrieben wurde und Leistungen vom Jobcenter erst ab 01.08.2020 bewilligt sind, dann gehört das Geld Dir (Zuflußprinzip).

Je nach dem, wie hoch die Nachzahlung war, mußt Du nur darauf achten, daß nicht eventuell Deine Schonvermögensgrenze durch die Nachzahlung überschritten wird.

Das Kindergeld, welches ab 01.08.2020 auf Deinem Konto eingeht, wird auf die ALG 2 - Leistungen angerechnet.

Wenn die Nachzahlung vor Beginn deines Leistungsbezugs zur Zahlung fällig war/ist, kann sie nicht als Einkommen angerechnet werden.

Entscheidend ist, wann das Einkommen zufließt. Bekommst du es jetzt erst (nach dem 1.8.), wird es angerechnet.