Nachzahlung beim Abzweigungsantrag auf Kindergeld

3 Antworten

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

XII. Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

"DA 74.1.4 Vorläufige Zahlungseinstellung und Anhörung

(1) 1Wird im Abzweigungsantrag behauptet, dass die berechtigte Person ihrer Unterhalts-verpflichtung nicht oder nicht ausreichend nachkommt, ist die Zahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorläufig einzustellen. 2Der Berechtigte ist darüber zu informieren; dies soll mit der Anhörung nach Abs. 2 verbunden werden. 3Nicht vom Abzweigungsersuchen erfasstes Kinder-geld ist an den Berechtigten auszuzahlen. (2) Vor der Entscheidung über eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG ist dem Berechtigten nach § 91 Abs. 1 AO Gelegenheit zu geben, sich binnen zwei Wochen zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (3) Vorläufig einbehaltenes Kindergeld ist in Fällen mit widerstreitenden Sachverhaltsdar-stellungen, in denen die Abzweigung abgelehnt wird, erst nach Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung auszuzahlen."

Die Berechtigten sind die Eltern.

Bazinga955 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 10:43

Bin nicht so gebildet in Bürokr

atendeutsch das alles klingt für mich wie chinesisch...sorry

Alfred06  23.03.2014, 18:04
@Bazinga955

Entschuldige, das vergisst man manchmal.

Hast Du einen Abzweigungsantrag gestellt und darin angegeben, dass Du keinen Unterhalt bekommst, wird die Zahlung an die Eltern eingestellt. Über Geld, das schon ausgezahlt wurde, kann die Familienkasse nicht mehr verfügen und es nicht an Dich auszahlen. Damit kann das Geld für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, schon weg sein. Dann werden Deine Eltern befragt, ob sie tatsächlich keinen Unterhalt leisten. Geben sie es sofort zu, bekommst Du das Geld. Antworten sie nicht oder behaupten, dass Du etwas bekommst, dauert es länger, bis der Fall aufgeklärt ist und Du bekommst das Geld später. Dann ist es eine Nachzahlung ab Dezember oder Januar.

Bazinga955 
Beitragsersteller
 29.03.2014, 16:36
@Alfred06

Habe ein schreiben bekommen in dem steht jetzt das ich rückwirkend ab oktober 2013 kindergeld aus dem abzweigungsbetrag meiner mutter erhalte aber bekomme ich das jetzt von der familienkasse oder muss ich mir das von meiner mutter holen ? :D

Alfred06  30.03.2014, 19:10
@Bazinga955

Wenn die Familienkasse schreibt, dass Du es bekommst, dann bekommst Du es von der Familienkasse. Man muss das Geld nicht selbst eintreiben.

Wenn die Kindergelder bereits an die Eltern ausgezahlt wurden, dann können zurückliegende Ansprüche nur gegen die Eltern geltend gemacht werden.

Bazinga955 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 10:18

Ich weiss nicht ob meine Eltern das in der Zeit bekommen haben aber normalerweise müsste es ja so sein das es nicht mehr ausgazahlt wird ab dem Zeitpunkt wo der antrag gestellt wird bis zu dem Zeitpunkt wo es dann geklärt ist.

ellaluise  22.03.2014, 10:34
@Bazinga955

So wird es wohl auch sein und Kindergeld würde nachgezahlt werden.

Wenn das Kindergeld an deine Eltern ausgezahlt wurde, hast du da nichts zu erwarten. Dann musst du dich an deine Eltern wenden.