Kindergeld in Übergangszeit (nach Studienabbruch)?
Hallo,
wie ist das denn mit dem Kindergeld in folgendem Fall: Man hat sich exmatrikuliert. Das neue Studium beginnt aber erst ein Jahr später, da es da erst wieder möglich ist, sich zu bewerben. Vermutlich bekommt man nicht komplett durchgehend in dieser "Wartezeit" Kindergeld, aber bekommt man es denn trotzdem wenigstens 4 Monate lang? Ich hatte das mal so verstanden, dass man nach einem Ausbildungsabschnitt, wenn man noch nicht "fertig" mit einer Erstausbildung ist, 4 Monate weiterhin Kindergeld bezahlt bekommt. Wenn man dann nicht vorweisen kann, dass man mit dem neuen Ausbildungsabschnitt einfach noch nicht beginnen konnte, dann bekommt man ab dem Zeitpunkt kein Kindergeld mehr. Die 4 Monate aber, so dachte ich, würden in jedem Fall bezahlt.
Was stimmt denn nun? Bekommt man sofort nach Exmatrikulation (wegen Studienabbruchs und angestrebten Fachwechsels) kein Kindergeld mehr, oder erst 4 Monate später nicht mehr?
Danke.
3 Antworten
Für volljährige Kinder gibt es nur Kindergeld WÄHREND einer Ausbildung.
Nur wenn bereits der Beginn der folgenden Ausbildung feststeht, (Vertrag oder Zusage der Uni), kann Kindergeld für längstens 4 Monate bezogen werden.
Wenn wie hier ein ganzes Jahr dazwischen liegt, wird erwartet, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und für deinen Lebensunterhalt eine Arbeit aufnimmst.
Du solltest vielleicht die GANZE Antwort lesen
Was wird da besser? Aus deiner Antwort lese ich, dass auf keinen Fall Kindergeldanspruch bestehen könnte. Und das ist nunmal falsch.
Hier geht es um einen konkreten Fall nicht um allgemeine Gültigkeit
Für den konkreten Fall des Fragestellers ist deine Antwort falsch, verstehst du das nicht?
Gut, dass du es verstehst
Melde dich umgehend ausbildungssuchend. Wenn du unter 21 bist, reicht aus Arbeitslosmeldung. Wenn du deine Ausbildungssuche dann auch nachweist, gibt es für dich auch durchgehend weiter Kindergeld.
Die 4 Monate werden nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiterbezahlt. Folgt nach 4 Monaten erstmal keine Ausbildung, gibts auch die 4 Monate nichts.
Kindergeld gibt es dann wohl nicht mehr, die 4 Monate sind nur gedacht, wenn zwei Ausbildungsabschnitte nicht mehr als 4 Monate auseinander liegen.
Deine Aussage ist mal wieder falsch! Kannst du dich nicht einfach raushalten?