Wenn man als Singlefrau nach z.B. Dänemark geht und durch eine Samenbank ein Kind bekommt (In Dänemark können ja auch Singlefrauen eine Samenspende bekommen)..?
..... dann hat man ja quasi keinen Vater zu dem Kind, der Unterhalt bezahlt. Fällt der dann einfach weg? Oder bekommt man irgendwie vom Staat zusätzlich zum Kindergeld irgendwie noch eine Art "Unterhaltsersatz" ?
5 Antworten
Egoist ?
Was erzählst du deinem Kind: "Pech gehabt, ich habs dich machen lassen". Ich kenne jetzt nicht den Grund das du keinen findest der dich schwängern will, irgendwie traurig. Aber so was löst man nicht technisch wenn man nicht muss.
Musst du, dann würde ich das für mich behalten und einen Unbekannten als Vater nennen, falls irgend ein Amt meint das sanktionieren zu müssen.
Ich denke aber nach einen jahrelangem Prozess würde das Amt zahlen müssen. Denn HarzIV bekommt man nicht zu Spaß und dem Kind kann man nichts kürzen.
Je weniger davon wissen desto besser. Erzähle er war Astronaut und fliegt zu Mars
Viel Glück
Für ein Kind, das durch einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde, kann die Mutter vom deutschen Staat keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Weigert sich eine Mutter, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, gibt es laut Unterhaltsvorschussgesetz kein Geld. Gleiches gelte bei der anonymen Samenspende: Hier habe die Mutter des Kindes "bewusst und gewollt von vornherein die Feststellung des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils vereitelt".
Es gibt nur 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, dazu muesste mal allerdings eine Luegengeschichte von wegen One Night Stand, nur Vorname bekannt aus dem Aermel leiern und dies auch unterschreiben, dass es der Wahrheit entspricht. Denn um UV zu bekommen, muss man alles tun, um den Vater ausfindig machen zu koennen und in so einem Fall gilt die Beduerftigkeit als selbst herbeigefuehrt und wird abgelehnt.
Aber nicht nur UV wird abgelehnt, sondern auch H4, ebenfalls, weil die Beduerftigkeit selbst herbeigefuehrt ist.
Es gibt in Holland so einen Kinderwunschbegluecker, der kostenfrei seinen Samen kinderwilligen Damen spendet, auch in Deutschland war er mehrfach taetig. Und mindestens eine Frau hat H4 beantragt fuer sich und ihr Kind und weigert sich ja auch, den biologischen Vater zu verklagen (gibt sicher auch Vertraege, obwohl die in Deutschland nicht unbedingt Rechtsbestand haben). Und der H4 Antrag wurde deswegen abgelehnt, weil die Beduerftigkeit ja selbst herbeigefuehrt wurde.
Daher muss man dann, wenn man sich zu so was entschieden hat, genau wie all die Alleinerziehenden auch, die sich nicht dazu entschieden haben, bei denen der Vater aber nicht Leistungsfaehig ist, arbeiten gehen und selbst fuer den Unterhalt aufkommen.
Ich kenne aber ebenso eine Frau, bei der der Kinderwunsch geplant verwirklicht wurde mit einem Bekannten, der dabei behilflich war und sie hat auf dem Jugendamt angegeben, der Vater waere ein unbekannter OneNightStand, der inzwischen nicht mehr im Land sei. Letzteres stimmte zwar, aber denoch war der Aufenthaltsort nicht unbekant. Sie hat 6 Jahre UV bekommen.
Bei unbekannten (oder viel mehr nicht genannten oder zahlungsunfähigen) Vätern zahlt das Jungendamt ggf. einen "Unterhaltsvorschuß", bis der vater gefunden wird oder zahlen kann.
Aber wer sich über eine Samenbank befruchten lässt, wird da wohl keinen Anspruch haben.
Du bekommst auch in Deutschland keinen Unterhalt von Samenspendern.
un wenn das neugierige Kind - bei aller "Anonymität" mit 18 den Typ findet .... ???
ich würde keinem "armen Studenten" raten, eine "HANDvoll Dollars" zu bekommen - und später für ein Dutzend Nachkömmlinge zahlen zu müssen...
Vielleicht meint sie ja, es merkt hier keiner, wenn es ein dänischer ist ;-)... Vater unbekannt...