Kindergeld bei Teilzeit
Meine 19-jährige Tochter war bis Juli 2012 Schülerin und wollte eigentlich im Herbstsemester ein Studium beginnen. Leider bekam sie nur Absagen. Um die Zeit bis zum Frühjahr zu überbrücken hat sie ihren bisherigen 400 €-Job (während der Schulzeit) seit September in einen Teilzeitjob umgewandelt. Seit September wohnt sie auch nicht mehr im elterlichen Haushalt (weil wir sehr weit weggezogen sind), sondern hat sich zusammen mit ihrem Freund am bisherigen Wohnort eine Wohnung genommen. Sie lebt praktisch von dem Einkommen aus dem Teilzeitjob und dem Kindergeld, das sie weil sie ja nicht mehr zu unserem Haushalt zählt von mir bekommt.
Mittlerweilen habe ich aber Zweifel, ob ich überhaupt noch kindergeldberechtigt bin, ob wir die Voraussetzungen für den Erhalt überhaupt noch erfüllen? Die Einkommensgrenze von 8004 abzgl. 920 für Werbungskosten+ Sozialversicherungskosten sind mir schon klar. Ich möchte keinesfalls, weil ich mich nicht richtig drum gekümmert haben später eine Riesensumme an die Kindergeldkasse zurückzahlen. Muss ich eigentlich auch in meiner Einkommenssteuererklärung die Einkünfte von Kindern, die nicht mehr in meinem Haushalt leben (Studium auswärts) angeben, wenn ich für dieses Kind Kindergeld erhalte? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für Antworten von Leuten, die mir fundiert Auskunft geben können. Vielen Dank für ihre aufgewendete Zeit!!
3 Antworten
Hallo annegrete,
Die Einkommensgrenze von 8004 € pro Jahr während der Ausbildungszeit existiert seit Jan. 2012 nicht mehr. Kinder können während ihrer Ausbildung bzw. während des Studiums so viel verdienen, wie nur geht. Die Berechtigung für das Kindergeld bleibt bestehen.
Das Kindergeld wird auf jeden Fall während der Übergangszeit zwischen Schujahresende und Studienbeginn im selben Jahr.
Weiterhin besteht ein Anspruch für Arbeit suchende Kinder bis 21 Jahre und Ausbildung suchende Kinder bis 25 Jahre.
Solange die Kinder noch keine erste Ausbildung machen können, weil sie z.B. keinen Studienplatz erhalten besteht auch noch ein Kindergeldanspruch - auch mit Job.
Zur Einkommenssteuererklärung kann ich nichts sagen.
Alle Informationen über das Kindergeld liefert die Familienkasse.
Hier ist der Link:
Schöne Grüße
Die Einkommensgrenze gibt es seit 1.1.2012 nicht mehr.
Für die Zeit von der ersten Bewerbung bis zur letzen Absage (Kopien einreichen!) ist sie Kindergeld-berechtigt.
Wenn sie sich beim Amt "ausbildungsplatzsuchend" meldet, ist sie weiter Kindergeld-berechtigt.
Zur Einkommensteuererklärung gibt es hier Hilfestellung:
www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuervereinfachung-2011.htm
Gruß siola