Kindergeld bei Teilzeit

3 Antworten

Hallo annegrete,

Die Einkommensgrenze von 8004 € pro Jahr während der Ausbildungszeit existiert seit Jan. 2012 nicht mehr. Kinder können während ihrer Ausbildung bzw. während des Studiums so viel verdienen, wie nur geht. Die Berechtigung für das Kindergeld bleibt bestehen.

Das Kindergeld wird auf jeden Fall während der Übergangszeit zwischen Schujahresende und Studienbeginn im selben Jahr.

Weiterhin besteht ein Anspruch für Arbeit suchende Kinder bis 21 Jahre und Ausbildung suchende Kinder bis 25 Jahre.

Solange die Kinder noch keine erste Ausbildung machen können, weil sie z.B. keinen Studienplatz erhalten besteht auch noch ein Kindergeldanspruch - auch mit Job.

Zur Einkommenssteuererklärung kann ich nichts sagen.

Alle Informationen über das Kindergeld liefert die Familienkasse.

Hier ist der Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Schöne Grüße

Die Einkommensgrenze gibt es seit 1.1.2012 nicht mehr.

Für die Zeit von der ersten Bewerbung bis zur letzen Absage (Kopien einreichen!) ist sie Kindergeld-berechtigt.

Wenn sie sich beim Amt "ausbildungsplatzsuchend" meldet, ist sie weiter Kindergeld-berechtigt.