Exmatrikulation dann Immatrikulation?

2 Antworten

Schonmal mit euerm Asta gesprochen? Dort kann man dich gut beraten.

An vielen Hochschulen gibt es auch die Möglichkeit Härtefallanträge zu stellen um die Gebühren minimiert zu bekommen (z. B. Erlass der Kosten für das Semesterticket) oder kurzfristige Darlehen zu erhalten

Dieses Manöver kann ich absolut nicht empfehlen, denn es kann durchaus Bestimmungen geben, dass man sich nach einer Exmatrikulation von Amts wegen mehrere Semester nicht mehr immatrikulieren darf.

Erkundige dich also lieber erstmal über die schon beschriebenen Möglichkeiten, den Semesterbeitrag später - dann aber unter Umständen mit einer kleinen Extra-Gebühr - nachzuzahlen.

Beste Grüße!