Halbwaisenrente, Übergangszeit von 4 Monaten, Ausbildung beginnt erst einen Monat später?
Hallo, ich habe mein Abitur jetzt beendet (März - RLP),
ab April beginnen die 4 Monate Übergangszeit.
Problem: Ich kann eine Ausbildung frühestens zum 1.September beginnen (so geregelt von der Ausbildungsstätte) bzw. zum Wintersemester im Oktober
--> zu spät für den Anspruch auf eine Rückzahlung, auch wenn ich vorher einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte. (ich benötige das Geld)
Bei der DRV habe ich schon angerufen, die meinten das ist nun mal so, also hier meine Frage:
Gibt es (bis auf Widerspruch) eine Möglichkeit (Klage? Wenn wo, Verfassungsbeschwerde?) diesen Anspruch zu "verlängern" bzw. wie beim Kindergeld durch Bewerbungen oder Zusagen trotzdem zu ermöglichen?
Schließlich kann ich nichts dafür das ich in RLP im März mein Abitur mache, in Bayern haben die durch das spätere Abitur dieses Problem ja nicht, das ist nicht sonderlich gerecht.
Zuletzt noch: Wenn ich eine Ausbildung für den 1.August (da in der Übergangszeit) beginne, dann abbreche, um meinen gewünschten Beruf zum 1.September bzw. Oktober zu erlernen, gibt das dann Probleme bei der Halbwaisenrente bzw. auch bei Kindergeld? (sperren
5 Antworten
Gibt es (bis auf Widerspruch) eine Möglichkeit (Klage? Wenn wo, Verfassungsbeschwerde?) diesen Anspruch zu "verlängern" bzw. wie beim Kindergeld durch Bewerbungen oder Zusagen trotzdem zu ermöglichen?
Dann hast du leider noch nicht das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse aufmerksam gelesen ab Seite 14 bzw. Seite 17!?
Wenn du dich als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung meldest, ist dieser Mangel an Ausbildungsplatz am wenigsten aufwändig für dich ;-)
Bei der Halbwaisenrente hast du vllt. Glück mit der neuen Corona-Regelung... (siehe meine vorige Antwort)
Gruß siola55
Bi der HWR habe ich diesbezüglich leider keine Erfahrung :-((
Also beim Kindergeldanspruch gibt es die Möglichkeit mit "Ausbildungssuchend" gemeldet bzw. laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14ff bzw. Seite 17: 4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder
Es kann vorkommen, dass ein über 18 Jahre altes Kind eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil ein Ausbildungsplatz fehlt. In diesem Fall hat das Kind bis zur ►Vollendung des 25.Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet:
.
.
Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder bei einem anderen Leistungsträger, der für ArbeitslosengeldII zuständig ist (zum Beispiel bei einem Jobcenter).
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Dies ist dann keine Überbrückungszeit, sondern ein Mangel eines Ausbildungsplatzes:
Ein Mangel eines Ausbildungsplatzes liegt sowohl in Fällen vor, in denen das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, als auch dann, wenn ihm ein solcher bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013414.pdf
Bei der Halbwaisenrente muß ich leider passen...
Betreff Halbwaisenrente - im Jahr 2020 gab es eine Sonderregelung aufgrund von Corona wegen der Übergangsregelung:
Verlängerung der Zahlung von Waisenrente im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Das neue Sozialschutzpaket II macht es möglich. Erwachsene Waisenrentenempfänger können im Jahr 2020 für den Übergangszeitraum von zwei Ausbildungsabschnitten die Waisenrente weiter beziehen. So sehen es die neue gesetzlichen Regelungen des sogenannten Sozialschutzpaketes II vor. Im Original heißt dieses Gesetz:Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).
Vllt. gilt dies ja auch in 2021!?
Näheres hier in dem Link: https://rentenbescheid24.de/verlaengerung-der-zahlung-von-waisenrente/
Gruß siola55
Gut, danke sehr für die Hilfe. Ich werde das noch versuchen, vielleicht nützt das ja etwas, wobei mir die Dame der DRV schon anmerkte, dass dies wohl nicht greifen wird, da die Ausbildung erst zum September hin beginnen soll und nicht wegen Corona in den September verschoben wurde.
Wenn du deine Ausbildung im März beendet hast und über 18 bis, endet der Anspruch am 31.03.
Beginnst du am 01.08. eine Ausbildung, wird ab August und auch von April bis Juli Halbwaisenrente gezahlt.
Wenn du diese Ausbildung abbrichst um im September eine andere Ausbildung zu machen wird totzdem die Halbwaisenrente gezahlt werden, da du ja in Ausbildung bist.
Im Jahr 2020 war die Verlängerung ohne Trickserei möglich wegen Corona:
Verlängerung der Zahlung von Waisenrente im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Das neue Sozialschutzpaket II macht es möglich. Erwachsene Waisenrentenempfänger können im Jahr 2020 für den Übergangszeitraum von zwei Ausbildungsabschnitten die Waisenrente weiter beziehen. So sehen es die neue gesetzlichen Regelungen des sogenannten Sozialschutzpaketes II vor. Im Original heißt dieses Gesetz: Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).
Du könntest ein berufsspezifisches Praktikum von einem Monat oder mehr machen. Das ist sicherlich wichtig für die Vorbereitung auf die Ausbildung.
Abbruch ist immer schlecht, aber möglich. Dann zählen natürlich die Zeiten neu.
Das mit dem Kindergeld habe ich auch in 10min alles online machen können, es wurde zwar noch nicht bearbeitet, da ich demnächst zwei Vorstellungsgespräche habe und mich notfalls auch "Ausbildungssuchend" melden kann, habe ich hier keine Sorgen.
Bei der Halbwaisenrente kann ich ja auch Widerspruch einlegen, wobei das wohl nicht zu viel führen wird.
Meinen Sie eine "Klage" beim Verfassungsgericht (oder Ähnlichen?) wäre hier möglich? Unter dem Hintergrund das man schließlich nicht "gleichberechtigt" wird, wenn man aufgrund des frühen Abiturs in RLP, mit Absicht zu studieren(!) (viele Studiengänge sind ja erst im Wintersemester möglich), überhaupt keine Möglichkeit auf den Anspruch mehr hat?
In Baden-Württemberg, wird das Abitur erst später geschrieben und dort hat man trotz der 4 Monate Übergangszeit diese Möglichkeiten schließlich offen.