Halbwaisenrente, Übergangszeit von 4 Monaten, Ausbildung beginnt erst einen Monat später?

5 Antworten

Gibt es (bis auf Widerspruch) eine Möglichkeit (Klage? Wenn wo, Verfassungsbeschwerde?) diesen Anspruch zu "verlängern" bzw. wie beim Kindergeld durch Bewerbungen oder Zusagen trotzdem zu ermöglichen?

Dann hast du leider noch nicht das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse aufmerksam gelesen ab Seite 14 bzw. Seite 17!?

Bild zum Beitrag

Wenn du dich als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung meldest, ist dieser Mangel an Ausbildungsplatz am wenigsten aufwändig für dich ;-)

Bei der Halbwaisenrente hast du vllt. Glück mit der neuen Corona-Regelung... (siehe meine vorige Antwort)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Recht, Ausbildung und Studium)

Also beim Kindergeldanspruch gibt es die Möglichkeit mit "Ausbildungssuchend" gemeldet bzw. laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14ff bzw. Seite 17: 4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder

Es kann vorkommen, dass ein über 18 Jahre altes Kind eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil ein Ausbildungsplatz fehlt. In diesem Fall hat das Kind bis zur ►Vollendung des 25.Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet:
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Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder bei einem anderen Leistungsträger, der für ArbeitslosengeldII zuständig ist (zum Beispiel bei einem Jobcenter).

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Dies ist dann keine Überbrückungszeit, sondern ein Mangel eines Ausbildungsplatzes:

Ein Mangel eines Ausbildungsplatzes liegt sowohl in Fällen vor, in denen das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, als auch dann, wenn ihm ein solcher bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013414.pdf

Bei der Halbwaisenrente muß ich leider passen...

Woher ich das weiß:Recherche

Betreff Halbwaisenrente - im Jahr 2020 gab es eine Sonderregelung aufgrund von Corona wegen der Übergangsregelung:

Verlängerung der Zahlung von Waisenrente im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Das neue Sozialschutzpaket II macht es möglich. Erwachsene Waisenrentenempfänger können im Jahr 2020 für den Übergangszeitraum von zwei Ausbildungsabschnitten die Waisenrente weiter beziehen. So sehen es die neue gesetzlichen Regelungen des sogenannten Sozialschutzpaketes II vor. Im Original heißt dieses Gesetz:Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).

Vllt. gilt dies ja auch in 2021!?

Näheres hier in dem Link: https://rentenbescheid24.de/verlaengerung-der-zahlung-von-waisenrente/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du deine Ausbildung im März beendet hast und über 18 bis, endet der Anspruch am 31.03.

Beginnst du am 01.08. eine Ausbildung, wird ab August und auch von April bis Juli Halbwaisenrente gezahlt.

Wenn du diese Ausbildung abbrichst um im September eine andere Ausbildung zu machen wird totzdem die Halbwaisenrente gezahlt werden, da du ja in Ausbildung bist.

Du könntest ein berufsspezifisches Praktikum von einem Monat oder mehr machen. Das ist sicherlich wichtig für die Vorbereitung auf die Ausbildung.

Abbruch ist immer schlecht, aber möglich. Dann zählen natürlich die Zeiten neu.