Ordnungswidrigkeitsverfahren Studienabbruch Bafög Amt zu spät mitgeteilt?
Hallo!
Meine Freundin befindet sich in der unangenehmen Lage ein Schreiben von ihrem Bafög Amt bekommen zu haben mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Sie hat nach dem Abbruch ihres Studiums keine Leistungen mehr bezogen (also keinen Antrag mehr auf Weiterföderung gestellt gehabt) und auch keine Sekunde nach ihrem Abbruch noch Bafög erhalten. Allerdings hat sie vergessen die Exmatrikulation zu schicken. Letzten Endes hat sie ja aber keine Geldleistungen bekommen, für die Monate nach der Exmatrikulation. Jetzt ist meine Frage: wenn sie die Ordnungswidrigkeit zugibt (dass sie das nicht rechzeitig gemeldet hat) mit welcher Geldbuße muss sie dann rechnen? Gildet dieser Fall als Bagatelle? Im Prinzip ist das Bafög Amt ja nicht zu Schaden gekommen. Kann man ihre Vergesslichkeit als Fahrlässigkeit begründen?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Hi,
es ist bei Bafög nicht wichtig, wann man exmatrikuliert wird, sondern wann man sich entscheidet sich zu exmatrikulieren.
Hat sie also den Exmatrikulationswunsch bereits im Mai abgegeben, die Uni hat sie aber (weil es eben dort so üblich ist) zum Ende des Semesters exmatrikuliert, stand ihr bereits im Juni kein Bafög zu. Oder hat sie zB ihre Wohnung vor Ort schon vorab gekündigt (falls Pendeln nicht möglich) wäre das auch ein Zeichen, dass sie gar nicht vor hat dieses Studium zu beenden,
Kann es sein, dass sowas vorliegt? Ansonsten wüsste ich nicht warum sich das Amt für die Exmatrikulation interessieren sollte, wenn keine Leistungen unrechtmäßig bezogen wurden.
Wenn das Amt wirklich zu keinem Schaden gekommen ist, dann sollte das nichts dramatisches sein.
Man kann natürlich auch sagen, dass man es per Post geschickt hatte und es aber gerne "nochmal" schickt...
Aber ganz ehrlich: Ich gehe eher davon aus, dass das Amt gerade einen Fehler macht, wenn ich das so annehme wie du das hier erzählst. Das Amt hat keinen Schaden und eine Exmatrikulation zu senden (wenn man eh keinen neuen Antrag gestellt hat) ist keine Pflicht.
Mich würde aber der Inhalt des Briefes interessieren, da ich gerade selbst nicht verstehe, ob ihr hier falsch denkt oder das Amt falsch denkt oder es um was ganz anderes geht.
danke, danke für deine schnelle Antwort!
wörtlich steht drin: "...entgegen dieser gesetzlichen Verpflichtung haben Sie uns Ihren Studienabbruch nicht unverzüglich mitgeteilt."
Also ich hab auch versucht meine Freundin zu beruhigen da es sich vermutlich nur um eine kleine formelle Angelegenheit handelt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine fehlende Exmatrikulation wirklich so hart bestraft werden kann.
Meinst du, es reicht dann wenn sie die Ordnungswidrigkeit zugibt und dazu schreibt, dass sie es vergessen hatte zu schicken aber gerne nochmal eine Kopie hinzufügt?
Naja natürlich steht im Formblatt 1 drin, dass man alle Änderungen unverzüglich mitteilen soll.. aber hier gehts um nichts.
Man hat auch die Verpflichtung Änderung des Einkommens unverzüglich mitzuteilen. Vergisst man es und man bleibt trotzdem unter der Grenze, passiert auch rein gar nichts.
Ich habe das so noch nie mitbekommen. Deine Freundin hat aber nicht betrogen, keine falsche Auskunft gegeben, kein Einkommen oder Vermögen verschwiegen, kein Alibistudium gemacht, kein unrechtmäßiges Bafög bezogen - nichts, was wirklich schlimm wäre.
Ich persönlich würde wohl zugeben, dass ich es nicht gemacht habe und die Exmatrikulationsbescheinigung zurückschicken. Ob es da ein kleines Bußgeld gibt weiß ich nicht (wie gesagt noch nie von sowas mitbekommen). Hart bestraft wird da aber mit Sicherheit nichts, da sie niemandem einen Schaden zugefügt hat. Das ist - wenn überhaupt - eine reine Formalie und die haben eigentlich anderes zu tun.
Als Einschätzung: Wenn man später nicht ständig seine neue Adresse angibt und das Bundesverwaltungsamt erstmal die Adresse ausfindig machen muss, damit sie den Rückzahlungsbescheid schicken können, kostet das einen 20€. Auch das ist eine gesetzliche Verpflichtung, dass man das immer mitteilen muss.
Wenn überhaupt, würde ich an so eine Größe denken.
... die Unterlagen, die "meine" Studentenwerke alle verloren haben, passen auf einen LKW.Viel Glück.
hallo!
erst mal vielen Dank für deine Antwort. Nein sie hat sich tatsächlich erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert und somit keine Leistungen unrechtmäßig bezogen. Wir sind beide sehr verwirrt warum sie deswegen jetzt diesen Brief erhalten hat. Soll sie diese Ordnungswidrigkeit zugeben? Im Prinzip hat sie ja nichts unrechtmäßiges getan außer eben zu spät die Exmatrikulation zu schicken.
Nochmal vielen Dank für deine Antwort!