Exmatrikulation. Muss ich meine Krankenversicherung jetzt selbst zahlen?
Hallo. Ich bin 23 und habe bis jetzt studiert. Nun bin ich aber exmatrikuliert worden. Nun ist meine Frage, wer ab jetzt meine Krankenversicherung bezahlt, da familienversichert ja nun weg fällt. Ich habe einen Nebenjob, bei dem ich 450 euro verdiene. Muss ich das jetzt selber zahlen? Ich wohne auch nicht mehr bei meinen Eltern, muss also auch Miete und Lebensunterhalt selber bestreiten. Und hab ich noch Anspruch auch Kindergeld? Ich habe ja keine abgeschlossene Ausbildung oder einen Studienabschluss. Und steht mir sonst irgendwelche Unterstützung vom Amt zu? Ich will mich auch arbeitslos/ausbildungssuchend melden.
4 Antworten
Deine Familienversicherung endet und Du brauchst eine eigene Krankenversicherung. Mindestbeitrag: 154,51 €.
Kindergeld gibt es bis 25, wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist.
Auf Alg 2 (bekannt unter Hartz 4) hast Du ohne abgeschlossene Erstberufsausbildung bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres m.E. keinen Anspruch, denn bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern, der vorrangig gegenüber dem Arbeitslosengeld II ist.
Dein 450€-Job ist versicherungsfrei. Erst wenn Du über 450€ verdienst bist Du als ganz normaler Arbeitnehmer darüber krankenversichert.
Hallo,
Arbeitslosengeld II (Alg II) bekommt man normalerweise erst ab 25. Da aber bereits eine eigene Wohnung besteht, kann es hier Ausnahmen geben. Am besten beim Jobcenter erkundigen.
Wenn man kein Alg II bezieht, hat man die Krankenversicherungsbeiträge ab der Exmatrikulation selber zu zahlen. Sie betragen 154,51 Euro monatlich (inkl. Pflegeversicherung).
Alternativen:
Heirat und kostenlose Versicherung über den Ehegatten
weiter Schule/Studium (kostenlose Versicherung über dieeltern bis zum 25. Geburtstag)
Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto
Azubistelle suchen
Freiwilligendienst suchen (z.B. FSJ, Bufdi)
Gruß
RHW
Ja, wenn Du nur 450 € im Monat verdienst, kannst Du ca. 140 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung einplanen.
Melde dich arbeitssuchend. Dann wirst du auch wieder familienversichert, sobald Du 25 bist und sich nichts geändert hat, zahlt dann das Amt für dich.
Ob dir Leistungen wie Kindergeld oder ALG 2 zustehen, kann man so nicht sagen, da es in beiden Fällen mit auf das Einkommen deiner Eltern ankommt, denn diese sind ggf. ebenfalls bis Du 25 wirst für dich unterhaltspflichtig.
Melde dich arbeitssuchend. Dann wirst du auch wieder familienversichert, sobald Du 25 bist und sich nichts geändert hat, zahlt dann das Amt für dich.
Das stimmt so nicht. Die Familienversicherung für Arbeitssuchende endet mit der Vollendung des 23.Lebensjahres. Nur wer in Ausbildung ist, kann sich bis 25 familienversichern lassen.
Bitte melde dich sofort arbeitslos. Du wirst Anspruch auf ALG2 haben, damit bist du auch krankenversichert. Nur wenn du weiter eine Ausbildung suchst, kannst du auch Kindergeld bekommen. Also auch die Familienkasse imformieren.
Richtig so. Wenn du ALG 2 beziehst, eine Berufsausbildung beginnst oder z.B. eine Teilzeitstelle annimmst bei der dü über 450 € verdienst begründet das automatisch wieder Versicherungspflicht in der gesetlichen Krankenkasse.
Solang du noch unter 25 bist (im regulären Fall) hast du auch noch Anrecht auf Kindergeld solang du keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kannst. Das wichtigste ist : SOFORT bei den zuständigen Stellen melden!!!