Kindergeld - Schulnachweis?

5 Antworten

Ruf dort an und bitte um Stundung bis die Sache geklärt ist.

Simtastic  19.05.2015, 13:48

Anwälte bekommt man vom Amt für die Erstberatung gestellt soweit man es sich selbst nicht leisten kann. Einfach mal beim zuständigen Amtsgericht fragen. Und als es bei mir um das Kindergeld ging war es kein Callcenter sondern ein Ansprechpartner in einem Büro, zur schnelleren Bearbeitung bin ich dort dann auch einfach persönlich hingegangen.

DerHans  19.05.2015, 12:26

Anrufen bringt so viel, wie der sprichwörtliche Sack Reis in China.

der Anwalt will erst mal Geld

Simtastic  19.05.2015, 12:26

Dann machst du es schriftlich, normalerweise steht auf so einen Brief ein Ansprechpartner, dort schickst du es hin, natürlich per Einschreiben mit Rückschein. Gleichzeitig würde ich dann noch einen Anwalt konsultieren. Der kann dir auch sagen ob die Forderung vielleicht doch gerechtfertigt ist.

Tomatensalat123 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 12:23

Habe ich doch? 6x. Bei jedem zuständigen Mitarbeiter kam nur: Wir wissen nichts, der Antrag muss erst bearbeitet werden. Melden sie sich in 2 Wochen erneut. Wenn ich nach dem Vorgesetzten frage, werde ich abgewimmelt, kann kaum mehr etwas sagen und dann wird aufgelegt.

DerHans  19.05.2015, 12:27
@Tomatensalat123

Dieser "zuständige Mitarbeiter" sitzt irgendwo in MeckPomm im Callcenter und hat wirklich keine Ahnung. Der hält die Leute nur hin.

Wenn du noch keinen schriftlichen Widerspruch gegen diese Zahlungsaufforderung eingelegt hast,dann solltest du das innerhalb der 4 wöchigen Frist unbedingt machen !

Es muss sich ja nachweisen lassen,dass du die Schule in dieser Zeit besucht hast,Bescheinigungen hattest du doch abgeschickt und jetzt auch.

Das Kindergeld wird doch normalerweise vorsorglich eingestellt,wenn eine benötigte Schulbescheinigung nicht vorhanden ist,deshalb verstehe ich hier die Forderung nicht.

Über die 4 monatige Übergangsfrist musst du dir keine Sorgen machen,selbst wenn es 5 Monate bis zu deinem BFD - sein würden,du hast ja schon einen unterschriebenen Vertrag,würde bei einer Ausbildung genauso sein.

Wenn du also tatsächlich zur Schule gegangen bist,dann ist das nachweisbar und dann musst du dir auch keinen Kopf um die Rückzahlung machen,weil es dir rechtmäßig zugestanden hat.

Du darfst bei solchen Forderungen nur deine Frist für einen Widerspruch nicht verstreichen lassen,auch wenn du dir deiner Sache sicher bist.

Mit denen zu Telefonieren bringt meist nicht viel, das ist eine Hotline, die kennen den Fall nicht, sehen nur, was im Computer vermerkt ist. Ich habe leider auch schon vergebens mit denen kommuniziert, von mir wollten sie Bescheinigungen, die in der Zukunft lagen (am 4. Arbeitstag wollten sie Gehaltsbescheinigungen und Jahresbescheinigungen).

Du legst schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid/Brief ein, dass du das Geld zurueckzahlen sollst und legst deine Schulbescheinigung bei. Und schreibst, dass du von da bis da die Schule besucht hast und dir daher das Kindergeld zusteht. Das machst du per Einschreiben und hebst dir eine Kopie des Schreibens und den Nachweis auf. Damit ist die Frist zur Zahlung auch erst mal hinfaellig, denn dein Widerspruch muss zuerst bearbeitet werden und dir eine Antwort uebersandt werden.

Nicht jeder kann Bescheinigungen auch lesen, ein Widerspruch geht aber normalerweise an die Widerspruchsstelle und damit an eine neue Person. Vielleicht kann die das besser ergruenden, wenn sie die Unterlagen vor sich hat. Fakt ist, bei Schulbesuch gibt es Kindergeld und eine Schulbescheinigung bescheinigt den Besuch.

Probleme sehe ich allerdings bei den 4 Uebergangsmonate, denn das sind 4 Monate und 3 Tage und Kindergeld stehen einem fuer Uebergangszeiten BIS ZU 4 Monaten zu. Bei einem Tag zuviel koennen sie das Geld komplett streichen.

Tomatensalat123 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 16:10

Danke für die ausführliche Antwort. So werde ich vorgehen. Ich habe die Abgangsbescheinigung nach den Ferien ausgefüllt und somit mein Abgangszeugnis erst Mitte April erhalten. Somit war ich bis Mitte April offiziell Schülerin der Schule, obwohl der 27.03. mein letzter Schultag war. War vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Das passt auf jeden Fall, hab da auch sehr viel telefoniert. Und selbst wenn nicht, diese 4 Monate haben nun ja nichts mit August 2013 zu tun. Vielen Dank :-)

Die Sache mit dem schriftlichen Einspruch, Einschreiben oder Einwurfeinschreiben, hast du also schon gemacht?

Nun zur Zahlung der Forderung, meines Wissens nach musst du da auch noch tätig werden. Nämlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Evtl. musst du noch einen Schrieb machen! Schau mal in den Link.

http://www.kindergeld.net/einspruch-gegen-entscheidung-der-familiekasse.html

Schulbescheinigung usw., auch die Zeugnisse könnte dokumentieren das du die Schule besucht hast. Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, das Schulbescheinigungen auch schon mal eingeschickt wurden. (Mir scheint, da geht öfter mal Papier verloren).

Wobei ich jetzt auch mal unsere örtliche Familienkasse loben möchte, bei mir/uns hat es keinerlei Probleme gegeben und immer zügige Bearbeitung!

ruf erstmal an und schilderne die Situation. du kannst ja ganz einfsch bei der schule eine schulbestätigung also das du sie besucht hast abholen und einschicken :)

Tomatensalat123 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 12:44

Ich glaube, du hast weder Frage noch Antworten gelesen. :D 
Ich habe diese Bescheinigung und diese abgeschickt. Angerufen habe ich oft, die Mitarbeiter haben keine Ahnung..