Kindergeld/Abendschule..
besuche vorraus. ab April oder August eine Abendschule.ALso bin schon genommen,weiß nur noch net den genauen Termin. Bin 20 aber bekomme im mom kein Kindergeld. Würde ich ,wenn ich Schule mache wieder Kindergeld bekommen? also ab wann könnte ich den Antrag auf Kindergeld(bzw meine Mum) wieder stellèn?
8 Antworten
Du bekommst doch nur bis zum 18 Lebensjahr Kinder Geld. Täusch ich mich da? Du kannst aber wenn du Arbeitslos bist Harz 4 beantragen oder Bafög.
Ok. Schnuggi wohnst du denn noch zu Hause?
25 plus Zeit bei Bund/Zivi
Anspruch auf Kindergeld hast du wenn du:
-nicht über 25 bist
-du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast
-du weniger als 20 Stunden die Woche arbeitest
Dein Einkommen ist dabei irrelevant. Nachlesen kannst du alles im Merkblatt der Arbeitsagentur, zu finden unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3576.html -für dich sind besonders Seite 18/19 relevant.
Glaube nicht, dass das geht, da die Zahlung ja unterbrochen wurde sozusagen. Wenn du gleich nach der Ausbildung noch eine Schule besucht hättest, dann würdest du länger Kindergeld bekommen. Obwohl ich nicht weis ob das auch für Abendschulen gilt.
Die Zahlungsunterbrechung ist dabei irrelevant. Wichtig ist, dass noch keine Ausbildung abgeschlossen wurde. Wenn doch, gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld.
Doch auch wenn man eine Ausbildung hat . Man darf nur nicht älter als 25 sein.
Ja, das kannst du! Ich habe auch nachdem ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe noch mal mein Abitur auf der Abendschule gemacht, aber in Vollzeit. Fast jeder hat Kindergeld bekommen, außer diejenigen, die schon über 25 waren. Du musst nur eine Schulbescheinigung einreichen und den Antrag ausfüllen.
Du musst mindestens 10 Stunden Unterricht in der Woche haben.
Außerdem muss es eine Allgemeinbildende Schule, die auf HAupt- Realschulabschluss oder Abitur abzielt, sein.
Schulbescheiningung ausstellen lassen und ab damit zur Kindergeldkasse.
Ja, du täuschst dich. Kindergeld gibt es mindestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (natürlich nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind)