Bekommt mein Kind Kindergeld, wenn er die Abendrealschule besucht?

4 Antworten

http://abendschule-infos.de/

Finanzierung der Abendschule

Um die Kosten für die Abendschule decken zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es können unter anderem Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden, das sogenannte elternunabhängige BAföG. Zum Beispiel kann für drei Semester eines Abendgymnasiums BAföG beantragt werden. Dieses Geld muss beim Abschluss der Abendschule auch, wie eigentlich üblich, nicht mehr zurückgezahlt werden. Ebenfalls gibt es Unterstützungen wie das Meister-BAföG, welches nur zum Teil zurück gezahlt werden muss. Besonders wenn die hauptberufliche Tätigkeit auf Grund der Abendschule nicht mehr voll ausgeübt werden kann, bietet sie der Antrag auf BAföG an.


Der Schüler der Abendschule hat Anspruch auf Kindergeld, sofern er nicht über 27 Jahre alt ist. Hierzu gibt es noch die wöchentliche Unterrichtszeit von mindestens zehn Stunden und die Einkommensgrenze zu beachten. Das Fortzahlen des Kindergeldes muss allerdings mit Hilfe einer Bescheinigung beantragt werden. Um die Abendschule zu finanzieren, werden auch Ausbildungskredite angeboten. Um einen solchen Kredit abzuschließen, gibt es staatliche Bildungskreditanstalten, aber auch gewöhnliche Banken. Natürlich können die Kosten auch durch die Ausübung
des Berufes gedeckt werden. Der Staat gestattet auch, die Kosten für die Weiterbildung steuerlich abzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Abschluss gemacht wird, um bessere berufliche Chancen zu haben.

isomatte  18.01.2017, 18:06

Kindergeld gibt es unter normalen Umständen seit den Änderungen 01.01.2012 nur noch bis zum vollendetem 25 Lebensjahr,wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind,denn da wurde unter anderem die Einkommensgrenze abgeschafft !

Dem Grunde nach besteht Anspruch auf Kindergeld,es kommt auf die individuellen Voraussetzungen an !

Das Kind darf z.B. noch keine 25 Jahre alt sein und sollte es schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben,darf es neben der Abendschule keiner Kindergeld schädlichen Beschäftigung nachgehen.

Dies wäre dann der Fall,wenn das Kind nebenbei mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten würde.

Unter 25 Ja. Des weiteren kann er dann in Teilzeit Hartz 4 beantragen. In manchen Fällen (Beim Abi ab der H2) kann auch Bafög beantragt werden. Allerdings muss beim Bafög die Schule Vollzeit besucht werden, aber auch hier bekommt er zusätzlich unter 25 Jahren Kindergeld.

Ja, solange

- er in tagsüber in keinem Arbeitsverhältnis steht.

- er keine Erstausbildung beendet hat.

- er unter 25 Jahren ist.