Schulbescheinigung von 2011-2015 für Arbeitsamt?

5 Antworten

Um den Antrag auf Arbeitslosengeld I überhaupt zu stellen, muss man sich vorher arbeitssuchend melden.

In der Regel brauch dann das Arbeitssamt deinen kompletten Werdegang. (Lebenslauf)
Sollte in diesem etwas unklar sein, kann das Arbeitsamt eine Bescheinigung von dir anfordern um zu prüfen ob es dementsprechend auch stimmt.
Hier kannst du einfach im Sekrätariat in deiner alten Schule anfordern oder die Zeugnisse zwischen 2011 - 2015 mitbrigen.

Dies sollte in der Regel eigentlich ausreichen.

Für den seltsamen Zeitraum brauchen sie eine Bescheinigung, weil der Beginn des Schuljahres durchaus am 1.9. angesetzt werden kann, das Ende am 31. 7.

Geh zum Schulsekreteriat und lass dir da eine solche Bescheinigung ausstellen, die gibst du dann ab. Warum sie das brauchen? Sie werden wohl wissen wollen ob deine Angaben stimmen, dass du in dem Zeitraum in der Schule warst

Reich einfach deine Zeugnisse in Kopie rein (die solltest du ja noch haben) das reicht auch. Mehr habe ich nach meiner Ausbildung auch nicht rein gereicht (wurde wegen Insolvenz der Firma wo ich gelernt habe nicht übernommen) und es hat vollkommen ausgereicht als Bestätigung das ich in dem Zeitraum mein Fachabitur gemacht habe

Bitte gehe zu Facebook und da zur Gruppe

Hartz-IV-Piraten

Stelle dort die Frage erneut. Auf die Antwort von den dortigen Experten bin ich gespannt.

Persönlich finde ich solches Verlangen absolut unmöglich. Das ist für mich Staatsterrorismus pur.

Ryukia  14.06.2018, 11:05

Was ist daran Staatsterrorismus? Arbeitssamt möchte wissen wohin das Geld geht, somit wird auch eine Bescheinigung benötigt bzw. kann diese auch angefordert werden.

Diese ist zur Sicherheit um gegen Betrug vorzugehen.

teafferman  14.06.2018, 15:10
@Ryukia

Nach abgeschlossener Ausbildung von vorheriger Schule???? Deine Argumentation ergibt keinen Sinn. ZUMAL unbekannt ist, ob für diese Ausbildung diese vorherige Schule Voraussetzung war.

Ryukia  14.06.2018, 15:22
@teafferman

Du musst dich als "ARBEITSSUCHEND melden", d.h du kriegst Jobangebote für die du dich bewerben musst. Hierfür musst du deinen Lebenslauf beim Arbeitsamt nachreichen.

Solltest du dich nicht arbeitssuchend melden erhälst du kein Geld.
Bei mir ist der gleiche Fall, ich arbeite befristet bis zum 31.08, und habe mich für da arbeitssuchend gemeldet und direkt Antrag auf ALG 1 gestellt.
Da ich noch nie mit dem Arbeitsamt zu tun hatte, brauchen sie meine Unterlagen von meinem aktuellen Werdegang. Dazu gehört wie oben ein Lebenslauf.

Und was steht in dem Lebenslauf drin? GENAU, was du all die Jahre getan hast.
Schule, Ausbildung, Studium, Praktika etc.

Deine Argumentationen sind für mich eher humbug, weil du Sachen von dir gibst von denen du keine Ahnung hast.
Schon allein dein letzter Satz macht keinen Sinn.

Ich zitiere: "ZUMAL unbekannt ist, ob für diese Ausbildung diese vorherige Schule Voraussetzung war."

Das interessiert kein Schwein und braucht auch keiner. Es ist nur relevant zu wissen was vorher für Tätigkeiten durchgeführt wurden.
Die Berechnung vom ALG I richtet sich nach dem letzten Einkommensnachweis deiner Arbeit.

wo ist denn jetzt das riesenproblem, ob du nun bis 31.07. oder bis 30.06.2015 zur schule gegangen bist?

schicke dem amt doch einfach dein abi-zeugnis und warte ab?