Ist das Essensgeld bei der Kinderbetreuung vom Unterhalt zu zahlen?
Hallo folgender Sachverhalt (meinen Verlobten betrifft es)
Kind lebt seit 1.9.2015 bei der Mutter
Diese sicherte bei Gericht zu die Kosten für das Essensgeld zu zahlen, auch für August. Erhielt dafür das Kindergeld für August. Ausserdem wollte sie die veränderungsmitteilung übernehmen.
Ist im August 2015 eingeschult worden
Den Vertrag für die Ganztagsbetreuung hat nur der Vater unterschrieben.
Mutter hat alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht Hartz IV
Im Dez. Bekam er Mahnung von der OGS für August 2015(45€)
September (45€)
Oktober (16,70€)
November (16,70€)
Vater teilte schriftlich mit, das er nicht zahlungsfähig ist, das kind ja bei der Mutter lebt, er unterhalt zahlt.
Im januar noch ne mahnung (dezember -45€
Er hat daraufhin fristlos gekündigt.
(In dem vertrag steht auch das bei 2x nicht zahlen fristlos gekündigt würde)
Und am telefon bekommt er die aussage, die mutter möchte irgendwann wieder arbeiten und sei dadurch auf den platz angewiesen. Zahlen möchte siw nicht.
Ausserdem (aussage der mitarbeiterin)
Könne müsse er bezahlen da er allein unterschrieben hat.
Könne aber nicht kündigen weil das kind bei der mutter lebt.
Wie kann das denn sein??
5 Antworten
Wenn der Vater wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind zahlt, so muss die Mutter davon theoretisch auch das Schulessen des Kindes begleichen.
Aber: Hat der Vater den Vertrag mit dem Essenslieferer allein unterzeichnet, muss er die Zahlungen auch allein tätigen. Dem Lieferer kann es ganz egal sein, was die Eltern untereinander vereinbart haben...., der Vater ist dann allein dafür zuständig, seinen Vertrag zu erfüllen.
Nach Kündigung des Vertrages müsste die Mutter einen neuen abschließen, den sie dann zu zahlen hat.
Könne aber nicht kündigen weil das kind bei der mutter lebt.
Bei wem das Kind lebt, hat keinen rechtlichen Einfluss auf den Vertrag.
Zwar wäre es am sinnvollsten, wenn der Vater das Essensgeld direkt bezahlt und den Betrag vom Unterhalt abzieht - aber wenn es einen Unterhaltstitel gibt, so darf er das rechtlich nicht.
Je nachdem, von wem der Titel erstellt wurde, sollte er diesen (ggf. mit "Zusatzklausel ...) entsprechend abändern lassen....
Bei einem Vertrag - egal mit wem dieser abgeschlossen wurde - müssen sich die Vertragspartner an die Vereinbarungen halten.
Eine Kündigung - wenn sie nach den entsprechenden Klauseln erfolgt ist - kann also nicht einfach ignoriert werden.
Der Mann muss die ausstehenden Beträge aus der noch laufenden Vertragszeit aber in jedem Fall zahlen.
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Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, kann der Mann theoretisch zahlen, was er möchte - nicht, was verlangt wird.
Denn nur mit einem Titel besteht die Möglichkeit, einen darin festgelegten Betrag auch einzufordern...
Dann dürfte dem doch nichts im Wege stehen, dem Kind das Essen zu zahlen - und das vom Unterhalt für das Kind an die Frau abzuziehen.
Sollte die Frau dann einen Titel ausstellen lassen, kann der Mann darin die "Essensklausel" o.ä. aufnehmen lassen.....
Und seltsam ist auch das der träger nicht gekpndigt hat, weil die mutter äußert auf den platz angewiesen zu sein..
Das ist alles ziemlich undurchsichtig für uns.
Und wenn er jetzt zahlt kommt er ja trotzdem nicht raus.
Die kündigung seinerseits wurde einfach ignoriert
Ne einen titel gibt es nicht.
Er zahlt halt was sie verlangt hat.
(325€)
Ja - genau für so etwas ist der Unterhalt gedacht: Für die Versorgung des Kindes mit Nahrung und allem anderen Lebensnotwendigem. Es ist egal, ob das Kind auswärts oder zu Hause isst.
Hatte nen fehler gemacht. Habe die Frage erst jetzt ausgefüllt. Sry..
Ist das Essensgeld bei der Kinderbetreuung vom Unterhalt zu zahlen?
Ja. Denn Essen ist bei den Tabellenbeträgen natürlich berücksichtigt.
Vater teilte schriftlich mit, das er nicht zahlungsfähig ist, das kind ja bei der Mutter lebt, er unterhalt zahlt.
Als Vertragspartner kann der Vater natürlich in Anspruch genommen werden. Wie er das mit der Mutter klärt kann den Kindergarten egal sein.
Und am telefon bekommt er die aussage, die mutter möchte irgendwann
wieder arbeiten und sei dadurch auf den platz angewiesen. Zahlen möchte
siw nicht.
Irrelevant, dann kann ggf. die Mutter den Vertrag übernehmen, wenn sie das will.
Könne aber nicht kündigen weil das kind bei der mutter lebt.
Doch er kann als Vertragspartner natürlich kündigen. Es bleibt hier ja auch nichts anders übrig.
Die Zusage, dass die Mutter zahlt hat er schriftlich? Ich weiß jetzt spontan nicht, ob es juristisch haltbar ist, aber der Mann könnte das Essensgeld direkt bezahlen und mit dem Unterhalt verrechnen.
Steht im Protokoll der verhandlung
Wie gesagt: Essensgeld direkt zahlen und vom Unterhalt abziehen. Die Mutter schriftlich davon in Kenntnis setzen. Wenn es möglich ist, empfehle ich, das Schreiben persönlich zu überreichen und den Empfang auf einer Kopie durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
Die eltern sprechen kein wort mehr miteinander. Umgangsübergabe erfolgt schweigend. Alles
wie es rechtlich aussieht ,weiß ich leider nciht allerdings wird kg und Unterhalt komplett auf alg 2 angerechnet.
Haben die Eltern sich jedoch mal gefragt,wie das Kind sich fühlt? Die Eltern sprechen cniht mehr miteinander ,was ich shcon ziemlcih hart finde, wenn man ein gemeinsamesKind hat.
Ich weiß nicht ob es sich um Schule oder Kita handelt,aber meine Mutter hatte damals in der Schuler dasEssensgeld vergessen, ich bekam keine Essensmarken und ich wäre am liebsten vor Scham im Erdboden versunken.
Ausserdem sind seltsamerweise in den monaten oktober und november leistungen zur teilhabe durchs jobcenter geflossen.
(Deswegen in den monaten nur 16,70€)