Elterngeld: Schwanger während Meisterschule
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau hat im November 2014 mit der Meisterschule im Friseurhandwerk begonnen. Sie hat alle Teile nacheinander in Vollzeit absolviert und ist seit April 2015 fertig (Dauer: 6 Monate). Davor war Sie unbefristet in einem Salon Angestellt, das Arbeitsverhältnis wurde nach der Meisterschule fortgesetzt. Einkommen 1.180 €
Im Dezember 2015 wurde Sie schwanger, also während der Meisterschule. Der geplante Entbindungstermin ist Anfang August 2015.
Heute hat Sie bei der Elterngeldstelle angerufen um sich nach Ihrem Anspruch auf Elterngeld zu erkundigen. Die Elterngeldstelle hat Ihr mitgeteilt das zur Berechnung des Elterngelds das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden.
Berechnungszeitraum: August 2014 bis August 2015 = 12 Monate 12 x 1.180 € = 14.160 € Davon war Sie 6 Monate in der Meisterschule, dieser Zeitraum wird laut Elterngeldstelle mit einem Einkommen von 0 € angesetzt. 6 x 1.180 € = 7.080 € Davon erhält Sie 67% 67 % von 7.080 € = 4.743,60 € 4.743,60 € / 12 = 395,30 €
Somit erhält Sie im Monat nur 395,30 €, das entspricht 33,5% Ihres ursprünglichen Einkommens!!! Sie hat 14 Jahre ununterbrochen gearbeitet und wird jetzt mit 395,30 € abgespeist! Das ist doch eine absolute Frechheit!
Sind die Angaben der Elterngeldstelle richtig?
Bitte helfen Sie uns!
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Ich sehe das nicht als Frechheit an. Elterngeld erhält sie, genau wie die Rente nach einer bestimmten Rechnungsformel. Die 14 Jahre sind nur für die spätere Rente relevant.
Seit wann es Erziehungsgeld heute Elterngeld gibt, weiß ich nicht. Davor gab es jedenfalls gar nichts und das ist weniger als 395,30 €
Es ist mir andererseits egal wieviel jemand bekommt, doch frage ich mich immer wieder wo das ganze Geld herkommen soll.
Das ist alles richtig so. Es geht darum die Arbeitsleistung der letzten 12 Monate teilweise zu ersetzen. Maßgeblich ist der Nettolohn. Wenn die Schwangerschaft geplant war hätte sie in die Steuerklasse 3 wechseln sollen - dann wäre der Nettolohn höher gewesen.
Oder man hätte den Meister noch abgewartet.
Aber unabhängig davon: Glückwunsch!
das ist das was sie in den letzten 12 monaten verdient hat. sie muss ja nicht zu hause bleiben. du kannst nach dem mutterschutz die elternzeit als vater einnehmen und wenn du mehr verdient hast, kommt somit mehr elterngeld raus und sie geht wieder arbeiten.
sollte ihr elterngeld nicht reichen, kann sie leistungen nach alg2 dazu beantragen. oder sie muss die elternzeit durch teilzeitarbeit ergänzend bezuschussen. müssen viele machen.
Die Berechnung ist richtig. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Es wird der durchschnittl. monatl. Lohnverlust der letzten 12 Monate vor Geburt ersetzt. Gab es da nur wenig oder gar keinen Lohn, kann auch nur wenig oder nichts ersetzt werden.