Unterhalt während des BFD?

4 Antworten

Bis zu deinem 18. Geburtstag hattest du noch uneingeschränkt Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern - denn es bestand für dich noch das Sorgerecht bzw. die Sorgepflicht.

Danach bestand/ besteht nur noch ein Anspruch bis zum Abschluss deiner regulären Schulzeit und während einer Ausbildung/ Studium.

  • Zumindest bis zum Abschluss der Schule kannst du also noch einen Unterhaltsanspruch geltend machen...
  • In der Zeit zwischen Schulabschluss und Studium-/ Ausbildungsbeginn besteht nur noch ein Unterhaltsanspruch, wenn dieser Zeitraum nicht länger als vier Monate dauert...


Während eines BFD/ FSJ... besteht also kein Unterhaltsanspruch an die Eltern. 

  • Du müsstest deinen Lebensunterhalt in dieser Zeit von deinem Einkommen und dem Kindergeld (ist von den Eltern an dich weiter zu reichen) bestreiten - und ggf. noch Wohngeld/ ALGII beanspruchen.
  • Einzige Ausnahme: das BFD würde nachweislich ein für die darauffolgende Ausbildung/ Studium zwingend notwendiges Praktikum darstellen - dann würde es als Bestandteil der Ausbildung gelten und ein Unterhaltsanspruch bestehen....

Mit Beginn einer Ausbildung/ Studium hast du dann ggf. wieder einen Unterhaltsanspruch - dies ist dann abhängig von der Höhe deines eigenen anrechenbaren Einkommens und der Leistungsfähigkeit deiner Eltern.

  • Den Unterhaltsanspruch müsstest du dann aber selbst erst einmal bei den Eltern entsprechend geltend machen - "von sich aus" müssten sie dir ansonsten keinen Unterhalt gewähren...
  • Sollten sie dann bei einem bestehenden Unterhaltsanspruches nicht ausreichend leistungsfähig sein, stünde dir ggf. Unterstützung nach dem BAföG/ BAB... zu.

Wird der BFD auf irgendeine Ausbildung angerechnet?

Wenn nein - dann nicht.

hsuiwefbhegf 
Beitragsersteller
 04.04.2017, 13:09

Das weiß ich noch nicht. Ich weiß noch nicht was ich später machen möchte, deswegen mach ich ja das BFD, wenn mir das gefällt, mach ich vielleicht die Ausbildung da.

Menuett  04.04.2017, 13:13
@hsuiwefbhegf

Unterhalt steht Dir ab dem 18. Geburtstag nur dann zu, wenn Du eine Ausbildung, Schule oder Studium machst.

Willst Du das "einfach nur so" machen, dann sind Deine Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet.

Du kannst auf dein Kindergeld bestehen. Aufstockend kann ALG2 gezahlt werden. 

Rheinflip  04.04.2017, 13:42

Unterhalt ist ungewiss, aber auch nicht notwendig.