mit 18 rausgeschmissen was machen
Hallo ich wurde gestern abend von meinem vater rausgeschmissen bin noch zuhause aber will natürlich jetzt weg einige infos ich bin 18 mache eine ausbildung verdine 650 ohne abzüge vater ist witwer
jetzt meine frage habe ich irgenwelche ansprüche unterhalt wohnung bezahlt bekommen oder sonstiges
ich brauche unbedingt hilfe danke im vorraus
5 Antworten
Sie können das Kindergeld abzweigen. Sind 184€/Monat. Damit kommen sie über den Bedarf, so das kein Unterhalt mehr verlangt werden kann.
Bis zu deinem 25 Lebensjahr muss dein Vater Unterhalt gewährleisten. D.h. er hat nicht das Recht dich rauszuschmeißen, es sei denn er zahlt die Miete deiner Wohnung.
D.h. er hat nicht das Recht dich rauszuschmeißen
Blödsinn!
Der Vater kann das volljährige Kind jederzeit der Wohnung verweisen. So etwas nennt man Recht am Eigentum oder auch Hausrecht.
, es sei denn er zahlt die Miete deiner Wohnung.
Das muss er nicht. Die Eltern müssten dem Kind lediglich Unterhalt zahlen, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet und dennoch bedürftig ist. Also nicht über genügend eigenes Einkommen verfügt.
Der Unterhaltsbedarf beträgt 670,-€
670 - 184 - (650-90) = -74
Der Fragesteller deckt seinen Unterhaltsbedar also selbst, gilt nicht als bedürftig und kann daher keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern geltend machen.
Wenn du in der Ausbildung bist, schuldet dein Vater dir Unterhalt. Allerdings kann er argumentieren, dass er diesen in Form Bereitstellung Wohnung, Ernährung etc bereit stellt. Von dem Unterhaltsbetrag wird dein Lohn abgezogen (bestimmte Freibeträge werden aber wohl berücksichtigt) Du kriegst ja sicher noch Halbwaisenrente und Kindergeld..die werden zu deinem Einkommen zugerechnet
dsa hört sich einigermasen gut an das heist entweder zahlt der mir das aus oder er bezahlt mir eine wohnung und daas essen bzw trinken
nee nee...er kann mit dem Argument kommen, dass du ja bei ihm bleiben kannst in der Wohnung.
Unterhalt wirst du bei dem genannten Einkommen keinen bekommen können, da du mit eigener Wohnung einen Unterhaltsbedarv von 670,-€ insgesamt hast!
Allerdings hast du Anspruch auf die Auskehrung des Kindergeldes.
Du kannst auch einen Antrag auf BAB stellen.
ist mir auch mal passiert - geh erst mal zu einem Freund und überleg dann wie es weitergehen kann - später kannst Du auch mal zum Sozialamt gehn und die Fragen ob Du irgendwelche Rechte beanspruchen kannst.
danke