Kind 11Jahre Alt zerkratzt Auto in unserem Gelände

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kinder im Alter von 11 Jahren müssen nicht andauernd beaufsichtigt werden. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist somit nicht gegeben.

Die Mutter trifft also kein Verschulden.

Ohne Verschulden, keine Haftung, kein Eintreten der Versicherung, kein Geld.

Es stellt sich also nur die Frage, ob das Kind die Folgen seines Tuns zum Zeitpunkt der Tat abschätzen konnte. Wenn das Kind normal entwickelt ist, hätte es mit 11 Jahren wissen müssen, das man fremdes Eigentum nicht beschädigen darf. Hieraus ergibt sich ein Haftungsanspruch gegen die Tochter.

Nächster Anhaltspunkt ist, ob die Tat vorsätzlich ausgeführt wurde. Diese Frage sollte die Familienhaftpflichtversicherung der Tochter (bei den Eltern mitversicherte Person) klären. Sofern Vorsatz besteht, ist dies ein Grund für einen Ausschluß der Leistung, d.h. die Versicherung muß nicht leisten.

Es gibt Haftpflichtversicherungen, die den Einschluß von Vorsatzhandlungen minderjähriger Kinder mit einbeziehen. In diesem Fall ist die Versicherung in der Leistungspflicht. Besteht so ein Vertrag mit diesem Zusatz nicht, muß man die Eltern bitten für Ihre Tochter in Vorleistung zu treten. Wollen diese dafür nicht einstehen, was sie laut Gesetz auch nicht müssen (Hier noch einmal der Hinweis: Das Schild Eltern haften für ihre Kinder entbehrt jeder Rechtsgrundlage und hat ausschließlich abschreckende Wirkung)

ts231107 
Beitragsersteller
 07.11.2010, 19:42

hallo leute ich möchte euch allen herzlich danken für die ganzen antworten!echt toll!! so der schaden wurde von einer Werkstatt aufgenommen der Kostenvoranschlag der Versicherung geschickt, und prompt nach 2-3 tagen später kam meiner freundin ein Schreiben von einem Sachverständiger der gerne mit der Tochter reden möchte weshalb und warum kann ich mir nicht vorstellen?!?!Dard der das überhaupt??? vllt wisst ihr ja warum? also ich hätte jetzt eher gedacht das der Sachverständiger bei mit evtl aufkreutzen könnt um sich den Schaden sich genauer anzuschauen, obwohl der Schaden nicht allzu groß war Kostenvoranschlag lag unter 1000euro... kennt sich da jmd aus???

huskycologne  08.11.2010, 16:09
@ts231107

Klar darf er mit ihr reden. Der Schadenverursacher, wenn er möchte das die Versicherung eintritt hat Obliegenheitspflichten im Versicherungsfall. In diesem Fall hat er bzw. die versicherte Person und auch der Geschädigte daran mitzuwirken, das sich die Versicherung ein genaues Bild machen kann. Dies geschieht durch Schadenschilderung. Offensichtlich scheint eine Eintrittspflicht wahrscheinlich, sonst hätte von vornherein eine Absage Ihren Briefkasten erreicht.

huskycologne  31.10.2010, 17:34

Richtig ist übrigens der Hinweis, den Vorgang über die Vollkasko-Versicherung des eigenen Fahrzeugvertrages abzuwickeln. Nur gibt es hier einige Nachteile.

  1. Durch Inanspruchnahme der Vollkasko (die im übrigen genauso die Tochter regeressieren wird) steigt die Schadenklasse um mehrere Stufen.

Hieraus ergibt sich nicht nur für das folgende Jahr, sondern für alle folgenden Jahre ein finanzieller Nachteil, der neben der selbst aufzubringenden Selbstbeteiligung (meist 300 €) getragen werden muß.

Hinzu kommt, das wenn in den nächsten Jahren ein weiterer, selbst verschuldeter Kaskoschaden entsteht, für den man dann mehr höher gestuft wird, als das bei einem unbelastenten Vertrag gewesen wäre. Auch bei einem evtl. Wechsel des Fahrzeuges ist aus diesem Grund der zu zahlende Mehrbeitrag kaum auszurechen. Lieber versuchen den Schaden günstig zu reparieren wie oben beschrieben.

huskycologne  31.10.2010, 17:34

Richtig ist übrigens der Hinweis, den Vorgang über die Vollkasko-Versicherung des eigenen Fahrzeugvertrages abzuwickeln. Nur gibt es hier einige Nachteile.

  1. Durch Inanspruchnahme der Vollkasko (die im übrigen genauso die Tochter regeressieren wird) steigt die Schadenklasse um mehrere Stufen.

Hieraus ergibt sich nicht nur für das folgende Jahr, sondern für alle folgenden Jahre ein finanzieller Nachteil, der neben der selbst aufzubringenden Selbstbeteiligung (meist 300 €) getragen werden muß.

Hinzu kommt, das wenn in den nächsten Jahren ein weiterer, selbst verschuldeter Kaskoschaden entsteht, für den man dann mehr höher gestuft wird, als das bei einem unbelastenten Vertrag gewesen wäre. Auch bei einem evtl. Wechsel des Fahrzeuges ist aus diesem Grund der zu zahlende Mehrbeitrag kaum auszurechen. Lieber versuchen den Schaden günstig zu reparieren wie oben beschrieben.

huskycologne  31.10.2010, 17:25

so kann man sich nur direkt an die Tochter wenden, gegen sie einen gerichtlichen Schuldtitel erwirken und hat somit die Möglichkeit die entstandene Schuld aus dem auch in der Zukunft der Tochter erworbenen Vermögen oder Einkommen zu erlangen.

Hört sich hart an, ist aber so.

Der Regelfall und weil man befreundet ist, muss es nicht soweit kommen. I.d.R. werden die Eltern in Vorleistung treten für ihr Kind.

Vernünftig wäre es, es nicht beim Vertragshändler reparieren zu lassen, sondern in einer freien Lackiererei einen Festpreis auszuhandeln. Dort bekommt man den Schaden für die Hälfte repariert.

Hallo,

du solltest mit deiner Freundin sprechen und sie bitten den Schaden bei ihrer Versicherung zu melden. Im Normalfall kann man davon ausgehen, dass ein 11-jähriges Kind weiß, dass man Autos nicht mutwillig beschädigen darf. Von daher ist die Kleine vor dem Gesetz deliktsfähig und eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt nicht vor. Wobei das im Regelfall nur eine kleine Rolle spielt, da die meisten (wenn nicht alle) Versicherer eine Klausel in ihren Verträgen haben, nach der auch dann eine Leistung erbracht wird, wenn a) das deliktunfähige Kind einen Schaden verursacht und b) die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Im Regelfall ist hier zwar die Versicherungssumme gedeckelt, aber für ein verkratztes Auto reicht es aus.

Was euch allerdings passieren kann (hängt vom Versicherer ab) ist das der Schaden durch einen Gutachter des Versicherers geprüft werden soll, um festzustellen, ob der Schaden tatsächlich mit einem Schraubenschlüssel oder einem ähnlichen Werkzeug verursacht wurde.

Was du in jedem Fall tun solltest:

  1. Mach Fotos vom Fahrzeug, die du bei der Versicherung vorne weg einreichen kannst (Bilder vom Schaden und Gesamtansicht vom Auto)
  2. Fahre zu einer Werkstatt und lasse dir einen Kostenvoranschlag für die Reperatur erstellen (Die Kosten trägt die Versicherung)
  3. Wenn du den Schaden reparieren willst, stimme dich vorher mit der Versicherung ab. Manchmal kann es zu Problemen kommen, wenn du den Schaden ohne vorherige Abstimmung reparieren lässt.

Grüße Andreas

huskycologne  31.10.2010, 17:38

Aufgrund 18-jähriger Erfahrung als Kundenberater und Firmenkundenberater weiß ich, das diese Zusatzleistungen erst seit 4-5 Jahren angeboten werden und bis heute nicht der Regelfall ist. Da es sich um zusätzliche Leistungen handelt, nehmen alle großen Versicherungsunternehmen auch zusätzlich Geld dafür.

Die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt Kinder in diesem Alter dürfen länger alleine spielen.Mir macht eher die Reaktion des Kindes Nachdenklich, denn ein normaler Anfall von Eifersucht war das nicht es war ein Hilfeschrei. die Kleine hat irgendwann mal was schreckliches erlebt und nicht verarbeitet.Verlustangst oder Angst vor dem Alleine sein(weil dann was passiert?) ....... Da gibt es sehr viele sachen, die nur ein Fachmann behutsam mit dem Kind erarbeiten kann.

Eine 11-Jährige muss man nicht rund um die Uhr beaufsichtigen. Andererseits ist sie bereits haftfähig. Den Fall soll die Mutter wahrheitsgemäß ihrer Haftpflichtversicherung schildern. Das geht sicher nicht ohne Nachfragen. Wenn sich dann auch nur die kleinste Unwahrheit ergibt, wird der Schaden wegen Falschaussage abgelehnt. Ansonsten dürfte Deckung vorliegen, da sie zwar "vorsätzlich" gehandelt hat, aber ihr wohl die Einsicht fehlt.

huskycologne  31.10.2010, 17:12

kein 11-jähriges Kind ist haftfähig weil 11-jährige Kinder bei uns nicht eingesperrt werden!

huskycologne  31.10.2010, 17:12

kein 11-jähriges Kind ist haftfähig weil 11-jährige Kinder bei uns nicht eingesperrt werden!

hallo leute ich möchte euch allen herzlich danken für die ganzen antworten!echt toll!! so der schaden wurde von einer Werkstatt aufgenommen der Kostenvoranschlag der Versicherung geschickt, und prompt nach 2-3 tagen später kam meiner freundin ein Schreiben von einem Sachverständiger der gerne mit der Tochter reden möchte weshalb und warum kann ich mir nicht vorstellen?!?!Dard der das überhaupt??? vllt wisst ihr ja warum? also ich hätte jetzt eher gedacht das der Sachverständiger bei mit evtl aufkreutzen könnt um sich den Schaden sich genauer anzuschauen, obwohl der Schaden nicht allzu groß war Kostenvoranschlag lag unter 1000euro... kennt sich da jmd aus???