Kind fährt bei fremder Person im Auto - Versicherung, Fahrtauglichkeit?
Hallo,
kurze Vorgeschichte: es besteht gemeinsames Sorgerecht. Mein Kind wohnt knapp 200 km von mir entfernt, bei der Kindsmutter.
Meine Tochter (3) wird jeden Tag vom Großvater(81) von Ihrer kleinen Freundin aus der Kita mit abgeholt.
Er hat von der Kindsmutter eine Vollmacht, dass er meine Tochter abholen und im Auto mitnehmen darf. – Davon wusste ich bisher nichts.
Meine Frage, muss der Großvater eine Personeninsassenversicherung haben oder müsste er mir auf Wunsch überhaupt nachweisen, dass das Auto versichert ist bzw. er noch Fahrtauglich ist? Die Kindsmutter möchte ihn danach nicht fragen, doch mache ich mir Sorgen.
Viele Grüße Marc
8 Antworten
Einerseits kann man deine Sorge verstehen, da der Herr ja recht alt ist. Andererseits versuche ich die Situation der Mutter zu verstehen....die ist vielleicht froh, daß sie jemanden gefunden hat, der das Kind abholt, und wenn du den jetzt vergraulst, weiß sie vielleicht nicht, was sie machen soll?....schwierig...kennst du denn den Opa? Wäre möglicherweise ganz gut, ihn kennenzulernen, vielleicht beruhigt dich das schon...
muss der Großvater eine Personeninsassenversicherung haben
Nein. Bei einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden der Insassen.
müsste er mir auf Wunsch überhaupt nachweisen, dass das Auto versichert ist
Unversicherte Autos fahren i.d.R. nicht lange auf deutschen Straßen. Eerlischt die Pflichtevrsicherungm bekommt das Straßenverkehrsamt eine Mitteilung, und die fackeln eigentlich nicht lange mit einer Zwangsabmeldung.
Bei uns bezahlt eine KH nur, wenn auch ein Kraftfahrzeug den Unfall verursacht hat.
Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Betriebsrisiko des Fahrzeugs versichert, falls du das meinst. Dass sie nur dann zahlt, wenn ein Unfall mit dem versicherten Fahrzeug passiert, ist eine Binsenweisheit.
Hallo
Meine Frage, muss der Großvater eine Personeninsassenversicherung haben oder müsste er mir auf Wunsch überhaupt nachweisen, dass das Auto versichert ist bzw. er noch Fahrtauglich ist?
eine Insassenversicherung ist die unsinnigste Versicherung die es gibt weil die Insassen durch die Haftpflicht schon abgesichert sind
dir muss der Opa gegenüber gar nichts vorweisen, er fährt mit dem Fahrzeug (hat also Kennzeichen dran und ist somit versichert) und fahrtauglich ist er auch, sonst würde seine Fsst schon längst Schritte gegen ihn eingeleitet haben
die mutter als betreuender elternteil bestimmt wer die kinder holt und bringt zur kita. das geht dich also garnichts an. der großvater muss dir gegenüber garnix nachweisen - weder wie er sein auto versichert noch ob er fahrtauglich ist.
genauso wenig kannst du ihm verbieten das kind im auto mitzunehmen. das obliegt alleinig im rahmen der alleinigen alltagssorge der mutter.
dein mitspracherecht liegt nur bei ummeldungen, bei nicht lebenswichtigen ops und bei kontoeröffnungen für das kind.mehr mitspracherecht im sorgerecht hast du nicht.
dein mitspracherecht liegt nur bei ummeldungen, bei nicht lebenswichtigen ops und bei kontoeröffnungen für das kind.mehr mitspracherecht im sorgerecht hast du nicht.
da irrst du dich, sie haben das gemeinschaftliche Sorgerecht, und da hat der KV mehr mitzureden als du hier schreibst
ich irre mich garnicht. du irrst und liegst völlig falsch. das sorgerecht für den umgangselternteil ist weit runtergewertet worden und das papier nicht wert auf dem es steht. die mutter kann auch seit jahren schon ohne zustimmung des vaters pässe beantragen. außer zu den drei sachen oben erwähnt, hat der andere umgangselternteil kein mitspracherecht.
alles andere fällt unter alleinige alltagssorge und geht den umgangselternteil nichts an. vor allem wer die kinder in die ktia bringt und abholt. er bekommt die kinder ohne dauervollmacht seitens der mutter jedenfalls nicht. informiere dich erstmal bevor du mitreden möchtest.
Nein, hat er nicht.
§ 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
das sorgerecht für den umgangselternteil ist weit runtergewertet worden und das papier nicht wert auf dem es steht
hast wohl schlechte Erfahrungen gemacht, stimmts?
und was soll das andauernd mit dem Pass?
ab 16 muss man einen Pass haben, was sollte da der KV dagegen zu sagen haben?
ich irre mich garnicht. du irrst und liegst völlig falsch
Erkundige dich doch mal vorher wenn es dir schon richtig erklärt wird, statt erneut etwas falsches zu schreiben !
ich habe keine schlechten erfahrungen gemacht. ich erkäre es dir noch einmal:
sämtliche das kind betreffende angelegenheiten trifft der betreuende elternteil zu 95% alleine.
einzige punkte die der umgangselternteil mitbestimmen darf sind folgende:
- nicht lebenswichtige ops
- eröffnung und schließung von konten oder sparbüchern
- und manchmal auch bei ummeldungen im einwohnermeldeamt. zieht die mutter bspweise innerhalb einer gemeinde allein um mit kind, dann ist die unterschrift des vaters schon wieder nicht notwendig
das sind die einzigen punkte wo ein anderer elternteil manchmal noch befragt wird. so und wenn du das nächste mal antworten möchtest, ERKUNDIGE dich doch bitte erstmal, bevor du wiederholt falschen blödsinn verbreitest.
nachtrag:
- wenn ein pass oder personalausweis benötigt wird vom betreuenden elternteil, dann geht er sich den holen und benötigt dafür keine zustimmung oder unterschrift des kv... jetzt besser verstanden?
personalausweise und pässe können direkt mit dem tag der geburt beantragt werden - wie du sicher weißt. und sind nicht erst ab 16 notwendig. darum haben die meisten kinder personalausweis oder reisepass, da die sie sicher mit den eltern oft im ausland im urlaub sind.
und sind nicht erst ab 16 notwendig.
Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
bevor du mir hier "Blödsinn" vorwirfst solltest du dich erst erkundigen
kannst ja mal den Paragrafen erggoogeln, wenn du das kannst
ich rede nic ht davon was ab 16 notwendig ist schätzchen. ich rede davon was vor dem 16. lj vorliegt. alle meine kinder hatten wenige tage nach der geburt einen reisepass in der tasche. weil ich mit ihnen schon sehr früh immer wieder im ausland unterwegs war. worauf ich hinauswollte: der andere sorgeberechtigte elternteil war für die beantragung nicht notwendig - verstehst du?
verstehend lesen musst du wohl noch üben. also noch einmal - schreibe nicht solchen blödsinn.
der andere sorgeberechtigte elternteil war für die beantragung nicht notwendig - verstehst du?
sorry, das habe ich doch schon weiter oben geschrieben!
und dein Schätzchen stecke dir sonstwo hin
ich rede nic ht davon was ab 16 notwendig ist schätzchen.
doch, hier
und sind nicht erst ab 16 notwendig.
du machst dich wieder einmal zum Affen, merkste jetzt was?
so ein Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr lesen müssen
und du hast Kinder?
oweh, die Armen!
außerdem habe ich deine Antwort nirgends als falsch hingestellt, ich schrieb nur, dass das gemeinschaftliche Sorgerecht mehr beinhaltet als du als Beispiele genannt hast
wo also ist dein Problem?
alleinerziehend und gefrustet?
kein Partner mehr bekommen?
usw......
dass das jetzt so ausartet ist deine Schuld
Personeninsassenversicherung ist unsinnig, wenn Deine Tochter einen Schaden erleidet, wird Schadensersatz und Schmerzensgeld von der KFZ-Haftpflichtversicherung getragen.
Die Mutter muß sich da mit Dir nicht absprechen und der Mann muß Dir nichts nachweisen.
Die Mutter hat die Alltagsobsorge und ihr obliegt im Alltag zu bestimmen, wer auf das Kind aufpasst.
Gleiches gilt für den Umgangsberechtigten während des Umgangs.
§ 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
Bist Du sicher? Bei uns bezahlt eine KH nur, wenn auch ein Kraftfahrzeug den Unfall verursacht hat. Hat sich da etwas geändert?