Mein Nachbar parkt vor unserer Ausfahrt. Was kann ich tun?

19 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu aus § 12 StVO ("Halten und Parken"):

(3) Das Parken ist unzulässig (...) 3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Parken vor einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt ist also unzulässig und demgemäß eine Ordnungswidrigkeit. Wenn ihr euch mit der Situation nicht abfinden könnt oder wollt und alles Reden nicht hilft, dann werdet ihr nicht umhin kommen, die Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Der Fahrzeughalter erhält dann eine Mitteilung darüber, dass mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Diese Mitteilung ist in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro verbunden, je nach Dauer des Parkens und danach, ob eine Behinderung vorlag oder nicht.

Hatte das auch schon, dass jemand meine Zufahrt auf das Grundstück zuparkte und das über einige Stunden.

Rief dann die Polizei. Die Polizei kam und hängte dem Falschparker ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer. Das sei eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr.

Da sich mein Fahrzeug nicht auf meinem Grundstück befand, ich also in meiner Mobilität nicht behindert wurde, sah die Polizei keinen Anlass das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Anders sähe das aus, wenn ich aufgrund des Falschparkers mein Grundstück mit dem Auto nicht verlassen könnte. Dann wäre die Polizei aktiv geworden.

Ich könne das Fahrzeug abschleppen lassen, so die Polizei. Müsste aber die Abschleppkosten zunächst selber tragen und könnte die dann vom Falschparker einfordern.

Ergo, wenn man vor einer Ein.-oder Ausfahrt unzulässigerweise parkt und der Eigentümer des Grundstücks sein Auto vor dem Grundstück hat und damit fahren kann, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit für den Fremdparker.

Noch einmal mit ihm in Ruhe reden und klar machen, das auf ihn Kosten zukomen, wenn du nicht aus deiner Einfahrt raus kannst.

Dann beim nächsten Parken das Ordnungsamt anrufen und kommen lassen, wenn es nachts ist, dann eben die Polizei.

Da es eine öffentliche Straße ist, sind die genannten zuständig und können auch das abschleppen übernehmen.

Es ist wohl nicht die Frage ob du die Nachbarschaft verdirbst, sondern der will dir eins reindrücken und wartet nur darauf wieviel du dir noch gefallen läßt.

MaLila 
Beitragsersteller
 20.12.2011, 14:47

Also bis zu diesem Tag habe ich NICHT daran geglaubt dass erwachsene Menschen auf derartige Provokation aussein können.

fs112  20.12.2011, 08:25

der will dir eins reindrücken und wartet nur darauf wieviel du dir noch gefallen läßt.

das sehe ich auch so. Ob dann

Noch einmal mit ihm in Ruhe reden

wirklich viel nützen wird?

das "Deppel" ist sich wohl nicht bewusst darüber, wenn bei Dir ein Notfall eintritt und kei Fahrzeug kommt hinein z.B. Krankenwagen, Feuerwehr welche Folgen das hat.

Da er anscheinend nicht der "Hellste" ist, Fotos schießen, Ordnungsamt bei holen.

Normalerweise müssen Einfahrten frei gehalten werden... Die Eigentümer können denke ich Anzeige erstatten das müsste man dann bei der polizei nachfragen... am besten schön mit Foto/Video vom Auto mit Kenzeichen!