Schenkung rückgängig machen Undankbarkeit?

14 Antworten

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Ich weiß, dass die Besitzrechten bei Pferden etwas komplizierter geregelt sind. Für mich wäre jetzt erstmal zu prüfen,

1. ob die Vollmachten der Tochter umfassend genug waren die Pferde der Mutter in anderen Besitz zu verschenken. 

2. bin ich mir ganz sicher, dass die von dir angesprochenen, zugesagten  „Besuchsrechte“ rechtlich nicht haltbar sind. Ich kann dir als neuer Eigentümer alle Rechte entziehen, außer ich übernehme einen schriftlich fixierten Nutzungsvertrag (ähnlich Miete/Pacht), den ich unter den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen auch kündigen kann. Ansonsten gilt der Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach freiem Ermessen verfahren. (§ 903 BGB) 

3. Rückgängig machen wegen grobem Undank: setzt das rechtskräftige Zustandekommen der Schenkung voraus und erwartet dass die Schenkung eine Dankbarkeit gegenüber des Schenkers voraussetzt. 

Bleibt also nur für die Tochter mit allen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt. Kann Punkt 1 bejaht werden, würde ich mir nicht viel Hoffnung machen. 

Es gab hier ja jetzt schon viele Kommentare!! Aber ich war jetzt auch der Meinung das wenn es Geschenkt würde damit auch machen kann was man möchte
Klar es weis jetzt niemand was in der Urkunde Stand, deswegen können hier jetzt auch nur Vermutungen geschildert werden.

Ob sie jetzt dankbar ist oder nicht kann man auch nicht sagen nur durch einen Verkauf der Pferde. Auch Pferde gelten nur als Sache/Gegenstand....leider!!

Also ich kann mir durchaus vorstellen das dies zu eurem Nachteil ausgeht.

Was das Besuchen angeht, ich persönlich kann es nicht sonderlich leiden wenn fremde Personen in meinen Stall kommen. Ich habe einen kleinen Privatstall und den gebaut das ich auch meine Ruhe habe von dem ganzen Trubel. Ich persönlich hätte sowas aber auch nie versprochen.

Da Pferde als Sache gesehen werden, kann ich dies meiner Meinung nach auch mit einem Haus, Auto ect vergleichen. Bekomme ich dies von jemanden geschenkt, muß man damit rechnen das dies verkauft wird. Nur spielt das bestimmt eine Rolle was da geschrieben wurde.

Vom menschlichen her finde ich diese Aktion auch nicht in Ordnung, nur das interessiert im rechtlichen relativ wenig, solange man sich an Vereinbarungen hält die schriftlich gemacht wurden.

Das nächste wiederrum ist, das manche schreiben gar nicht rechtsgültig sind. Ist zwar besser als nix aber ob man sich da drauf verlassen kann, ist was anderes. Unsere Sachen/Gebäude ect die wir bekommem haben (da ging es in den 7 stelligen bereich) wurden Notarisch beglaubigt. Auch mit gewissen Voraussetzungen was Verkauf anging.

Hat man vor, da rechtlich vorzugehen wäre es sinnvoll einen Anwalt um ein Aufklärungsgespräch zu bitten, bevor man selbst mit dieser Person zu streiten beginnt. Wenn sie rechtschutzversichert ist übernimmt das auch die Versicherung.
So ein Gespräch ist aber auch bezahlbar. Von meiner Bekannten hat es ca 180€ gekostet. Da ging es aber um was anderes. Das Gespräch hat ca eine Stunde gedauert. Konnte sich aber dadurch viel Ärger ersparen.

Es ist immer von Vorteil bzw man kommt immer weiter wenn man ganz genau weis was man für Rechte hat.
Also das Du ihr auch sagen kannst das Du/Ihr euch rechtlich bei einem Anwalt informiert habt und wenn sie sich an gewisse Dinge nicht hält alles über den Anwalt bzw über's Gericht läuft.

Ist kurz knapp und bringt sie mit Sicherheit zum Nachdenken.

Also mein Ratschlag, ist zum Anwalt zu gehen!!

Da weder deine Freundin noch du etwas mit den Pferden direkt zu tun habt, bzw. diese euch irgendwie gehören, könnt ihr dagen auch nicht rechtlich vorgehen. Dieses könnte maximal die Tochter machen, der nämlich der Reiterhof gehört und die die Pferde "verschenkt" hat.
Ob die Pferde verschenkt wurden, kannst du doch auch nicht wissen, da die neue Besitzerin (Tochter) sicherlich nicht deiner Freundin den Vertrag vorgelegt hat, oder?

Deine Freundin soll sich einfach einen anderen Reiterhof suchen, wo sie ein Pferd reiten kann. 

Fazit: Du/ihr habt null Handhabung, ihr könnt diese nur der Tochter (vorherige Besitzerin der Pferde) mitteilen.
Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen.

Erdbeergnom1 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 08:40

Ach sry :D aber sry würdest du wenn du ein Pferd 15 Jahre lang reitest und allgemein fast 20 Jahre auf dem Hof wärst einfach so in ersatzpferd suchen? Also bitte... Und zu der Tochter haben wir doch guten Kontakt :)? 

eire80  07.12.2017, 08:45
@Erdbeergnom1

Was würdet ihr machen wenn die Tochter die Pferde verkauft hätte und nicht verschenkt, auch dagegen rechtlich vorgehen? 

Ihr habt nun einmal keinen Anspruch auf die Pferde. Wenn natürlich die Tochter nicht wollte das die Pferde verkauft werden, kann diese rechtlich dagegen vorgehen, ihr aber nicht.

Erdbeergnom1 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 09:01
@eire80

Du verstehst mich nicht richtig :) 

Bei einen Verkauf hätte die Tochter verlangt das, das man sie trotzdem regelmäßig besuchen kann :) was absolut kein Problem gewesen wäre :) 

Es sind halt 3 Faktoren die der Tochter und vorallem der alten Besitzerin wichtig waren.. 

1. Die 3 Pferde ja es geht eigentlich um 3... Sollen niemals getrennt werden!  Beide stehen getrennt im Netz die 3 ist schwer krank ob sie noch lebt weiß niemand  

2. Die alten Reiter sollen die Möglichkeit haben ihre Pferde noch zu besuchen.. Ja besuchen nicht mal reiten... Seit 1.9 sind sie da meine Freundin durfte bis jetzt nicht einmal hin... 

3. Das sie nicht nochmal umziehen müssen... ( und ob da steht steht ob sie nicht verkauft werden dürfen weiß ich noch nicht) 

dazu müsste man den Schenkungsvertrag inhaltlich lesen können

was im Vertrag steht und mündlich vereinbart wurde kann unterschiedlich sein

Für Rechtsberatung steht ein Anwalt deiner Freundin für entsprechende Entlohnung sicherlich gerne beiseite. Ich denke, ein guter Anwalt könnte da was reißen. Spontan kommt mir da der rechtliche Weg über den sogenannten groben Undank in den Sinn.

LG