Freund hat Auto ausversehen zerkratzt?
Hallo zusammen..
Ich habe ein Neufahrzeug ca. 1 Woche alt. Ein guter Freund hat beim Tragen des Wasserkastens das Fahrzeug an der rechten Seite hintere Tür zerkratzt. Der Kratzer ist leider zu tief, als man diesen weg polieren könnte.
Er sagte, er besitze eine Haftpflichtversicherung. Kennt sich jemand damit aus ? Wie läuft das denn ab ?
9 Antworten
Erstmal ist wichtig, wie das ganze genau passiert ist. Wo stand das Auto? Wo befand sich der Wasserkasten bzw. von wo hat er ihn genommen?
Beispiel: er hebt den Wasserkasten aus deinem Kofferraum und zerkratzt dabei sein Fahrzeug. Dann fällt das in den Bereich Kfz-Betrieb und wird von der Privathaftpflicht üblicherweise nicht übernommen.
Grundsätzlich würde ich den Schaden bei der Privathaftpflicht mal melden.
Beschreibe doch mal den genauen Hergang, dann kann man noch mehr dazu sagen.
Also ganz einfach ist das nicht. Wenn der Wasserkasten sich zum Beispiel im Kofferraum des eigenen Fahrzeuges befindet und der Schaden beim herausheben passiert, geht das schon in die Richtung Kfz-Betrieb. Erfahrungswerte.
Und keine Sorge. Wir prüfen die Schadenfälle unserer Kunden sehr genau. Es ist noch keiner ungerechtfertigt abgelehnt worden.
Wenn der Wasserkasten sich zum Beispiel im Kofferraum des eigenen Fahrzeuges befindet und der Schaden beim herausheben passiert, geht das schon in die Richtung Kfz-Betrieb.
Wenn man dann einen Dritten schädigt, natürlich. Daran besteht kein Zweifel. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
Wir wissen nicht, wo der Wasserkasten herkam. Das hat der Fragesteller nicht erwähnt oder ich hab's nicht gesehen.
Dann fällt das in den Bereich Kfz-Betrieb und wird von der Privathaftpflicht üblicherweise nicht übernommen
Ist das bei der R+V "üblich"?
Das bei vielen Versicherungen so. Da du ja Makler bist, hast du wahrscheinlich mehr Einblick in die einzelnen Versicherungsgesellschaften, als ich als Einzelvertreter: bei welcher wäre das dabei?
...meine an dich gestellte Frage könntest du mit "Ja" oder "Nein" beantworten.
Um ganz ehrlich zu sein sicher bin ich mir nicht. Aber, man kann es auf alle Fälle mal bei der Haftpflicht versuchen und das schildern ggf auch dort fragen was da eine Anlaufstelle ist. Die helfen einen weiter. Fragen kostet nichts. Nur was ihr nicht dürft, versuchen die Versicherung zu bescheißen also einen Versicherungsbetrug probieren. Aber ganz normal schildern und fragen, kein Problem. Es ist immer besser direkt nachzufragen, dann wisst ihr auch zu 100% bescheid.
Wenn das beim Be- und Entladen passiert ist, wird seine PH den Schaden ablehnen.
Kein Versicherer der Welt kann einen Schaden ablehnen, da er nun einmal passiert ist. Er kann höchstens, mit Begründung, die Regulierung eines Schadens ablehnen.
Weiterhin ist es problemlos möglich, derartige Schäden im RTahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitzuversichern!
Dein Wasserkasten? Für dich entladen? Dann wäre es ein Freundschaftsdienst und er würde nicht dafür haften...
Wenn es nicht obige Konstellation war, wird wohl seine hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht einspringen - natürlich nicht seine Autohaftpflicht. Dann meldet er den Schaden seiner HP und die meldet sich bei dir bzgl Abwicklung.
Nicht unbedingt. Gefälligkeitsschäden sind mittlerweile in einer guten Haftpflicht enthalten. Nicht bei jedem Anbieter. Das größere Problem wäre dann, dass es in den KFZ-Betrieb fallen könnte. Dazu muss man aber den Hergang genauer wissen.
Wenn Gefälligkeitsschäden Bestandteil des Versicherungsumfanges sind, sollten auch Be- und Entladeschäden mitversichert sein. Sogar Versicherer schaffen es, diese Logik in die Tat umzusetzen. Die r+v schafft es nicht?
Warum zahlt die KFZ-Haftpflicht "natürlich nicht", wenn der Schaden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, hier Be- und Entladung, entstanden ist?
Weil Eigenschäden dieser Art eben nicht über die eigene KH abgesichert werden können.
Weil für Tätigkeiten, die zum KFZ-Betrieb gehören die Kfz-Versicherung zuständig ist.
Das ergibt keinen Sinn. Die Aussage "Die KFZ-Haftpflicht zahlt natürlich nicht" soll richtig sein, weil die KFZ-Haftpflicht zuständig ist und folglich zahlt? Wie soll man das jetzt verstehen?
Die Kfz-Haftpflicht hat an dieser Stelle gar nichts mit dem Schaden zu tun, da ja kein Dritter geschädigt wurde, sondern das eigene Auto. Wenn es denn ein Betriebsschaden ist, wäre wenn überhaupt die Vollkasko zuständig.
Schäden, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges ereignen sind nicht in der Privathaftpflicht versichert. Dazu gehören auch Be- und Entladeschäden.
Man müsste in diesem speziellen Fall den Schadenhergang genauer wissen, ob Wasserkasten im Kofferraum der Geschädigten stand usw.
Wie geht das denn?
Meine KH bezahlt meinen Schaden, den ich selber anrichten lasse, wie hier?
Nein natürlich nicht. Die KH hat wie schon geschrieben rein gar nichts damit zu tun. Wie kommst du darauf?
Dein Zitat:
Weil für Tätigkeiten, die zum KFZ-Betrieb gehören die Kfz-Versicherung zuständig ist.
Kfz Versicherung ist nicht automatisch Haftpflicht. Es gibt auch noch andere Absicherungsbausteine wie Kasko.
Freund meldet den Schaden seiner Haftpflicht, du reichst Fotos vom Schaden und KVA ein und wartest ab. Gefälligkeitsschäden müssen mitversichert sein.
Das ist falsch, da der Schaden nicht vom Eigentümer, Halter oder Fahrer des Fahrzeug durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde. DAS (und nur das) ist über die "Benzinklausel" ausgeschlossen.
Wenn ich als Beifahrer aus nem fremden Fahrzeug aussteige und mit der Tür ein andere Auto beschädige, reguliert meine PHV sowohl den Schaden an der Tür als auch am fremden Fahrzeug. Der Schaden am fremden Fahrzeug ist natürlich AUCH über die KH versichert.
Hoffentlich erzählst du sowas nicht auch deinen Kunden und lehnst womöglich Schadenfälle ab, die selbstverständlich versichert sind..