Parkschaden mit auto von einem Freund?
Eim Freund von mir hat mich darum gebeten sein Auto wegzuparken dabei habe ich eine laterne gestriffen. Jetzt ist die frage kommt meine haftpflichtversicherung dafür auf ? Ist auch ein älterer skoda octavia
11 Antworten
Nein, die Privathaftpflicht deckt keine Schäden ab, die bei Benutzung eines KFZ entstehen. Für Schäden am Fahrzeug ist die KFZ - Vollkasko, für die an der Laterne die KFZ-Haftpflichtversicherung des Halters zuständig. Hat dein Kumpel nur eine Haftpflicht abgeschlossen, wirst Du ihm, sofern er nicht genorös darauf verzichtet, den am Fahrzeug entstandenen Schaden, sowohl den Schaden durch die Höherstufung der Haftpflichtversicherung, sofern der Schaden an der Laterne über diese abgerechnet wird, ersetzen müssen.
Kennst Du den Spruch, "Bei Geld hört die Freundschaft auf"?
Jo, kenn ich wohl.
Mir persönlich allerdings würde es im Traum nicht einfallen, das Geld für einen Unfallschaden von einem Freund zu verlangen, wenn ich ihn wieder besseren Wissens in mein Auto gesetzt und gesagt hätte: Fahr! (es sei denn, es wäre vorher abgesprochen gewesen, dass er im Zweifel für einen Unfall selbst aufkommen müsste) Ansonsten sehe ich da ganz klar den Fahrzeughalter in der Verantwortung. Aus ethischer Sicht zumindest.
Aus moralischer Sicht stimme ich zu.
Die Lage ist die: wenn du dir das Auto für deine eigenen Zwecke geliehen hast, haftest du privat für alle Schäden, die an dem Auto entstehen. Daher würde ich es mir immer zweimal überlegen, ein fremdes Auto auszuleihen. Die private Haftpflichtversicherung schließt jedenfalls jegliche Schäden, die im Verkehr mit einem Fahrzeug entstehn, grundsätzlich ab.
Wenn du allerdings eine "Gefälligkeitsfahrt" für den Halter ausgeführt hast, so wie es hier der Fall zu sein scheint, bist du für Schäden, die dabei entstehen, nicht haftbar. Da bleibt der Freund auf seinem Schaden sitzen, sofern er keine Vollkaskoversicherung hat. Er hat auch kein Recht, von dir Schadensersatz zu fordern.
Urteil zu sogenannten Gefälligkeitsfahrten:
Wenn es sich lediglich um eine Haftpflicht ohne Vollkasko handelt, muss der Besitzer selber dafür aufkommen.
Ich würde raten das untereinander auszumachen. Wenn es über die Versicherung geht (Was ich unter Freunden nicht glaube) verlangen die Werkstätten gut und gerne das Doppelte an Reparaturkosten.
Nein, das zahlt Deine Haftpflichtversicherung nicht. Schaden mit selbst gefahrenen Fahrzeugen sind da grundsätzlich ausgeschlossen.
Zusätzlich war es eine Gefälligkeit und dafür haftest Du auch nicht.
kommt meine haftpflichtversicherung dafür auf
Nein.
Die Kfz Haftpflicht vom Freund kommt für den Schaden an der Laterne auf. Dann wird er natürlich zurückgestuft.
Aus meiner Sicht haftest du gegenüber dem Freund auch nicht, da es eine Gefälligkeitshandlung war.
Naja, wenn ein Fahrzeughalter keine Vollkasko-Versicherung hat und dann trotzdem einen Freund „beauftragt“, sein Auto in Betrieb zu nehmen, wäre es doch irgendwie ziemlich arschig, dann zu verlangen, dass er den Schaden zahlt...