Wie viele Tage vorher muss der Vermieter das Aufstellen eines Containers ankünigen?
Der Vermieter meiner Tochter hat am vergangenen Wochenende auf dem Hinterhof des Hauses einen Container aufgestellt, da er eine Wohnung entrümpeln musste. Der Hof dient normalerweise als kostenpflichtiger Stellplatz für die Fahrzeuge der Bewohner. Lt. seiner Aussage hat er sonntags ein Schild angebracht, worauf er die Arbeit ankündigte und hat auch angeblich bei meiner Tochter geklingelt. Sie war zwar zu Hause, hat die Klingel aber nicht gehört. Er hat dann trotzdem mit der Entrümpelung angefangen, obwohl ihr Auto neben dem Container stand. Es ist auch Müll, Teppich, Holz auf das Fahrzeugdach gefallen, Auto hat eine Beule. meine Frage ist, ob er viel früher die Aufstellung des Containers hätte ankündigen müssen undob er mit der Entrümpelung hätte anfangen dürfen, obwohl noch ein Auto da stand. Er hat die Sachen aus dem dritten Stock geworfen.
5 Antworten
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet , solange bei seinen Mietern zu klingeln bis diese aufmachen.
Die Aufstellung des Containers hätte im Vorfeld per Mietermitteilung entweder persönlich oder durch einen Aushang zb an den Hauseingangstüren erfolgen müssen.
Natürlich darf ein Vermieter jederzeit eine Entrümpelung durchführen, wenn Mieter nicht zu erreichen sind . Wenn diese dann Die Klingel nicht hören, zuhause sind aber dann Die Entrümpelung mitbekommen, hätten Beschädigungen seitens vom Vermieter von den Mietern verhindert werden können.
Es ist eher unwarscheinlich, dass Vermieter mit einer Hausentrümpelung auf eigene Kosten warten nur weil ein Auto im Weg steht.
Den Schaden darf er wohl zahlen.
frag doch auf dem ordnungsamt der betr. stadt
Kostenpflichtiger Stellplatz. Da reicht meines Erachtens keine Ankündigung sondern er muß die Inhaber der Stellplätze um Erlaubnis fragen. Für die Dauer des Entzuges der Stellplätze kann er auch nicht die volle Stellplatzgebühr verlangen.
Als Schadensverursacher hat der Vermieter natürlich auch für alle Schäden, die nachweislich durch diese Entrümpelungsaktion entstanden sind, zu tragen. Dazu gehören auch die Schäden/Verchmutzungen am Fahrzeug Deiner Tochter.
War eine gefahrlose Entsorgung in dieser Weise nicht möglich, hätte er das Entrümpelungsgut durch das Treppenhaus tragen müssen. Also voller Schadensersatz und Minderung der Stellplatzmiete für die Zeit des Entzuges des Stellplatzes.
Da wird wohl bald wieder eine "Eigenbedarfswohnung" frei. :)