Nachbarschaftsstreit, eben langts, was für einen Weg bleibt jetzt noch?
Hi, mit ach und Krach habe ich nun jemanden mitten in der Nacht wach geklingelt der meine Freundin zur Arbeit fahren kann. Sie arbeitet in einer Bäckerei und muss jetzt noch nachhause arbeitsklamotten holen und dann um 3 Uhr dort anstehen.
Ich habe meinem Nachbarn bestimmt schon 100 x gesagt er soll sein Auto nicht vor seiner Einfahrt parken. Ja es ist zwar seine Einfahrt aber wenn er sein Auto so doof da stehen hat kann ich überhaupt nicht rausfahren. Das kann doch auch überhaupt nicht richtig sein, ich Frag mich warum das kein Knöllchen gegeben hat. Darf der einfach so da parken? Nur auf seiner Seite der Straße ist das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ich parke schon oft 1-2 Häuserblocks weiter weg weil ich meine eigene Hofeinfahrt nicht benutzen kann weil der dämliche Freund seiner Tochter vor seiner einfahrt steht und ich nicht in meinen eigenen Hof komme. Ich habs mit gesprächen versucht, jetzt mitten in der Nacht natürlich sturmgeklingelt damit der Ochse sein auto weg fährt, aber macht keiner auf. Ist ja kurz vor 2 mitten in der Nacht, die schlafen schön und meine Freundin kommt nicht zur arbeit wenn ich jetzt keinen anderen gefunden hätte. Des kanns nicht sein...
Polizei kann man für solche Fälle bestimmt nicht anrufen, die Interessiert das um die Uhrzeit garnicht. Aber wen könnt man noch anrufen?
11 Antworten
Dazu aus der StVO:
§ 12 Halten und Parken
(...)
(3) Das Parken ist unzulässig
(...)
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
Wenn also die Fahrbahn so schmal ist, dass ein durchschnittlicher Autofahrer auch mit zwei- bis dreimaligem Rangieren nicht aus der Ausfahrt herausfahren kann, dann darf gegenüber dieser Ausfahrt nicht geparkt werden. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann, auch nachts.
Das Fahrzeug kann in solchen Fällen auch durchaus abgeschleppt werden. Allerdings sollte man das in der Regel nicht selbst in Auftrag geben, wenn es andere, billigere Möglichkeiten gibt, den gewünschten Zielort zu erreichen, etwa ein Taxi, dessen Kosten man dann von dem Betroffenen ersetzt verlangen kann. Man unterliegt nämlich auch in solchen Fällen der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB), muss also dafür sorgen, dass der eintretende Schaden so gering wie sinnvoll möglich ausfällt.
Vielleicht noch eine Anmerkung:
Der Nachbar darf auch nicht vor (!) einer Einfahrt parken, selbst wenn es seine eigene ist. Die Straßenverkehrsordnung kennt da keine Unterschiede.
3 meter sind es niemals im Leben.
Die Antwort von JotEs gibt eigentlich schon alles richtig wieder. Dazu als Anmerkung, der Abstand vom geparkten Auto zu Deiner Einfahrt muß mindestens 3m betragen. Ich hatte hier das selbe Problem, bei mir parken gegenüber immer Mütter, die Ihre Kinder zum Kindergartenfahren. Nach Rücksprache mit unserem Ordnungamt habe ich rigoros durchgegriffen und mit Sprühfarbe wie die Strassenbauer sie verwenden eine gestrichelte Linie an meiner Einfahrt und die 3m Abstand eingezeichnet. Jedes Mal wenn also wieder eine Mutter dort über diese Markierung gestanden hat, habe ich das fotografiert und per email an die Stadt geschickt. Oh Wunder, nach 4 Fotos hatte sich das Problem in Luft aufgelöst und die MArkierungen waren nach gut 6 Wochen auch wieder weg.
Vielen dank! Die Idee mit den Fotos ist echt gut.
Also ist das ein verkehrsberuhigter Bereich wenn parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Natürlich könntest Du dann jedes Mal wenn der da steht, also ausserhalb einer solchen Fläche, das Ordnungsamt oder die Polizei herbestellen um dem ein Knöllchen zu verpassen. In dem bestimmten Fall wirst Du sogar von dem genötigt, da Du dem offenbar bereits des Öfteren das Problem dargelegt hast macht der das auch noch vorsätzlich. Dann solltest Du auch, auch wenn es nachts um 2 ist, die Polizei verständigen und den wegen der Nötigung auch anzeigen wenn er es anders nicht begreifen will.
Eine Frage dazu. Ist die Straße so schmal?
Also wenn auf seiner Seite das parken nur in gekennzeichneten Fällen erlaubt ist, dann kann man da glaube wirklich nen Abschlepper rufen, wenn du nicht raus kommst.
Die Straße ist ja nicht sein Eigentum, sondern nur das Grundstück das an die Straße grenzt.
Ansonsten hast du 3! Möglichkeiten:
-
Du kaufst dir einen G 63 AMG 6x6 und rammst sein Auto weg beim rausfahren.
-
Du schleppst sein Auto selber ab mit dem oben genannten Auto.
-
Du zündest sein Auto an, dann kommt er sicherlich
Ja, die Straße ist schmal. Würde ich vor meiner Einfahrt parken und er vor seiner wäre die Straße komplett dicht. Keiner könnte mehr irgendwohin fahren.
Dann ruf die Bullen, der Typ macht das doch mit Absicht.
Ich würde dem Ordnungsamt einen Besuch abstatten. Mit Zeichnung und am besten Fotos. Die müssten tätig werden. Allerdings hätte ich auch etwas Angst, daß der Nachbar bei der nächsten nächtlichen Klingelaktion extrem wütend wird. Was würde denn passieren, wenn du mal vor deiner Einfahrt genauso dämlich parken würdest? Dann käme er auch nicht in seine Garage und würde dich wahrscheinlich auch rausklingeln.
Wahrscheinlich, zumal er ein großes langes Auto fährt und ich ein kleines kompaktes.
Das ist korrekt, als Anmerkung dazu, der Abstand vom geparkten Auto zu seiner Einfahrt muß mindestens 3m betragen