Nachbarschaftsstreit, eben langts, was für einen Weg bleibt jetzt noch?

Problem - (Auto, Polizei, Verkehrsrecht)

11 Antworten

Dazu aus der StVO:

§ 12 Halten und Parken
(...)
(3) Das Parken ist unzulässig
(...)
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Wenn also die Fahrbahn so schmal ist, dass ein durchschnittlicher Autofahrer auch mit zwei- bis dreimaligem Rangieren nicht aus der Ausfahrt herausfahren kann, dann darf gegenüber dieser Ausfahrt nicht geparkt werden. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann, auch nachts.
Das Fahrzeug kann in solchen Fällen auch durchaus abgeschleppt werden. Allerdings sollte man das in der Regel nicht selbst in Auftrag geben, wenn es andere, billigere Möglichkeiten gibt, den gewünschten Zielort zu erreichen, etwa ein Taxi, dessen Kosten man dann von dem Betroffenen ersetzt verlangen kann. Man unterliegt nämlich auch in solchen Fällen der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB), muss also dafür sorgen, dass der eintretende Schaden so gering wie sinnvoll möglich ausfällt.

Hominide  05.01.2014, 22:04

Vielleicht noch eine Anmerkung:

Der Nachbar darf auch nicht vor (!) einer Einfahrt parken, selbst wenn es seine eigene ist. Die Straßenverkehrsordnung kennt da keine Unterschiede.

TransalpTom  30.12.2013, 07:00

Das ist korrekt, als Anmerkung dazu, der Abstand vom geparkten Auto zu seiner Einfahrt muß mindestens 3m betragen

SvenniJay 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 12:24
@TransalpTom

3 meter sind es niemals im Leben.

Die Antwort von JotEs gibt eigentlich schon alles richtig wieder. Dazu als Anmerkung, der Abstand vom geparkten Auto zu Deiner Einfahrt muß mindestens 3m betragen. Ich hatte hier das selbe Problem, bei mir parken gegenüber immer Mütter, die Ihre Kinder zum Kindergartenfahren. Nach Rücksprache mit unserem Ordnungamt habe ich rigoros durchgegriffen und mit Sprühfarbe wie die Strassenbauer sie verwenden eine gestrichelte Linie an meiner Einfahrt und die 3m Abstand eingezeichnet. Jedes Mal wenn also wieder eine Mutter dort über diese Markierung gestanden hat, habe ich das fotografiert und per email an die Stadt geschickt. Oh Wunder, nach 4 Fotos hatte sich das Problem in Luft aufgelöst und die MArkierungen waren nach gut 6 Wochen auch wieder weg.

SvenniJay 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 12:25

Vielen dank! Die Idee mit den Fotos ist echt gut.

Also ist das ein verkehrsberuhigter Bereich wenn parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.

Natürlich könntest Du dann jedes Mal wenn der da steht, also ausserhalb einer solchen Fläche, das Ordnungsamt oder die Polizei herbestellen um dem ein Knöllchen zu verpassen. In dem bestimmten Fall wirst Du sogar von dem genötigt, da Du dem offenbar bereits des Öfteren das Problem dargelegt hast macht der das auch noch vorsätzlich. Dann solltest Du auch, auch wenn es nachts um 2 ist, die Polizei verständigen und den wegen der Nötigung auch anzeigen wenn er es anders nicht begreifen will.

Eine Frage dazu. Ist die Straße so schmal?

Also wenn auf seiner Seite das parken nur in gekennzeichneten Fällen erlaubt ist, dann kann man da glaube wirklich nen Abschlepper rufen, wenn du nicht raus kommst.

Die Straße ist ja nicht sein Eigentum, sondern nur das Grundstück das an die Straße grenzt.

Ansonsten hast du 3! Möglichkeiten:

  • Du kaufst dir einen G 63 AMG 6x6 und rammst sein Auto weg beim rausfahren.

  • Du schleppst sein Auto selber ab mit dem oben genannten Auto.

  • Du zündest sein Auto an, dann kommt er sicherlich

Das Ding. Kostet leider 500.000 Piepen :/ - (Auto, Polizei, Verkehrsrecht)
SvenniJay 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 02:01

Ja, die Straße ist schmal. Würde ich vor meiner Einfahrt parken und er vor seiner wäre die Straße komplett dicht. Keiner könnte mehr irgendwohin fahren.

Nunja91  30.12.2013, 02:07
@SvenniJay

Dann ruf die Bullen, der Typ macht das doch mit Absicht.

Ich würde dem Ordnungsamt einen Besuch abstatten. Mit Zeichnung und am besten Fotos. Die müssten tätig werden. Allerdings hätte ich auch etwas Angst, daß der Nachbar bei der nächsten nächtlichen Klingelaktion extrem wütend wird. Was würde denn passieren, wenn du mal vor deiner Einfahrt genauso dämlich parken würdest? Dann käme er auch nicht in seine Garage und würde dich wahrscheinlich auch rausklingeln.

SvenniJay 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 12:26

Wahrscheinlich, zumal er ein großes langes Auto fährt und ich ein kleines kompaktes.