Behauptung einer Schenkung nach Todesfall?
Hallo Zusammen,
leider ist vor einem Jahr meine Großmutter verstorben... Es geht ums Erbe.
Hier geht es jetzt um Geld und Wertgegenstände, welche laut Testament unter den Enkeln zu gleichen Teilen aufgeteilt werden sollen.
Kind 1 = 3 Enkelkinder
Kind 2 = 2 Enkelkinder
Kind 3 = 3 Enkelkinder
Kind 3 hatte 3 Jahre die Vollmacht über Eigentümer von der verstorbenen Großmutter.
Kind 3:
Hat sich 13.000€ für die Grabpflege überwiesen.
Hat 8.000€ Euro für neue Garagentore genommen ( Haus der Großmutter, welches sie schon vor ihrem Ableben vermietet haben)
Hat das Auto der Großmutter einkassiert unter der Behauptung, es gehört zu Haus und Hof.
Hat behauptet, der Traktor gehört zu Haus und Hof....Und ein Jahr später behauptet sie, die Großemutter hätte es ihrem Enkel (also ein Kind von Kind 3) geschenkt (4 Jahre vor Ableben). Und dies könnte Ehemann von Kind 3, sowie ihre 3 Söhne (Enkel) bezeugen.
Kann das rechtens sein?
Ohne irgendwelche schriftliche Vereinbarungen.
Ohne eine Zeugen der Gegenseite.
Ein Jahr behaupten der Traktor gehört zum Hof und jetzt behaupten, er wurde geschenkt?
Ich hoffe mir kann hier jemand mit Fachwissen weiterhelfen, da unser Anwalt jetzt schon von Aussichtslosigkeit redet....
Danke für eure Zeit!
5 Antworten
Ohne den exakten Wortlaut des Testamentes zu kennen?
Wen weißt denn das Testament als Erben aus?
So wie ich es verstehe wurden die Enkel nicht zu Erben, sondern sollen Vermächtnisse erhalten- in Form von Bargeld und Wertgegenständen. Fragt sich was Oma unter Wertgegenständen verstanden hat, eine Aufzählung würde diesen Streit erleichtern.
Ein Auto und ein Traktor - würde ich persönlich hier nicht dazu zählen - würde ich unter Hausrat und somit Erbmasse betrachten.
Die Grabpflege- wenn die Kinder die Grabpflege beschlossen haben, ansonsten ist es zunächst Angelegenheit der Erben.
Ebenso das Thema Garagentor - entweder es war Aufgabe und Beschluss der Vermieter dieses zu erneuern oder eben nicht.
Also über den Traktor und das Auto als Vermächtnisnehmer zu zanken- halte ich für verschwendete Lebenszeit. Die Bezeugung einer Schenkung ist Quatsch, die Dinge sind Erbmasse oder es gibt etwas schriftliches. Zumindest dies müsste der Anwalt aber bestätigen können.
Das Haus vermieten- wäre nur erforderlich, wenn es zur Abwendung der Verarmung notwendig gewesen wäre. Nur wenn Oma so wenig zu vererben hatte - warum werden dann Enkel erwähnt. Dann hätten die Geschwister der Tante aber bereits damals handeln müssen. Alternativ ist das Testament der Oma aus einer Zeit als es ihr wirtschaftlich bedeutend besser ging.
Die Umbauten sprengen den Rahmen einer Vorsorgevollmacht, bei einer Generalvollmacht.. müssten Details geprüft werden, welche hier den Rahmen sprengen würden.
Das weggeräumte Inventar - war Erbmasse.- Wertgegenständen könnten hier zB Gemälde oder Schmuck gewesen sein.
Danke für deine Antwort!
Das gezanke weht daher, dass alle Enkel außer die Kinder meiner Tante in die Röhre schauen. Und das aus dem Grund, weil von dem Geld für alle, meine Tante allein für Grabpflege und Garagentore schon 21.000 eingezogen hat. Auto verkauft und Erlös kassiert und noch mehr.
Eine Verarmung war keine in Sicht.
Zwecks der Vollmacht, find ich schon komisch das der Anwalt nicht danach gefragt hat. Und bei der Aussage von wegen Bezeugung schon einknickt...
Schmuck usw. war längst aus dem Haus geschafft worden. "Ging wohl verloren"
Na - kommt drauf an wer beim Anwalt war . Du als Enkel oder "die besch..en Erben- denn in erster Linie ist es ein Kampf der Erben hier gegen Missbrauch der Vollmacht und ggfls Einforderung von Pflichtteilergänzungsansprüchen.
Das Haus ist ja dann vermutlich Erbmasse- von daher ist der Wert der Garage ja nicht verloren.
Die anteilige Miete- könnte man als Geld betrachten.
Das Teil mit der Grabpflege- würde ich als Schwester/Bruder nicht auf mir sitzen lassen. Wenn ich die Grabpflege nicht abwechselnd übernehmen will/kann - wird ein Vertrag mit dem Gärtner vor Ort gemacht. Für 14.000 € kann ich viele Blumen kaufen.
Die Rechnung von der Bestattung- will ich sehen, wenn ich in die Organisation nicht eingebunden wurde. Weil es so schön ist - prüfe ich noch die Kontoauszüge von Oma der letzten 10 Jahre. Sind verloren? Dann darf Tante die Rechnung für die Anforderung bezahlen.
Die Frage- Wie stehen die Geschwister zu diesem Streit. Als Enkel kannst du den Streit nicht führen.
Und die Kinder der Tante - können auf direktem Weg nichts bekommen haben- das Vermächtnis ist von allen Erben zu erfüllen. Sie profitieren höchstens von dem was sich Tante unter den Nagel gerissen hat.
Wie sieht denn der Plan mit dem Haus aus? Ist dies noch im Eigentum der Erbengemeinschaft?
Schenkungen werden dem Erbe hinzugerechnte soweit sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Todesfall geschenkt wurde.
d.h. Aufstellung machen mit den Wertgegenständen, auch Wert des Autos ect. eintragen, der Betrag wird dann aufgeteilt.
Anscheinend haben die Kinder geerbt und die Enkel bekommen Vermächtnisse....
Wegen der Grabpflege ein Schreiben aufsetzen, dass Kind 3 13.000 EUR für die Grabpglege erhalten und Nutzungsberechtigt für das Grab ist, damit sind die anderen Kinder raus und KInd 3 kann später kein Geld mehr für die Grabpflege fordern.
Für die Kosten vom Garagentor muss sie ja Nachweise haben, dass die Kosten tatsächlich 8000 EUR hoch waren.
Aber am besten wirklich vom Anwalt gut beraten lassen.
§ 98 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Der Traktor gehört zum Hof.
Der "Hof" ist schon seit 18 Jahren keine Landwirtschaft mehr.
Wie lautet denn das Testament? Soll jedes Enkelkind gleich viel bekommen? Bekommen die Kinder auch etwas?
Also Erbe geteilt durch 8 oder wie?
Grabpflege: Die 13.000€ müssen sich doch irgendwie zusammensetzen. Wie wurde da kalkuliert?
Wann wurden die Garagentore repariert? Vor oder nach dem Erbfall? Gibt es eine Rechnung?
Wer hat denn den Hof geerbt?
Genau, alle Enkel zu gleichen Teilen und die Kinder bekommen im Testament aufgeteilt Grund und Immobilien. Aber das ist alles klar definiert.
Grabpflege hat sie mit Oma wohl ausgemacht ohne irgendjemand zu informieren und eben nur ihre Stammfamilie als Zeugen.
Die Tore wurden repariert, als meine Oma noch gelebt hat, aber nicht mehr mündig. Und die Tore hätte ja keiner benutzt, wenn meine Oma da noch im Haus gewohnt hätte.
Wieso ist denn das Erbe noch nicht aufgeteilt? Der Todesfall ist ja wohl schon länger her.
Grabpflege: Da würde ich eine Aufstellung verlangen. Für diese Summe kann sich ein Gärtner super um die Pflege kümmern. Hole doch einfach mal einen Kostenvoranschlag für die Dauergrabpflege ein. Wir bezahlen für ein Urnengrab 75€ im Jahr, incl. Bepflanzung 3 mal im Jahr.
Garagentor kann nicht raus gerechnet werden. Das wurde ja noch zu Lebzeiten gemacht.
Traktor gehört nicht zum Hof. Wenn es doch dazu gerechnet wird, dann hätten ja die 3 Kinder einen höheren Wert bekommen. Das selbe gilt für das Auto.
Ich hoffe mir kann hier jemand mit Fachwissen weiterhelfen, da unser Anwalt jetzt schon von Aussichtslosigkeit redet....
Und was willst du dann von überwiegend Laien hier wissen, ohne daß hier jemand den genauen Wortlaut des Tstament kennt?
Da wird der Anwalt wohl Recht haben.
Erfahrungsberichte sowie die Hoffnung, dass ein Fachmann über diese Frage stolpert.
Im Testament ist eben nichts weiter darüber aufgeführt. Daher jetzt die Behauptungen von Schenkungen wie Abmachungen
Die drei Kinder der Großmutter sind als Erben aufgeführt und es steht geschrieben das die Kinder der Erben, also die Enkel Geld usw. zu gleichen Teilen bekommen sollen.
Meine Oma hat leider nicht klar vom Notar erfassen lassen, was nun die Gegenstände sind.
Das mit der Grabpflege behauptet meine Tante (Kind 3). Nur mit ihren zwei Geschwistern hatte sie nie darüber geredet.
Mit den Garagentoren: Meine Oma hatte starke Demenz und lebte daher in einer betreuten Einrichtung. Zu dieser Zeit hat meine Tante dann das Haus meiner Oma leer geräumt und vermiet, sowie Umbauten machen lassen.
Kann sie und ihre Familie von Schenkungen reden und sich gegenseitig bezeugen?