Autofinanzierung kündigen aufgrund von Mängeln am Auto?
Hallo. Habe im Oktober bei Mercedes ein Auto finanziert. Da ich seit den Tag des Kaufs schon 7 mal in der Werkstatt war (Sitzheizung kaputt, Bildschirm kaputt, automatisches Fenster öffnen kaputt, Rückfahrkamera kaputt) und die in der Werkstatt es nicht hinbekommen, es zu reparieren, will ich mein Auto wieder abgeben. Jetzt meine Frage. Da ich das Auto finanziert habe, ist es einfach so möglich das Auto wieder abzugeben bzw den Vertrag zu kündigen? Fällt eine Kündigungsfrist an? Welche Kosten kommen noch auf mich zu? Bin leider durch Google nicht schlauer geworden, da jeder was anderes schreibt
5 Antworten
Du hast zwar bei dem Kauf alles aus einer Hand bekommen, aber bei Kauf zwei verschiedene Verträge unterschrieben.
Zu einem den Kaufvertrag bei MB selbst und zu anderem den Finanzierungsvertrag bei der MB Bank.
Das würde bedeuten das Du
Als allererstes sprich erstmal mit dem Verkäufer des Fahrzeuges ruhig und sachlich über die Situation und das Du den Kauf incl. Finanzierung Rückabwickeln willst.
Stößt Du auf taube Ohren beim Verkäufer, bleibt Dir nur der Gang zu einem Rechtsanwalt.
Ich hoffe Du hast über jeden Werkstattaufenthalt einen Nachweis.
Wenn die Finanzierung über die MB-Hausbank läuft...
Setz Dich mit Deinem verkäufer zusammen und handle mit dem was aus
Da immer wieder was anderes defekt ist, wird da auch nciht die Drei-mal-Reparieren--und-dann-annulieren-Regel gelten
Die einzelnen Mängel wurden ja jedesmal behoben. Somit besteht kein Recht auf Rückgabe oder Wandlung
eben nicht!!! 6 mal werkstatt allein wegen sitzheizung und es geht immer noch nicht!!
Rücknahme wegen verschiedener Pillepalle ist nicht. Die Werkstatt muss nachbessern. Deine Mängel sind behebbar.
Genau. Was anderes wäre grosse Mängel wie Motor, verdeckte Unfallschäden..
nein die mängel wurden nicht behoben!!
Warum hast du es dann aus der Werkstatt geholt?
eben nicht!!! 6 mal werkstatt allein wegen sitzheizung und es geht immer noch nicht!!
Du hast zwei Verträge. Einmal den Kaufvertrag und einmal den Finanzierungsvertrag.
Für die Erfüllung des Kaufvertrages ist der Händler zuständig und nicht die Bank.
Mängel am Auto haben also nichts mit der Finanzierung zu tun. Der Händler muss im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Schäden beseitigen. Das hat er ja wohl auch immer gemacht.
Somit hast du kein Recht auf Wandlung des Vertrages.
Kannst ja aber mit dem Verkäufer darüber reden, ob er gewillt ist den Wagen wieder anzukaufen und dir einen anderen Wagen zu verkaufen.
Wenn du die Finanzierung kündigst, musst du den Restbetrag an die Bank zahlen. Hast aber immer noch das Auto. Logisch oder ?
Richtig. So wie sich das liest, sind die Mängel ja jedesmal behoben worden