Werkstatt hat ohne Freigabe der Versicherung das Auto repariert, kann ich es ohne Bedenken abholen?
Hatte einen Autounfall, (lt. Gutachter 7.500€ Schaden) nun hat mich gestern die Werkstatt angerufen, dass das Auto fertig sei. Die gegn. Vers. hat aber noch keine Freigabe für die Reparatur erteilt, was nun? Kann ich das Auto einfach abholen, in der Hoffnung, dass sich das dann von alleine klärt oder können da noch Kosten auf mich zu kommen?
5 Antworten
Das musst du mit deiner Werkstatt klären. Normalerweise geben Werkstätten ein Auto nur gegen Zahlung der Rechnung raus oder wenn sie eine Übernahme-Bestätigung der Versicherung haben. Mitunter genügt auch die telefonische Zusage der Versicherung. Es kommt vielleicht auch etwas auf die Höhe der Reparaturkosten an. Wenn dich die Werkstatt gut kennt, dann kann das auch anders laufen, aber fragen solltest du auf alle Fälle. Sonst kann es dir schon passieren, dass sie dich ohne Auto vom Hof schicken.
.... bestimmt, jedenfalls kenne ich keinen Karosseriebauer, der ohne Auftrag solch eine Summe verbaut.
Laut Gutachter waren es 7.500€, die Versicherung lehnt aber ab, da zu hoch.
Rechtsanwalt wurde schon anfangs eingeschalten, da die Unfallgegnerin Falschangaben machte.
Mein Anwalt meinte nun ich soll weder bei der Versicherung noch in der Werkstatt anrufen, er kümmert sich darum, dauert aber vermutlich noch bis nächste Woche, leider dauert das sehr sehr lange bei Ihm und ich könnte mein Auto dieses Wochenende sehr gut gebrauchen. In der Werkstatt war ich zuvor noch nie.
Sicher kannst du dein Fahrzeug abholen, denn einen weiteren Ausgleich für die Dauer der Reparatur zahlt der Versicherer ja nicht.
Also wenn das strittig ist, kann das passieren, dass die Versicherung auf einem anderen Gutachter besteht. Ob der dann genauso abrechnet wie deine Werstatt???? Besser wäre gewesen, mit der Reparatur zu warten, bis die Sache geklärt ist. Wenn die Schuldfrage klar ist, steht dir für die Zeit der Reparatur ein Mietwagen zu. Vielleicht ist das für dich die Lösung. Den muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Ich hatte auf den Auftrag extra drauf geschrieben, "bitte vor Reparatur erst mit Versicherung abklären", ich war selbst total überrascht das plötzlich das Auto fertig ist. Ich habe mich für den Nutzungsausfall entschieden, die 2 Wochen, wo dieser gezahlt wird, sind aber auch schon vorbei.
.... was hat denn eine Falschangabe mit der Reparaturhöhe zu tun?
Du bist Auftraggeber in der Werkstatt und das Auto wurde sicherlich auch von Dir dort hingebracht.
Ob Du eine Werkstatt nimmst, in der Du noch nie warst, freut die vielleicht, mehr aber auch nicht.
.... was hat denn eine gegenerische Versicherung mit Deinem Reparaturauftrag zu tun?
Dein Schrauber wird die Hand aufhalten oder das Auto behalten. Für mich ist das ganz einfach.
Weil die gegnerische Versicherung auch für den Schaden aufkommen muss? Ich war ja nicht Unfallverursacher.
.... aber das interessiert doch den Schrauber nicht, wer bezahlt.
Wenn meine Patentante mich sponsert, sage ich es ihm auch nicht. Ich habe doch keine Lust, höhere Rechnungsbeiträge zu wuppen.
Werkstatt hat ohne Freigabe der Versicherung das Auto repariert, kann ich es ohne Bedenken abholen? (Unfall, Auto und Motorrad)
Die gegnerische Versicherung darf und braucht keine Freigabe erteilen. Der einzige der dazu berechtigt ist, die Freigabe zur Reparatur des Autos bei einem Haftpflichtschaden zu erteilen ist der Eigentümer - das kann jedoch auch die Leasing-Gesellschaft sein.
"
oder können da noch Kosten auf mich zu kommen?"
Wenn die Haftungsfrage zu 100 % zu deinen Gunsten geklärt ist, dann hat der Verursacher / dessen Versicherung unter anderem die Kosten der Reparatur zu übernehmen. Die Höhe der dafür erforderlichen Kosten hast du ja korrekterweise bereits durch ein Gutachten feststellen lassen.
Mein Anwalt meinte nun ich soll weder bei der Versicherung noch in der Werkstatt anrufen, er kümmert sich darum, dauert aber vermutlich noch bis nächste Woche, leider dauert das sehr sehr lange bei Ihm und ich könnte mein Auto dieses Wochenende sehr gut gebrauchen.
Ist das ein Fachanwalt für Verkehrsrecht??????? Ich kann die Aussage des Anwalts nicht nachvollziehen.
Hast du denn die Schadenserstattung der Versicherung an deine Werkstatt abgetreten?
Wenn ja, müsste deine Kfz-Werkstatt doch Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen haben.
Außerdem fehlt mir der Hinweis wie hoch der Schaden war, denn unter Umständen hätte deine Kfz-Werkstatt einen Kfz-Sachverständigen beauftragen müssen.
Ist ein Gutachten erfolgt?
Hallo.
Hast du das Auto abschleppen lassen oder wie kommt das Auto zum Schrauber.
Der will Kohle und sonst kein Auto so ist das.
Und nen ersatzwagen hast du auch nicht? Den bekommst du normalerweise direkt, wenn das auto nicht mehr fahrbereit ist. Ansonsten wundere ich mich, dass es in der Werkstatt ist. Haste nen reperaturauftrag unterschrieben oder so?