Zylinderkopfdichtung kaputt, haftet der Händler?
Hallo mein Kumpel hat Probleme mit sein Auto. Er hat ein Renault Modus, 2005,ungefähr 160000km. Er hat es von einem Autohändler
vor 9 Monaten gekauft. Müsste daher eigentlich eine Gewährleistung haben. Jetzt war das in der Werkstatt und die zylinderkopfdichtung ist kaputt. Die Werkstatt will 1200 Euro haben. Muss der Händler zahlen oder muss ich das zahlen?. Ist es sinnvoll den Anwalt einzuschalten, wenn der Autohändler nicht zahlt.?
5 Antworten
Wenn er die Dichtung nicht kaputt gemacht hat, sollte der Händler zahlen. So weit ich weiß ist die Dichtung zwar ein "Verschleißteil" aber 200.000 km sollten kein Problem sein, wenn das Auto wie empfohlen benutzt wird. Da kann sich der Händler auch nicht mit "woher sollte ich das denn wissen, wer sich ein Auto mit 160.000 km kauft muß damit rechnen". Es gibt viele Dinge die darauf hindeuten ob das Auto das ist was er verkauft hat. Aber das ist ein ganz anderes Thema.;) Also mit dem Händler reden und sich z. B. auf die Hälfte einigen.
Gebrauchtwagen, d.h. der Händler hat die Gewährleistung ziemlich sicher auf ein Jahr reduziert. Nach sechs Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war und nicht erst jetzt aufgetreten ist. Da das nicht funktionieren wird, zahlst du die Reparatur selbst.
Wurde dementsprechend was im Kaufvertrag vereinbart? Manche KFZ-Händler bieten eine Gewährleistung bzw. Gebrauchtwagengarantie.
musst Du zahlen, das ist normaler Verschleiß bei der Laufleistung.
Hallo mein Kumpel hat Probleme mit sein Auto
muss ich das zahlen?.
nein ... dein kumpel ...