Keller als Wohnraum

8 Antworten

Ursprünglich war dieser Raum als Gemeinschaftsraum vorgesehen.

Steht das so in deinem Mietvertrag? Wenn ja, dürftest du, da dir (und den anderen Mietern) der Raum nicht mehr zur Verfügung steht, die Miete mindern. Gleiches gälte für Fahrradkeller, Trockenraum, Waschküche etc.. Wenn im MV nix steht, kannst du nix machen. Erst wenn die Betriebskostenabrechnung kommt, dürftest du die relevanten Betriebskosten reduzieren (Heizung, Strom, Müll, Wasser, Abwasser etc.). Insbesondere dann , wenn dieser "Wohnraum" in die Berechnung nicht einbezogen wurde. Das erkennst du an der Gesamtwohnfläche. Auch hast du das Recht, in die Originalrechnungen und -bescheide Einsichtnahme zu fordern und natürlich zu realisiere. Da dürfte sich auch herausstellen, was Fakt ist. Ohne die Einsichtnahme wird neuerdings lt. Urteil ein Einspruch des Mieters nicht anerkannt. Er muss also selbst (oder ein Beauftragter) prüfen, ob es evtl. inhaltliche Mängel gibt. Formale F. erkennt man ohne Einsichtnahme, diese würden zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen.

Wer bezahlt den Strom?

Wenn es keinen separaten Zähler gibt, läuft das über den Allgemeinstrom.

Also folgendes machen

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Kündigen Sie an, das bei fruchtlosem Ablauf der Frist die Miete kürzen werden, bzw. die Nebenkostenvorauszahlungen einstellen.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

hessian 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 22:26

Vielen Dank, nur an den Vermieter brauchen wir uns nicht wenden, er ist schon sehr alt und krank. Er hat eine Hausverwaltung engagiert, die mit dieser Familie verwandt ist. Wir kommen da leider nicht gegen an! Gibt es noch Möglichkeiten?

johnnymcmuff  27.12.2014, 22:33
@hessian
Gibt es noch Möglichkeiten?

Mieterbund, Anwalt.

Vielen Dank für Euere Antworten. Ich kann leider nicht zum Vermieter gehen, da dieser sehr krank ist und deshalb eine Hausverwaltung genommen hat. An diese HV brauche ich mich auch nicht wenden, da die mit dieser Familie verwandt ist und das was diese Familie im Haus treibt unterstützt.

Schreib den Vermieter an und teile mit, dass Du selbstverständlch davon ausgehst, dass die qm des Kellerwohnraums in der Nebenkostenabrechnugn den qm der Familie zugeschlagen werden und dass diese sich den entsprchend mehr an den Nebenkosten beteiligen ....

für den Strom solltest Du mal prüfen, ob ggfls. beeits ein Zähler für den Raum da ist .. wenn der Stom über den Hausstrom läuft, sofort (!) bemängeln ... (gilt ggfls. auch für die Heizung, sofern vorhanden)

die mieter zahlen den strom