Wenn in meiner Wohnung (BW) keine Rauchmelder angebracht sind darf sie ja theoretisch nicht als Wohnraum genutzt werden. Darf ich dann Fristlos kündigen?
12 Antworten
Nein, fehlende Rauchmelder machen die Wohnung nicht zu 100% unbewohnbar.
Nach meiner Recherche handelt es sich hier auch nicht um einen Mietmangel.
Außerdem besteht die Rauchmelder-Pflicht ja schon seit dem 1.1.2015. Dann kannst Du nicht erst im Oktober 2015 damit kommen. Eine fristlose Kündigung wegen einem schwerwiegenden Grund muß zeitnah ausgesprochen werden, sonst ist sie verwirkt. Außerdem müßte der Vermieter wohl auch von Dir vorher nachweisbar schriftlich abgemahnt worden sein.
Weiter hast Du bei einem unbefristeten Mietvertrag keinen Rechtsanspruch darauf, daß der Vermieter einen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muß. Die Rechtssprechung ist diesbezüglich eindeutig!
Danke, dass war wenig erfreulich aber hilfreich. Gibt n Sternchen wenn die 24 Stunden um sind ;)
Nachmieter weiß ich schon. Aber dennoch danke. Ich würde kein Schlupfloch suchen, würde der Vermieter sich auch mal zu Reaktionen hinreißen lassen. Meinetwegen auch zu unerfreulichen. Aber seit Jahren muss ich wegen ALLEM ewig nach rennen und nie pasiert was. Das ist Notwehr.
Bei einigen Versicherern bekommt man die sogar Gratis , ankleben und die Sicherheit ist da !
Hier geht es aber nur um fadenscheinige Gründe den Mietvertrag nicht zu erfüllen wollen .
Wegen fehlender Rauchmelder, die keine 10,-€ kosten, kannst du nicht kündigen - schon gar nicht fristlos.
Wozu sind Verträge da, wenn man sich nicht dran hält (halten will)? Die sind unter anderem auch zum Schutz der Mieter da. Da würdest du dich auch bitterlich beschweren, wenn dein Vermieter sich nicht dran halten wollte.
Kündige halt fristgerecht und halte dich an den Vertag.
Ob der Vermieter einfach einen Nachmieter ablehnen kann, solltest du mal mit dem Mieterverein klären.
Wie lange wäre denn deine fristgerechte Kündigungsfrist?
Dann vermiete deine Wohnung befristet unter, so daß du die Miete raus hast und zieh, wohin immer du willst mit deiner Partnerin.
Studenten suchen manchmal für Praktikum oder zum Übergang befristet eine Wohnung.
Da ist nix schwammiges. Ein Nachmieter muß nicht akzeptiert werden.
Eine Mietwohnung kann auch nicht einfach weitervermietet werden. Was gibst Du denn hier für Ratschläge??
Nicht weitervermietet, untervermietet. Das muß er natürlich dem Hauswirt mitteilen. Das kann der aber nur mit triftigem Grund verbieten.
Das kann der aber nur mit triftigem Grund verbieten.
Ach so??
Er brauch gar keinen Grund zum verbieten. So kenn ich das eher.
Wirklich? ich hatte die Idee auch. Allerdings ist schon im Mietvertrag (in jedem bisher) festgelegt, dass dies nur mit schriftlichem EInverständniss des Vermieters geht. Ich hatte also auch eher den Eindruck dies sei keine Lösung.
So ist mir das jedenfalls vom Mieterverein erklärt worden und hat auch so funktioniert.
Bei mir gab es allerdings keine Klausel im Mietvertrag.
Ist allerdings auch schon etliche Jahre her.
@Chaoticle warum gehst du nicht mal zum Mieterverein. Das kostet wirklich nicht viel und ist das Geld allemal wert und du hast eine wirklich zuverlässige Auskunft. Außerdem unterstützen die dich auch, wenn´s noch mehr Ärger mit dem Hauswirt gibt, bzw. er weiterhin meint, mit sturstellen kann er alles aussitzen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Untermieterlaubnis wenn die Mietsache vom Hauptmieter ganz aufgegeben wird. Anders sieht es aus, wenn Du in Deiner 3 Zi. Mietwohnung, 1 Zimmer untervermieten willst.
Ich glaube du müsstest erst beim Vermieter oder der Hausverwaltung anrufen und fragen, obs nachgebessert werden kann. Falls die sich dagegen stellen sollten, was ich nicht glaube, wäre eine fristlose Kündigung möglich.
@DPower16: Schreib wieder wennst was weißt. Für Glaubensfragen gibt es andere Foren.
Ich WILL einen Grund der Kündigung.
So habe ich das auch rausgelesen.
Wenn man einen Grund für eine Fristlose suchen muß gibt es meist keinen. Das als Faustregel.
Ordentlich kündigen steht Dir natürlich frei, falls kein Kündigungsverzicht vereinbart ist.
Nicht ablehnen. Die Frage ignorieren. Eine Ablehnung wäre Arbeit die kein Geld bringt. So ist der Mann. Das Recht ist recht schwammig. Ich habe berechtigtes Interesse weil mit Partnerin größere Wohnung. Dennoch darf er dann (und er tut ja schon jetzt nichts) sich angemessen Zeit zur nachmieterwahl nehmen. Das können Monate sein. Und das er den driten nehmen muss ist ein Gerücht. Soweit habe ich schon recherchiert, bevor ich blöd fragte ;)