Was mache ich, wenn neue Anwohner im Haus unangemeldet wohnen?

13 Antworten

Schon seltsam, dass der Vermieter nicht reagiert. Da hier aber auch offensichtlich Verstöße gegen das Meldegesetz begangen werden würde ich der Meldebehörde bei dir vor Ort mal von der Sache berichten, die interessieren sich nämlich entsprechend auch für solche Dinge und können Bußgelder verhängen.

Michimaus1991 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:32

Ich bin gar nicht sicher ob der eigentliche Vermieter (eine GmbH/Invest Group) das überhaupt weiß. Aber das wäre eine Idee auch denen mal zu schreiben! Vielleicht reagieren die ja. Vielen Dank!

Werde auch mal bei der Meldebehörde nachfragen, danke!

ChristianLE  21.11.2017, 11:23
@Michimaus1991

Werde auch mal bei der Meldebehörde nachfragen, danke!

 

Die werden Dir aber keine Auskunft geben. Das kann nur der Vermieter.

 

DerJoergi  21.11.2017, 11:32
@ChristianLE

Es geht nicht um die Auskunft, sondern um die gesetzliche Meldepflicht. Erlang die Behörde Kenntnis, dass gegen das Meldegesetz verstoßen wird, wird sie in aller Regel von sich aus tätig werden.

Vor 3 Monaten hat eine Familie im Haus noch zwei weitere Namensschilder an ihrem Briefkasten angebracht und ständig sind dort jede Menge Personen anwesend.

Gegen Besucher kannst du nicht viel ausrichten. Aber wenn zusätzliche Klingelschilder angebracht wurden, ist das ja ein ziemlich starker Hinweis, dass das keine Besucher mehr sind.

Nun reagiert sie nicht mehr auf Nachfragen von mir (mehrere Emails und der Versuch von Telefonkontakt).

Du kannst nachfragen so viel du willst, Informationen über andere Mieter gehen dich nichts an. Sowas macht man auch nicht per Anruf oder Email, sondern grundsätzlich per Einwurf-Einschreiben (damit hast du im Streitfall auch einen Nachweis, dass dein Brief angekommen ist). Schreibe also deinen Vermieter an und informiere ihn darüber. Falls möglich auch Fotos mitschicken.

 Die Wasserkosten z.B. werden nach Köpfen verteilt.

 

Unglücklicher Verteilermaßstab....

Sind bei Dir keine Wasseruhren angebracht? Wenn doch, muss der Vermieter nach Verbrauch abrechnen.

Nun steigt der Verbrauch wahrscheinlich enorm, aber wird auf die ursprüngliche Zahl Personen verteilt.

 

Naja, wenn ich aber täglich Besuch habe und zusätzlich ein 500l-Aquarium aller paar Tage befülle, sind die Kosten auch immens.

Habt ihr einen Rat für mich, wie ich nun am Besten vorgehe?

 

Ja, den Vermieter nochmals schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) darauf hinweisen, dass zusätzliche Namensschilder angebracht worden sind, bzw. dort weitere Personen wohnen.

Ich würde die Schilder zusätzlich fotografisch dokumentieren.

Sobald die Betriebskostenabrechnung vorliegt, dann widersprich dieser.

Dann teilst Du die Wasserkosten nicht durch 8 Personen, sondern durch 10.

Michimaus1991 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:31

Nein Wasseruhren gibt es leider nicht. Das Haus ist schon ein älteres Baujahr.
Ja das stimmt schon mit dem Besuch und dem Aquarium, aber so wie ich das bisher beobachtet habe wohnen in dieser Wohnung (73qm!!) etwa 7 Kinder und 5 Erwachsene. Das gleicht auch sowas nur schwer aus schätze ich...

 

Mittlerweile habe ich sämtliche Bewohner im Haus gezählt (so genau wie es eben möglich ist in dieser Situation) um ggf. tatsächlich widersprechen zu können.

Was mache ich, wenn neue Anwohner im Haus unangemeldet wohnen? 

Eigentlich geht dich das nichts an.

Aber: Werden einzelne Betriebskosten nach Personen berechnet (und/oder Wasser und Müll nach Wohnfläche), solltest du unbedingt den Vermieter (per Einwurfeinschreiben) in Kenntnis setzen und Abhilfe fordern. Du musst nicht für Andere, noch dazu illegal Wohnende, bezahlen. Kündige in deinem Schreiben an, dass du in der nächsten Betriebskostenabrechnung entsprechend deine berechneten Kosten reduzieren wirst.

Es wäre ratsam, über das Geschehen Aufzeichnungen zu machen um zu gegebener Zeit Beweis antreten zu können.

ganz einfach, du notierst dir wann wieviele personen dort gelebt haben und wenn es eine überhöhte abrechnung gibt, legst du einspruch ein und legst dieine aufzeichnungen vor!  gleichzeitig kannst du dich natürlich auch vom mieterbund beraten lassen.

bwhoch2  21.11.2017, 10:13

Das läßt sich aber an den Namensschildern nicht ablesen.

Mal zieht eine Familie mit 3 Kindern ein, mal eine Einzelperson, die wiederum von einem Paar abgelöst wird usw. Wie soll ein anderer Mieter das feststellen, wenn er sich nicht dauernd auf die Lauer legen kann.