Keine Zusendung von Unterlagen aufgrund des bereits zugesandten Vollstreckungsbescheids
Ich habe vor Monaten eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen bezüglich einer offenen Forderung der Telekom, diese habe ich unverzüglich bezahlt, obwohl ich nie vorher Mahnungen oder dergleichen von der Telekom erhalten habe.
Keine 2 Wochen später bekam ich erneut Post vom Inkassobüro. Diesmal war die Forderung deutlich höher und wieder von der telekom, mit direkter Androhung auf Kontopfändung.
Daraufhin kontaktierte ich das Inkassobüro schriftlich und bat um Zusendung der Originalrechnungen und den Auftrag der Telekom an das Inkassobüro. Keine Reaktion.
3 Wochen später gleiches Inkassobüro, aber anderer Stadtabsender, wieder Aufforderung zur Zahlung. Erneute schriftliche Aufforderung durch mich und bitte um Zusendung der Unterlagen. (per Post, per Fax und per E-Mail versendet)
Danach kam dann der Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht und kurz drauf wieder ein Brief mit Aufforderung zur Zahlung vom Inkassobüro.
Erneut forderte ich diese Unterlagen an, diesmal per Einschreiben Rückschein. Ich erhielt tatsächlich nach 2 Wochen Antwort: "Wir können Ihnen die Unterlagen nicht zusenden, weil bereits ein Vollstreckungsbescheid an sie rausgegangen ist."
jetzt meine Frage: Dürfen die mir die Zusendung meiner Unterlagen, damit ich die Korrektheit der Zahlung überprüfen kann verweigern? Was soll ich jetzt tun?
6 Antworten
ich glaube jetzt gar nichts mehr schau mal auf den Bescheid ob da was von Einspruch steht den kann man glaube ich nur beim Mahnbescheid machen das Gericht Prüft nämlich nicht ob die -Forderung berechtigt ist, frage nach einer Ratenzahlung den Vollstreckungsbefehl werden sie nicht stoppen aber die Pfändung wenn nicht kannst du noch mit dem Gerichtsvollzieher reden wegen einer Ratenzahlung spätesten der Müsste dir die Unterlagen zeigen können die ich dann Prüfen lassen würde Verweigern hätten sie dir eine Aufstellung der Forderung nicht
Nasch1
Klingt für mich sehr nach einer in letzer Zeit üblichen Abzockwelle. War die erste Forderung des Inkassobüros wegen der Telekomforderung berechtigt? Ging da eine Rechnung voraus und eine Mahnung? Wenn nicht ist das sehr dubios.
Ist der Vollstreckungsbescheid definitiv vom zuständigen Amtsgericht? Dubiose Firmen tricksen da ab und an mal gerne rum um einen offiziellen Anschein zu erwecken.
Wenn jedenfalls Deiner Meinung nach keine berechtigte Forderung vorliegt, dann auf alle Fälle Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Unterlagen anfordern. Dann kommts drauf an, ob die Inkassofirma vor Gericht zieht mit ihrer Forderung oder nicht.Spätestens hier springen dubiose Inkassounternehmen ab, weil ihnen sonst Kosten bei verloreer Verhandlung entstehen würden.
Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall hinzuziehen.
Viele Grüße
Edala
Dubiose Firmen tricksen da ab und an mal gerne rum um einen offiziellen Anschein zu erwecken
Als Ersteinschätzung folgender Link: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm
Dort sieht man den Mahnbescheid samt Widerspruchsformular und den Vollstreckungsbescheid. Sieht es anders aus, ist es Betrug und man geht sofort zur Polizei damit.
der Sinn und Zweck eines Titelsder Sinn und Zweck eines Titels ist u.a. das man nicht Massenhaft Unterlagen 30 Jahre lang aufbewahren muss. Du hättest wenn bevor der Titel ergangen ist widerspruch einlegen müssen. Jetzt muss man dir theoretisch nichts mehr nachweißen. So lange die Aufbewahrungsfristen des Gläubigers fürs FA aber noch nicht rum sind müsste der die noch haben. Dort mal direkt nachfragen?
Weshalb hast Du denn dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, damit kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann?
Wann wurde Dir der Vollstreckungsbescheid denn zugestellt? Falls Du versäumt hast gegen den Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Widerspruch einzulegen, kannst Du gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch erheben. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Aus dem rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid kann die Gegenseite 30 Jahre lang pfänden. Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man noch mit einer Vollstreckungsabwehrklage vorgehen. Damit solltest Du aber zu einem Anwalt.
Ob sie es verweigern können, weiß ich nicht. Aber ich würde den Besuch des Gerichtsvollziehers abwarten, Dann kannst du ja den Zahlungsbeleg vorzeigen.