Vergleichszahlung abbezahlen, aber...?
Ich wollte die Schulden von 2007 abbezahlen ( gab auch einen Vollstreckungsbescheid ) und habe dem Inkassobüro "Real Solution" einen Vergleichsvorshclag angeboten, den sie nun auch angenommen haben aber unten im Text steht was, was ich überhaupt nicht verstehe:
Zahlungen aus Verwertung von Sicherheiten oder die Zahlung pfändbarer Beträge durch Dritte werden auf die Vergleichssumme auch dann nicht angerechnet, wenn dem Zahlenden diese Vereinbarung bei Vornahme der Zahlung nicht bekannt war.
Eventuelle Zahlungen, die -gleichgültig von wem - vor Abschluss dieser Vereinbarung auf die Forderung geleistet worden sind, sind bereits berücksichtigt und werden auf die vorstehende Vereinbarung nicht angerechnet.
Was genau heißt das jetzt? Kann ich jetzt den Vergleich bezahlen oder wollen die doch noch irgendwo versteckte Kosten rausholen, sobald ich bezahlt habe?
4 Antworten
Ich wollte die Schulden von 2007 abbezahlen ( gab auch einen Vollstreckungsbescheid )
Held.
und habe dem Inkassobüro "Real Solution" einen Vergleichsvorshclag angeboten
Warum man überhaupt mit einem Inkassodienst verhandelt, werde ich wohl nie verstehen.
Zahlungen aus Verwertung von Sicherheiten oder die Zahlung pfändbarer Beträge durch Dritte werden auf die Vergleichssumme auch dann nicht angerechnet, wenn dem Zahlenden diese Vereinbarung bei Vornahme der Zahlung nicht bekannt war.
Sehr witzig. Wenn also ein Dritter Zahlungen leistet an den Gläubiger außerhalb dieses Vergleichs bzw. Güter aus erfolgten Pfändungen noch vorhanden sind (zum Beispiel beim Zurückbehaltungsrecht), werden die Erlöse dem Gläubiger gutgeschrieben, ohne dass die aus der Pfändung erzielten Erlöse auf den Vergleichsbetrag angerechnet werden würden. Das soll ja wohl ein Scherz sein.
Eventuelle Zahlungen, die -gleichgültig von wem - vor Abschluss dieser Vereinbarung auf die Forderung geleistet worden sind, sind bereits berücksichtigt und werden auf die vorstehende Vereinbarung nicht angerechnet.
Das wäre normal. Bereits vor Vergleich geleistete Zahlungen sind natürlich nicht mehr auf die Vergleichssumme anrechenbar, weil die um den Betrag geminderte Schuld ja Grundlage des Vergleichs darstellt.
Alles wesentliche wurde von @Ford gesagt.
Wichtig : Zweckgebunden zahlen !! ( im Überweisungsträger " Zahlung gem Vergleich vom xx.xx " eintragen)
Unbedingt den Zahlungstermin einhalten !! Kommt die Zahlung nur 1 Tag zu spät ist der Vergleich hinfällig und die Zahlung würde lediglich mit der Gesamtforderung verrechnet. Dann wäre der Rest noch offen.
Die Branche spekuliert auf Unkenntnis. ;)
Im Grunde verhandelt man mit einer Inkassobude nicht, es sei denn die forderung wurde an die Inkassobude abgetreten.
Der erste Punkt bedeutet daß, wenn jemand anderes für Dich die Zahlung leistet sie nicht auf die Vergleichssumme angerechnet. Wenn das also jemand für Dich tun will, muß er das Geld vorher Dir geben.
Im zweiten Punkt steht daß alle Zahlungen die eventuell vorher stattgefunden haben, ebenfalls nicht auf die Vergleichssumme angerechnet werden.
Noch etwas. Sieh zu daß Du die Zahlungen immer pünktlich leistest. Die kleinste Verspätung nehmen dies Brüder sofort zum Anlaß die Vereinbarung zu kündigen, um bei einer Neuverhandlung wieder eine Einigungsgebühr kassieren zu können.
du solltest schon deinen vertragspartner fragen,w as er meint.. den dem ggü. bist du verpflichtet...