Familienkasse Inkasso-Service Forderung stoppen?
Guten Tag zusammen,
nach meinen Abschluss der Berufsausbildung im letzten Jahr, sollten meine Eltern der Bundesagentur für Arbeit einen Nachweiß über meine bestandene Ausbildungsprüfung schicken, um die Kindergeldzahlung in dem Zeitraum der Berufsausbildung zu rechtfertigen.
Dies haben sie fristgemäß getan. Jedoch hat die Familienkasse diesen Beleg laut deren angaben nicht bekommen, und den Fall an das Inkassobüro der Familienkasse weitergeleitet.
Meine Eltern können die Zusendung der Dokumente beweisen, jedoch läuft bis zur Prüfung des Sachverhalts die Zahlungspflicht nach Angabe der Familienkasse weiter. Sie berufen sich auf den §361 Abgabenordnung. Ein Einspruch wurde erhoben, jedoch läuft die Forderung weiter?
Kann der Inkassoservice der Familienkasse eine Forderung stellen, ohne dass ein Anspruch für Sie besteht, da wir unsere Pflich nachgekommen sind?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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3 Antworten
dass sich eine Familienkasse eines Inkassos bedient - unwahrscheinlich, eher kommen andere Maßnahmen zum Tragen; gerichtlicher Mahnbescheid
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/inkasso-service-aufgaben
stimmt, das wird von dort betrieben, ändert aber nix an der Tatsache, Widerspruch einlegen
unter Vorbehalt der Rückzahlung, zunächst mal zahlen. reagierst nicht, geht es weiter, dann über das Gericht
Einspruch wurde doch schon eingelegt.
Die Agentur für Arbeit ist nicht die Familienkasse, vllt habt ihr ja die Unterlagen an die falsche Behörde gesendet?
Ein Einspruch hemmt nicht die Vollziehung, die Rechtsgrundlage hast du ja selbst schon zitiert.
die familienkasse ist eine unterbehörde der bundesagentur für arbeit! ;-)
Nein, die Familienkasse ist eine Finanzbehörde! Sonst würde die AO auch gar nicht greifen.
und deswegen steht im briefkopf auch immer bundesagentur für arbeit!? ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__6.html
siehe Absatz 2 Nr. 6
Fakt ist, dass die Unterlagen bei der Familienkasse nicht angekommen/ unauffindbar sind. Ihr habt sie hoffentlich inzwischen nochmal hingeschickt spätestens im Rahmen des Einspruchs? Dann könntet ihr noch Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Wenn ein Dokument verloren geht, ist das immer blöd.
Ich halte die Forderung der Familienkasse daher für gerechtfertigt.
Meine Eltern können die Zusendung der Dokumente beweisen
Wie wollen sie das beweisen? Ein Einschreibebeleg oder sogar ein erhaltener Rückschein sind kein Beweis.
Ich würde Deinen Eltern empfehlen, den Nachweis zeitnah erneut zu erbringen oder sich ggf. an einen Anwalt zu wenden. Denn, wenn die Familienkasse erst vollstreckt, wird's unangenehm.
Alternativ kann auch zunächst gezahlt werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Ich persönlich würde einen Anwalt einschalten.
besten Dank für die Rückmeldung!
Leider haben sie nur einen Faxnachweiß, der wird hier bestimmt nicht ausreichend sein.
Der Sendebericht eines Telefaxgerätes ist nach meiner Kenntis besser als Beweismittel geeignet als ein Einschreibebeleg/Rückschein.
Sie sollten das Dokument erneut hinschicken per Post oder ggf. nochmals faxen.
Aber nicht zulange warten aus schon beschriebenem Grund.
die Auforderung zur Zahlung kommt von der Familienkasse Inkasso-Service