Titulierte Forderung nicht rechtens?
Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.
Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.
Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.
Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.
In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:
Die Vollmacht erstreckt sich auf:
- zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
- zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
- zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)
Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.
Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.
Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?
5 Antworten
So gerne ich auch bei dem Thema helfe... leider kann man da so nichts mehr machen. Die Forderung ist tituliert & dementsprechend keine Chance da groß noch was dran zu machen.
Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.
Vor der Titulierung hätte man hier besser was machen können, dennoch ... sehr Fraglich, in der Tat. Hier würde ich beim zuständigen Gericht eine Titelkopie anfordern, nicht vom Inkasso. Um welches Inkasso geht es eig.?
Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.
Willkommen in der Inkassowelt. Sowas ist gängige, wenn auch rechtswidrige Praxis bei Inkasso`s. Hier werden nur Musterschreiben verwendet & nachträglich die Namen hinzugefügt obwohl die Kosten oder die Arbeit nie stattgefunden hat beim Schuldner.
CCS Inkasso arbeitet zb. so. Verlangen für angebliche Tätigkeiten Gebühren, die jedoch nur als Muster auf Anfrage zugesendet wird, also ohne Personenbezug des Schuldners sondern nur "Allgemein" gehalten sind.
Bei Bedarf wird noch, wie bei dir, nachträglich ein Name draufgeklatscht und fertig.
Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?
Widerspruch gegen den Titel nein. Klagen ebenso wenig... dafür hast du selber durch dein fehlendes handeln leider gesorgt.
Der Titel alleine reicht schon um eine Vollstreckung durchzuführen. Sei es Kontopfändung, Lohnpfändung oder durch einen Gerichtsvollzieher.
Kaum bis kein Inkasso gibt auf verlangen des Schuldners einen Tätigkeitennachweis oder eine Vollmacht im Original heraus, weil es diese entweder nicht gibt oder man was verheimlichen will. Oftmals agieren Inkasso´s auch nicht mehr im Namen des Gläubigers, sondern Täuschen dieses als dass sie in deren Namen handeln, dabei haben sie die Forderung sogar nur aufgekauft weil der Gläubiger sie verkauft hat.
Der Gläubiger hat hier also schon sein Geld oder einen Teil des Geldes erhalten, das Inkasso agiert fortan nur noch für sich. Auch das ist gängige Praxis.
Dass Recht einer Vollmacht im Original hast du jedenfalls, wenn das Inkasso behauptet es würde noch im Auftrag handeln. Ob du es bekommst ist eine andere Sache. Hier würde mehr ein Rechtsanwalt dann helfen können. Aber gegen die Titulierten Kosten, kann man nichts machen.
Wende dich doch einfach mal schriftlich mit einer Kopie dieses Schmierzettels an einen Staatsanwalt mit einer bescheidenen Frage. Könnte schnell zur Folge haben, das diese amtlich legalisierten Kleister-Mafia-Brüder dann mal ganz schnell der Laden zugekleistert wird. An die Aufsichtsbehörde brauchst du dich nicht zu wenden, dort wird eher geschlafen oder wie böse Zu8ngen mutmaßen ggf. mit-profitiert, denn bekannt sind diese rechtswidrigen Gaunereien seit Jahrzehnten. Gemacht wird aber FAST NIE etwas nützliches !
An der Titulierung wird sich jedoch kaum was ändern - da zählen 30 Jahre. Wozu sollte da nach ( gefühltem ) RECHT und GESETZ gegangen werden ?
Amtliches Denken dürfte wohl sein: "Du hast Schulden, hattest EINE Gelegenheit, hast nichts gemacht, also bist du JETZT der Verbrecher und hältst die Klappe. Die Inkasso-Mafia ist deine STRAFE damit der Behördenschlaf nicht gestört wird !"
Kaum bis kein Inkasso gibt auf verlangen des Schuldners einen Tätigkeitennachweis oder eine Vollmacht im Original heraus, weil es diese entweder nicht gibt oder man was verheimlichen will.
ein original raus zu geben wäre ja schön bescheuert, am besten den Titel selbst im original :). Irgendwie würden die originale immer auf dem Postweg verloren gehen ;). In der Praxis wird die Vollmacht digital gegeben, das kann man schlecht als Kopie nachweisen.
Wenn es ein recht auf das Original gibt dann höchstens das original in den Räumlichkeiten des Inkassos einsehen zu können. Sofern die Beauftragung digital erfolgte alternativ eine bestätigung des Gläubigers.
ein original raus zu geben wäre ja schön bescheuert,
Warum bescheuert?
Das Inkasso kann sich eine Vollmacht immer wieder ausstellen lassen. Wie im Falle vom FS, wurde hier aber auch offenbar Urkundenfälschung begangen wenn man Blanko-Vollmachten einfach am PC editiert & dann versendet.
Wie ich ja schon sagte, auch CCS macht dieses gerne ^^
Weil der Stress einfach nicht nötig ist,eine kopie reicht auch und wer das original sehen will kann ja vorbei kommen. Wie gesagt, im regelfall dürfte es überhaupt keine Vollmacht auf papier geben... also im zweifel müsste das einfach vom Gläubiger nochmal bestätigt werden auf Anforderung.... hier irgendwas selbst zusammenzuzimmern mit Photoshop ist dann eher peinlich. Letztendlich ist die Vollmacht sowiso völlig egal, die Frage ist ob die Hauptforderung berechtigt ist oder nicht... und ich mutmaße jetzt einfach mal dass sie es ist. Um die inkassokosten hätte man sich noch streiten können, aber dafür ist es ja sowiso zu spät... also sollte er einfach schnellstmöglich zahlen.
Die HF sicherlich ja, die Gebühren wiederum nicht.
Aber dafür ist es ja leider, wie du auch sagst, zu spät.
hier irgendwas selbst zusammenzuzimmern mit Photoshop ist dann eher peinlich
Sehe ich nicht so, denn wenn man damit verschleiern will dass man gar nicht mehr im Namen des Gläubigers handelt da die Forderung längst verkauft wurde, ändert das eine ganze Menge im Normalfall, insbesondere dann wenn man die HF schon längst bezahlt hat.
also sollte er einfach schnellstmöglich zahlen.
Stimme ich zu.
Sehe ich nicht so, denn wenn man damit verschleiern will dass man gar nicht mehr im Namen des Gläubigers handelt da die Forderung längst verkauft wurde, ändert das eine ganze Menge im Normalfall, insbesondere dann wenn man die HF schon längst bezahlt hat.
Wenn es so wäre sicherlich... aber da muss nur ein einziger mal beim Gläubiger anrufen und danach fragen... sagt der die Forderung wäre verkauft reicht das für ne Strafanzeige wg. gewerbsmäßigen Betrug... und das Kartenhaus würde zusammenbrechen. extrem viel Risiko... denn wäre ich hier der Schuldner würde ich genau dass tun (beim Gläubiger nachfragen). Da müsste man schon extremst risikobereit sein so einen Betrug massenhaft durchzuziehen und massiv Glück haben nicht mal an den falschen zu geraten..... bzw. bei Steuerprüfungen könnte es genauso auffliegen falls der Sachbearbeiter sich dafür interessiert.
Es gibt viele Gründe warum ein Inkasso niemals klagt oder gewinnt.
Leider wehren sich aber auch zu wenige Schuldner gegen solche Leute.
Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?
Nein leider nicht. Daher heisst es ja auch "Titel" und der ist 30 Jahre rechtswirksam.Bezüglich deiner Frage des Titels, kannst du auch bei der Schuldnereintragung an deinem Amtsgericht, eine Kopie deines Titels dir zukommen lassen.
Nein, darum hättest Du dich vorher kümmern müssen.
War die Forderung voher falsch oder ähnlich, ist diese nun durch den Titel wirksam geworden.
Deshalb gibt es ja ein Rechtsbehelf mit den dort genannten Fristen, um dann rechtzeitig gegen an gehen zu können.
Macht man nichts, kümmert sich nicht und lässt die Fristen verfallen:
PECH, selbst Schuld!
Zu spät.
Du hattest 2 mal 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen.
Nach der Frist ist der Titel 30 Jahre rechtskräftig.
Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.
Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.
Interessante Vorgehensweise ... :)
Ich hätte sofort genau wissen wollen, um was es geht, wenn man von mir via gerichtlichem Mahnverfahren Kohle gefordert hätte :)
Vielleicht sollte ein Jurist die Angelegenheit mal genau prüfen.
Danke erstmal. Hab ich mir schon gedacht. Aber ohne eine ordentliche Vollmacht kann ein Inkassobüro oder Anwalt ja auch nicht vollstrecken oder? Ich mein, bei einem Vollstreckungsantrag beim Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher muss man doch eine Vollmacht vorlegen oder nicht?