Wann verjährt eine Zahlungsforderung?
Folgende Situation:
Meine Freundin bekam heute vom BFS Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung über 113 Euro (+ Kontoführungsgebühren+Inkassogebühren) wegen einer angeblich nicht bezahlten Amazonrechnung aus dem Jahre 2007.
Sie weiß (natürlich) nicht einmal mehr um was es ging, aber ist diese Forderung nicht schon verjährt?Immerhin kam bisher schriftlich rein garnichts per Post.
Ich habe gelesen das die Forderung nach 3 Jahren verjährt.Ist das in diesem Fall auch so?
Immerhin fällt es Amazon das erste Mal nach 6 Jahren auf das eine Forderung wohl nicht beglichen wurde -.-
6 Antworten
Nach 3 ganzen Kalenderjahren, also ist alles von 2009 und früher verjährt. Ausnahme: Darlehen und Ratenzahlungen, da ist die Verjährung 10 Jahre gehemmt, was aber bei Amazon eher ungewöhnlich ist. Außerdem gibt es noch eine Reihe von Verjährungshemmnissen, wie laufende Verhandlungen, die aber unwahrscheinlich sind, wenn nach 6 Jahren eine Kellerakte ausgebuddelt wird.
Man muss dann einmal von sich aus die Einrede der Verjährung erheben (notwendig, das Recht auf Verweigerung der Zahlung hat man nicht automatisch!), also kann man denen einfach schreiben, dass die Forderung verjährt ist und man daher nicht mehr zahlt.
Allerdings dürfen verjährte Forderungen nach wie vor eingefordert werden, und es können sogar Vollstreckungstitel erwirkt werden, wenn man die Einrede dagegen nicht erhebt bzw. dem gerichtl. Mahnbescheid nicht widerspricht.
Die normale verjährungs Frist beträgt 3 Jahre zum 31.12 das gilt auch für Forderungen die nicht vor Gericht angemahnt wurden.
Forderungen bei denen vor Gericht ein Titel erwirkt wurden sind 30Jahre lang gültig und verjähren nicht.
Am besten schreibt ihr dem Inkassobür entsprechend zurück.
P.S. falls es eine E-Mail sein sollte die euch erreicht hat, dann am besten ignorieren und den Dateianhang nicht öffnen. Könnte auch ein Spam Trojaner enthalten sein.
Nö! Du hast doch sicherlich schon vorher eine Zahlungsaufforderung erhalten ;-/ Wenn Amazon einen Vollstreckungsauftrag stellt, kriegste die nächsten 30 Jahre(!) Post... Also überleg´ noch einmal, vielleicht fällt Dir ja doch wieder ein, was Du da gekauft und vielleicht "aus Versehen" nicht bezahlt hast? Dann einige Dich mit denen und bezahle Deine Schulden! Wird sonst nur noch teurer für Dich! Kommen ja immer wieder Mahnkosten, Inkassogebühren, Zinsen ect. drauf... Ach sorry, hab gerade gelesen, ist Deine Freundin nicht Du...
FALSCH!!!
Den Mahnbescheid/Vollstreckungsauftrag hätten sie bis Ende 2010 stellen müssen, und jetzt wäre jede Klage einfach mit Verweis auf die Verjährung abzuschmettern!
Und die ganzen Fantasiegebühren braucht man eh nicht bezahlen, sofern sie nicht gesetzlich geregelt sind oder man einer Titulierung nicht widersprochen hat.
Kein Mahnbescheid UND keinen Vollstreckungsbescheid bekommen ?
Dann ist seit 1.1.2011 verjährt
Setz den Inkassoladen schriftlich darüber in kenntnis das die Forderung verjährt ist und der Spuk hat ein Ende ;-)
Mahnbriefe , Inkassobriefe, Anwaltsbriefe selbst wenn es Hunderte gewesen waren ändern nichts an diesen Sachverhalt
Einrede der Verjährung kommt natürlich vom "Schuldner" also von der Freundin und nicht vom Inkassobüro bzw von Amazon ;-))
Sofern keine gerichtlichen Schritte eingeleitet oder eine Teilzahlung geleistet wurde ist die Forderung verjährt, so denn der Schuldner sich auf die Verjährung beruft.
Also Schreiben zurück und um Vorlage des Schuldtitels bitten. Kann dieser nicht vorgelegt werden, gibt es auch keinen und die Forderung kann wegen Verjährung zurückgewiesen werden.
Die POST muss aber ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid sein. POST von AMAZON in Form einer Mahnung reicht nicht aus.